'445 Mio. waren nie weg': Beschuldigte klagt Burgstaller

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Die Beschuldigte im Salzburger Finanzskandal weist zurück, dass sie mit Wohnbau-Geld spekuliert habe. Ihr Anwalt kündigt eine Klage gegen Landeshauptfrau Burgstaller an.

Zum ersten Mal ist am Donnerstag die Beschuldigte im Salzburger Finanzskandal, Monika R., an die Öffentlichkeit getreten. In der Kanzlei ihres Anwalts wies sie die jüngsten Vorwürfe zurück: Sie habe kein Wohnbau-Geld verspekuliert, betonte die entlassene Landesbedienstete.

SP-Landeshauptfrau Gabi Burgstaller hatte am Mittwoch erklärt, dass der Verbleib von zuvor nicht auffindbaren 445 Millionen Euro, die das Land für den Wohnbaufonds beim Bund ausgeborgt hatte, geklärt werden konnte. Monika R. habe das Geld für Wertpapierankäufe verwendet. Ob die Papiere noch etwas wert seien, müsse noch geklärt werden.

"Keine Wertpapiere gekauft"

„Es ist ein eindeutig nachweisbar, dass die Mittel der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur nur für die Wohnbauförderung verwendet wurden", sagte dazu die Beschuldigte laut einem Bericht des "ORF". Das würden die Bilanzen eindeutig belegen. Mit den Mitteln der Bundesfinanzierungsagentur seien auch keine Wertpapiere gekauft worden.

Ihr Anwalt Herbert Hübel betonte, die 445 Millionen Euro lägen "in den Bilanzen drinnen". Das Geld sei "nie weg gewesen".

Klage gegen Burgstaller angekündigt

Burgstallers Auftritt am Mittwoch wertet Hübel als "unrichtige Äußerung zum Nachteil meiner Klientin". Seine Kanzlei habe die Landeshauptfrau aufgefordert, ihre Behauptung, R. habe mit für den Landeswohnbaufonds ausgeborgten Geld spekuliert oder Wertpapiere gekauft, bis Donnerstag um 10 Uhr zu widerrufen. Da dies nicht geschehen sei, werde "sicherlich eine Klage" kommen, sagte er gegenüber der Austria Presse Agentur. Er werde vermutlich wegen Verleumdung und Kreditschädigung klagen. Auch eine Amtshaftungsklage gegen das Land sei möglich.

--> Umfrage: Soll Burgstaller zurücktreten?

Zu weiteren angeblich von der Ex-Referatsleiterin verschuldeten Spekulationsverlusten wollen sich der Anwalt und seine Mandantin erst zu einem späteren Zeitpunkt äußern. Der Sachverhalt könne "nur in Schritten" klar und deutlich aufgeklärt werden.

--> Chronologie: Der Salzburger Finanzskandal

(Red.)

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