Wer nun 2013 zur Kasse gebeten wird

(c) Erwin Wodicka
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Von höheren Sozialbeiträgen der Gutverdiener zur Solidarabgabe, Nulllohnrunde und nur geringen Entlastungen: Das neue Jahr bringt den Österreichern viele Änderungen. Was ändert sich im Detail?

Wien: Zum heurigen Jahreswechsel stellt sich bei vielen Österreicher der Kater schon vor der Silvesterfeier und dem Neujahrsmorgen ein. Auslöser dafür ist speziell das von der rot-schwarzen Bundesregierung eingepackte Steuer- und Sparpaket, das bereits ab 1. Jänner 2013 Verteuerungen, höhere Beiträge, eine Nulllohnrunde für Bundesbeamte und nur da und dort Entlastungen – etwa für Pendler – bringt. Im gesellschaftspolitischen Bereich sticht vor allem die Neuregelung des Familien- und Obsorgerechts im neuen Jahr besonders heraus. Was ändert sich im Detail?

► Besserverdiener zahlen mehr: Zu der regulären jährlichen Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung kommt ab dem neuen Jahr eine außertourliche Anhebung um 210 Euro auf 4440 Euro brutto im Monat. Die Folge ist, dass Besserverdiener für den Sozialstaat stärker zur Kasse gebeten werden.

► Nulllohnrunde: 2013 wird für knapp 133.000 Beamte und Vertragsbedienstete im Bundesdienst die Gehaltsrunde ausgesetzt. Für sie gibt es eine Nulllohnrunde. Für Länder- und Gemeindebedienstete gibt es länderweise unterschiedliche Gehaltsregelungen, teilweise aber auch Nulllohnrunden.

► Sparen bei den Pensionen: Die Pensionen für ASVG-Versicherte, Bauern, Gewerbetreibende und Bundesbeamte im Ruhestand werden um 1,8 Prozent erhöht, das liegt einen Prozentpunkt unter der Teuerungsrate. Die Politikergagen steigen nach vier Jahren ohne Erhöhung ebenfalls um 1,8 Prozent. Um 2,8 Prozent werden lediglich die rund 230.000 Mindestpensionen (Ausgleichszulagen) erhöht. Die Erhöhung der Rezeptgebühr um 15 Cent auf 5,30 Euro trifft außer Personen unter einer bestimmten Einkommensgrenze alle. Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 386 Euro im Monat (am 10. Dezember hatte es durch einen Zahlensturz in der „Presse“ irrtümlich 368 Euro geheißen, Anm.).

► Solidarabgabe: Spitzenverdiener zahlen ab 1. Jänner eine – von der Regierung so genannte – Solidarabgabe. Bedeutet: Sie verlieren die Steuerbegünstigung für das 13. und 14. Monatsgehalt. Der Bonus wird nach oben hin reduziert: Für Jahreseinkommen ab 185.920 Euro brutto steigt der Steuersatz von sechs auf 27 Prozent, ab 360.920 Euro werden 35,75 Prozent fällig, ab 594.678 Euro sind es 50 Prozent. Rund 6400 Lohnsteuerzahler sind von dieser Maßnahme betroffen.

In der Einkommensteuer werden erfolgreiche Unternehmer via Gewinnfreibetrag zur Kasse gebeten: Bis zu einem Gewinn von 175.000 Euro bleibt der Freibetrag bei 13 Prozent. Zwischen 175.000 und 350.000 Euro sinkt er auf sieben Prozent, bis 580.000 Euro auf 4,5 Prozent. Ab 580.000 Euro muss der gesamte Gewinn versteuert werden.

Die Solidarabgabe, festgeschrieben im Sparpaket vom heurigen Februar, bringt dem Fiskus 110 Millionen Euro im Jahr und wurde bis Ende 2016 befristet. Die SPÖ und der Arbeitnehmerbund der ÖVP, der ÖAAB, haben sich allerdings schon für eine unbefristete Verlängerung ausgesprochen.

