ÖVP-Seniorenchef Khol gegen Luxuspensionen

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oeVPSeniorenchef Khol gegen Luxuspensionen(c) Die Presse (Eva Rauer)
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Die nächste Regierung werde weitere Verschärfungen und ein höheres Pensionsantrittsalter für Frauen beschließen müssen, glaubt der Obmann des ÖVP-Seniorenbundes, Andreas Khol.

Wien. ASVG-Pensionisten und Beamte im Ruhestand müssen sich ab dem neuen Jahr mit einer Pensionserhöhung unter der Teuerungsrate zufriedengeben, Verschärfungen bei den Hacklerfrühpensionen und bei den Invaliditätspensionen sind beschlossen. Der Obmann des ÖVP-Seniorenbundes, Andreas Khol, ist vor dem Hintergrund anderer Pensionsreformen auch zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) strengere Bestimmungen bei den Frühpensionen der Eisenbahner, die er nach einem Antrag des Obersten Gerichtshofs (OGH) nun prüfen muss, nicht aufheben wird. „Sonst gibt es überhaupt keine Änderungen mehr“, warnt Khol im Gespräch mit der „Presse“. Er war maßgeblich an den Änderungen bei den ÖBB-Pensionen samt schrittweiser Anpassung des Pensionsalters auf 61,5 Jahre durch die schwarz-blaue Koalition 2003/04 beteiligt.

Im Gegenteil – Khol ist fest überzeugt: „Die weitere Harmonisierung der Pensionssysteme auf die Ebene des ASVG muss im Programm jeder nächsten Regierung stehen.“ Für den Seniorenbund stellt er klar: Dessen Position sei die Angleichung aller Pensionen. „Wir sind gegen all diese Privilegien und Luxuspensionen.“ Konkret meint er damit nicht nur Sonderrechte für die Eisenbahner, sondern auch bei der Nationalbank („Da kämpfen wir darum“). Für Khol zählt dazu aber auch die raschere Angleichung des niedrigeren Frauenpensionsalters im ASVG-System, das nach den geltenden gesetzlichen Regelungen in Etappen erst ab 2024 von 60 auf 65 Jahre und somit an jenes der Männer angeglichen würde.

„Keine große Angst“

Auslöser für den Antrag des OGH an den Verfassungsgerichtshof ist die Klage eines Eisenbahners, der sein Anrecht auf eine Frühpension und damit den Vertrauensschutz verletzt sieht, weil er aufgrund der von Schwarz-Blau verschärften Regeln erst mehrere Jahre später den Ruhestand antreten kann. Der frühere Klubobmann und spätere Nationalratspräsident in der schwarz-blauen Regierungszeit zwischen Februar 2000 und Jänner 2007 hält jedoch ein Kippen der ÖBB-Pensionsbestimmungen für nicht sehr wahrscheinlich: „Meine Angst ist nicht sehr groß.“ Für seine Einschätzung führt er zwei unterschiedliche Gründe ins Treffen. Erstens: Wenn man sich die Statistik ansehe, hebe der Verfassungsgerichtshof nur in maximal einem Drittel der Fälle Gesetzesbestimmungen auf, deren Prüfung zuvor vom OGH an diesen herangetragen wurden.

Zweitens: Neben diesem formalen Hinweis sprechen nach Khols Ansicht, der selbst Verfassungsexperte ist, auch die inhaltlichen Gründe gegen eine Aufhebung der ÖBB-Pensionsregelung durch das Höchstgericht. Dieser werde den Vertrauensschutz „eher zurückhaltend auslegen“. Denn der Verfassungsgerichtshof habe in anderen Fällen, wenn es eine Übergangsfrist von zwei Jahren gegeben habe, Eingriffe als möglich zugelassen. Es stehe auch nirgendwo explizit ein Verfassungsrecht auf Vertrauensschutz festgeschrieben, dieser sei lediglich abgeleitet. Khol folgert aus all dem: „Ich bin zuversichtlich, dass der Verfassungsgerichtshof das sorgfältig prüfen und seine eigene Rechtsprechung beachten wird.“ Eine Ansicht, die im Übrigen auch ÖBB-Generaldirektor Christian Kern teilt.

Ein Kippen der ÖBB-Pensionsregelungen hätte allerdings Auswirkungen über die Eisenbahner hinaus. Nämlich unmittelbar für das Budget, aus dem Milliarden für die ÖBB und die Eisenbahnerpensionen schon jetzt zugeschossen werden müssen. Aber auch psychologisch, wie zuletzt bereits Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal gewarnt hat, weil dann für jede künftige Regierung Einschränkungen etwa bei ASVG-Pensionen und bei Beamten kaum mehr durchzusetzen wären. Ob er im von ihm als unwahrscheinlich angesehenen Fall eines Kippens der ÖBB-Pensionslösung durch die Höchstrichter dafür sei, die strengen Bestimmungen dann mittels Verfassungsgericht einzuzementieren und diese dadurch dem Zugriff des Verfassungsgerichtshofs zu entziehen? Khol winkt ab: Es würde „schwer sein“, auf diese Weise ein Urteil des VfGH außer Kraft zu setzen. Seine persönliche Meinung: „Das hielte ich für bedenklich.“

19.000 im alten Pensionssystem

Bei den Eisenbahnern wären rund 18.000 bis 19.000 Bedienstete von einer Aufhebung der ÖBB-Pensionsbestimmungen betroffen. Wer vor Anfang 1996 bei den ÖBB war, für den gilt noch das „alte“ Eisenbahnerpensionsrecht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.12.2012)

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