Die Stabsstelle im Kampf gegen Korruption

Stabsstelle Kampf gegen Korruption
Stabsstelle Kampf gegen Korruption(c) BilderBox (BilderBox Erwin Wodicka)
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Nicht nur wegen zahlreicher Korruptionsfälle – auch wegen der neuen Frau an der Spitze rückt die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption in den Mittelpunkt.

Die Rolle der cool auftretenden Sonderermittler mögen sie nicht besonders. Sie geben sich lieber seriös-zurückhaltend. Als Einzelpersonen präsentieren sie sich ungern. Dann schon eher, wie sie oft sagen, „als Behörde“. Als Einheit – nach dem Motto „Einer für alle, alle für einen“. So oder so: Sie sind quasi die Saubermacher der Republik. Und nicht nur die aktuellen Korruptionsfälle, auch der Umstand, dass ihr „Gründer“ seit Anfang Dezember in Pension ist und nun eine neue Frau an der Spitze steht, rücken die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) in den Fokus des öffentlichen Interesses.

Der in den 1980er-Jahren vorübergehend politisch aktive Staatsanwalt Walter Geyer (er war damals immerhin Vizeklubobmann der Grünen) war der erste Chef der erst seit September 2011 existierenden WKStA. Geyer hatte davor schon die Leitung der im Jänner 2009 in Betrieb gegangenen Vorläuferbehörde, der Korruptionsstaatsanwaltschaft, inne. Nun, da der Literatur- und Billardfreund seinen Ruhestand genießt (Vertraute bezweifeln ja, dass er dies lange durchhält und rechnen schon jetzt mit neuen justiznahen Betätigungen), führt die mit 1. Dezember ernannte Oberstaatsanwältin Ilse-Maria Vrabl-Sanda die handverlesene Riege der Korruptionsjäger.

Es sind übrigens weniger, als Österreich braucht. Nämlich nur 19. Derzeit. Insgesamt 28 Planposten seien verfügbar. Die gelte es sukzessive zu besetzen, erklärt Vrabl-Sanda der „Presse“. Und ja: Auf die schiere Personalstärke – natürlich auch auf spezialisiertes Know-how in Wirtschaftsstrafsachen – komme es an. „Wir müssen uns so gut aufstellen, dass wir den Herausforderungen gewachsen sind.“

Diese „Herausforderungen“ tragen Namen wie Ernst Strasser, Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger oder Peter Hochegger. Das nun dringend erforderliche Auffüllen der vakanten Posten ist eine zähe Angelegenheit. Momentan gibt es einfach nicht genug geeignete Bewerber. Das hat nicht nur organisatorische Gründe. Das Thema Korruption wurde lange Zeit unterschätzt. Insofern hat man es jetzt, in Zeiten, in denen die Unschuldsvermutung in der öffentlichen Wahrnehmung eher Kabarettprogramme als Rechtsschutz-Standards trägt, besonders eilig mit der Aufstockung der Korruptionsjäger. Das Thema Korruption wird spätestens seit dem entsprechenden parlamentarischen U-Ausschuss als gesellschaftlich relevant eingeschätzt. Und könnte auch im Superwahljahr 2013 mitentscheidend sein. Dass der WKStA bis zum Jahr 2014 ganze 40 Planposten zur Verfügung stehen werden, wie dies das Justizressort verspricht, wird aber stark bezweifelt.

Neue Handschrift? Was ist nun von Vrabl-Sanda zu erwarten? Vor ihrer offiziellen „Amtseinführung“ (ein antiquiert anmutendes, gleichwohl festliches Ritual unter den Augen von Justizministerin Beatrix Karl) am 11. Jänner im altehrwürdigen Festsaal des Wiener Justizpalastes lässt sie sich noch nicht so recht in die Karten sehen. Apropos Justizministerin: Einiges hat Vrabl-Sanda kürzlich bei einem Pressetermin aber doch schon preisgegeben: „Tatsache ist, dass wir angegriffen werden, weil die Weisungsspitze eine politisch besetzte ist.“

Ihr Vorgänger Geyer meinte: „Es ist schwer, eine regierende Königin zu überzeugen, dass die Monarchie keine optimale Form ist und die Demokratie eine bessere.“ Die jahrzehntelange Debatte um einen „Generalstaatsanwalt“ an der Spitze der Weisungskette geht also weiter. Und die Frage, warum Justizminister stets beteuern, ohnedies kaum Weisungen zu geben, dem zum Trotz aber verbissen am Weisungsrecht festhalten, wird auch fortan als scheinbares politisches Paradoxon herumgeistern.

„Ratzfatzjustiz“. Eine die Justiz pauschal betreffende Kritik geht freilich auch an den Korruptionsjägern nicht vorüber: Die lange Verfahrensdauer – Stichwort Liechtenstein-Akten im Untreueverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Hier verteidigt Vrabl-Sanda ihre Behörde. Diese erledige einen Akt durchschnittlich in 8,3 Monaten. Vrabl-Sanda: „Es gibt schon den kurzen Prozess oder die Ratzfatzjustiz, aber bitte nur in Staaten, mit denen wir uns nicht vergleichen wollen.“ Die teils stark ausgeprägten Rechtsmittel-Möglichkeiten stellt die neue Behördenleiterin infrage: Beantragt ein Staatsanwalt im Ermittlungsverfahren etwa eine Bankauskunft, so könne sich dagegen nicht nur der betroffene Verdächtige wehren – zusätzlich könnten auch die Bank und der Bankverband Beschwerden einbringen. Und das koste eben viel Zeit.

Justizintern wird die WKStA mitunter noch als Konkurrenz zu den „normalen“ Staatsanwaltschaften gesehen. Von außen betrachtet wird manchmal vergessen, dass gerade die („normale“) Staatsanwaltschaft Wien sehr wohl auch in politisch heiklen Fällen ermittelt. Etwa im Telekom-Komplex.

Abgesehen von internen Rivalitäten müssen die Korruptionsjäger bei ihrer eigenen Devise „Wir treten als Behörde auf“ hie und da Abstriche machen. Als etwa Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna vor Kurzem beim Cash-for-law-Prozess um Ex-Innenminister Ernst Strasser einen deutschen EU-Abgeordneten per Videokonferenz befragen wollte, wollte dieser wissen, mit wem er es denn zu tun habe. Die Anklägerin nannte höflich ihren Namen und ihre Funktion. Nicht immer ist es „die Behörde“, manchmal muss man eben auch höchstpersönlich in Erscheinung treten.

DIE EINHEIT

Bestechlichkeit, Geschenkannahme durch Machthaber, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren oder auch Geldwäscherei gehören zu den typischen „Korruptionsdelikten“, die die WKStA bearbeitet. Aber auch weniger spezifische Verbrechen wie Untreue oder schwerer Betrug können von den Korruptionsjägern verfolgt werden, sofern von mehr als fünf Millionen Euro Schaden auszugehen ist.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.12.2012)

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