► Pendlerförderung: Das Pendlerpauschale, ein gestaffelter Steuerfreibetrag, wird um den „Pendler-Euro“ erhöht: Pro Kilometer Arbeitsweg (hin und retour) können Pendler einen Euro jährlich beim Finanzamt geltend machen. Bei einem Arbeitsweg von 50 Kilometern darf man also 100 Euro mehr im Jahr von der Steuer absetzen.

Außerdem wird der Bezieherkreis erweitert: Teilzeitpendler können schon ab einem Arbeitstag pro Woche das Pendlerpauschale beziehen – sie haben Anspruch auf ein Drittel der vollen Leistung. Ab zwei Tagen bekommt man zwei Drittel, ab drei Tagen das gesamte Pauschale. Bisher mussten Arbeitnehmer mindestens elf Tage im Monat auspendeln, um vom Staat gefördert zu werden.

Für Niedrigverdiener wird der Pendlerzuschlag von 141 auf bis zu 290 Euro pro Jahr erhöht. Einen Zuschuss gibt es auch für jene, deren Arbeitsweg zu kurz ist, um Anspruch auf das Pendlerpauschale zu haben (also weniger als zwei Kilometer im Auto bzw. unter 20 Kilometern öffentlich): Wenn der Arbeitgeber das „Jobticket“ vorfinanziert, fallen keine Steuern an.

► Gesundheit: Kleine Unternehmer (weniger als 25 Mitarbeiter) sind ab 2013 krankenversichert – wenn auch nur bei lange andauernden Krankheiten. Anspruch hat man ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, maximal 20 Wochen. Das Taggeld beträgt 27 Euro.

Zahnbehandlungen könnten nächstes Jahr billiger werden, weil Ambulatorien auch Zahnspangen oder Implantate anbieten dürfen. Die E-Card-Gebühr steigt um 30 Cent auf 10,30 Euro, wird aber von Mitversicherten nicht mehr eingehoben. Teurer werden auch Heilbehelfe: Der Kostenanteil für Versicherte steigt um 1,40 auf 29,60 Euro. Für Brillen müssen in Zukunft 88,80 statt 84,60 Euro selber bezahlt werden.

Der Unfallversicherungsschutz für Kindergarten- oder Schulwege wird auf Personen ausgeweitet, denen keine gesetzlichen, sondern nur „schlichte“ Aufsichtspflichten obliegen – also auch auf die Bekannte, die das Kind gefälligkeitshalber mitnimmt.



► Neues Familienrecht: Im Justizbereich ist für viele Österreicher vor allem ein Bündel an Änderungen im täglichen Leben von Interesse, das ein neues Sorgerecht bringt. Lässt sich ein Paar scheiden, kann der Richter künftig auch bei strittigen Scheidungen ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern nach einer Probephase festlegen. Weitere Änderungen betreffen das Sorgerecht für ledige Väter: Jetzt kann ein unehelicher Vater eine gerichtliche Entscheidung zum Sorgerecht für das Kind erzwingen. Der Richter kann die Obsorge allein der Mutter, allein dem Vater oder beiden gemeinsam zusprechen.

► Doppelnamen: Das Gesetzespaket beinhaltet auch die Möglichkeit von gemeinsamen Doppelnamen, die alle Familienmitglieder erhalten können. Auch bei unehelichen Kindern wird ein Doppelname möglich. Bei einem weiteren für Familienmitglieder im täglichen Leben wichtigen Punkt kommt ebenfalls eine Neuregelung: Statt eines „Besuchsrechts“ beim Kind wird nun ein „Kontaktrecht“ eingeführt. In schwierigen Fällen soll ein Besuchsmittler als eine Art Mediator dafür sorgen, dass der Kontakt des Kindes zu beiden Eltern aufrechtbleibt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.12.2012)

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