Justiz: Mehr Frauen als Männer

Richterinnen und Staatsanwältinnen sind in der Überzahl. In leitenden Funktionen dominieren aber noch die Männer.

Eigentlich müsste man stets von Richterinnen und Staatsanwältinnen sprechen, wenn von der Justiz die Rede ist. Denn die Chance, bei Gericht einer Frau gegenüberzustehen, liegt heutzutage bei über fünfzig Prozent. Die Bestellung von Ilse-Maria Vrabl-Sanda als neue Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft insofern ein Schlaglicht auf einen Strukturwandel. 53 Prozent der Richterschaft sind inzwischen weiblich, bei der Staatsanwaltschaft sind es 50,4 Prozent. Zum Vergleich: Anfang der Neunzigerjahre lag der Anteil bei 20,42 bzw. 15,9 Prozent.


Keine Männerquote. Der Trend dürfte sich auch fortsetzen: Immerhin sind 67,3 Prozent der Richteramtsanwärter (die später Richter oder Staatsanwälte werden) Frauen. Warum sie ins Justizsystem drängen, hat mehrere Gründe. Das beginnt schon bei der Ausgangslage: Es gibt bereits mehr Jusabsolventinnen (2010/2011 waren es, inklusive Doktorat, 56 Prozent). Außerdem lockt der öffentliche Dienst mit beruflicher Sicherheit und besserer Vereinbarkeit mit der Familie, sprich man ist in der Zeiteinteilung freier (v. a. die Richter) und auch Karenz ist kein Karrierehindernis – im Unterschied zu manchen Anwaltskanzleien. Der Frauenanteil bei den Rechtsanwälten liegt dementsprechend nur bei etwas über 18 Prozent (Stand Dezember 2011). Was den öffentlichen Dienst für Frauen wohl auch attraktiv macht, ist die Quote – Frauen werden bei gleicher Qualifikation solange bevorzugt, bis gleiche Mengenverhältnisse herrschen, wenngleich man im Justizministerium betont, dass solche Pattsituationen eher selten seien. Umgekehrt gilt die Quotenregelung übrigens nicht. Sind Frauen nun in der Überzahl, werden die Männer nicht bevorzugt, sondern die Regel wird ausgesetzt.

An der Spitze weniger. Allerdings zieht sich die Gleichstellung auch bei Juristen und Staatsanwälten nicht ganz durch. In leitender Funktion sind Frauen mit aktuell 36 Prozent nach wie vor unterrepräsentiert. Interessant ist die Frage, ob und wie sich ein erhöhter Frauenanteil im System auswirkt. Österreichspezifische Studien sind Mangelware.

Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte, glaubt, dass es in der Amtsausübung sachlich wenig Unterschiede gibt. Das könne man etwa bei jenen Staatsanwälten beobachten, die auf Sexualdelikte spezialisiert sind. Weibliche Staatsanwälte würden keine strengeren Strafen verlangen. Was aber sicher stimme, sagt Jarosch: „Die Machohaltung ist weg und das schlägt nach innen und außen durch.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.12.2012)

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