Salzburg: Hofrat Paulus suspendiert

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Eduard Paulus, der Leiter der Finanzabteilung des Landes Salzburg, wurde mit sofortiger Wirkung suspendiert. Er will sich rechtlich wehren. Auch Monika R. tut dies: Sie habe nicht mit Wohnbaugeld spekuliert.

Salzburg. „Seit gestern liegen dem Personalressort Protokolle des Finanzbeirats aus dem Finanzressort vor, die im Wege der Landeshauptfrau übermittelt wurden“, hieß es am späten Donnerstagnachmittag in einer Aussendung des Salzburger ÖVP-Personal-Landesrats Sepp Eisl. Die unmittelbare Folge: Eduard Paulus, Leiter der Finanzabteilung des Landes Salzburg, wurde mit sofortiger Wirkung suspendiert.

Eisl begründete dies unter anderem damit, dass „die Regierung über Jahre hinweg nicht über die tatsächliche Lage der Finanzgebarung informiert“ wurde. „In Kombination mit den schon im Rahmen einer Disziplinaruntersuchung angeführten Fragen, die im Hinblick auf das Verhalten des betroffenen Finanzabteilungsleiters zu klären sind, ist eine Suspendierung erforderlich.“ Unklar sei, ob diese „Nicht-Information“ im Auftrag des Ressortschefs (David Brenner, Anm.) erfolgt sei.

Zu seiner Suspendierung sagte Paulus gegenüber der „Presse“, dass er eine solche mit seinem Anwalt sofort anfechten werde, „weil dies eine völlig unsachliche, medienorientierte Angelegenheit“ sei. „Kein Vorwurf gegen mich ist haltbar“, meinte Paulus. Und weiter: „Wenn die Buchprüfung von sechs Rechnungshofüberprüfungen seit 2008 nichts ergibt, wie soll dann der Abteilungsleiter, der kein Buchhalter ist und nicht prüft, etwas finden?“ Eine Anfechtung seinerseits werde „zu 100 Prozent“ erfolgreich sein, glaubt Paulus.

Monika R.s erster Auftritt

Am Donnerstag trat auch die Hauptbeschuldigte Monika R. erstmals öffentlich auf. In der Kanzlei ihres Anwalts Herbert Hübel wies sie die tags zuvor von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) erhobenen Vorwurfe zurück, sie hätte Geld von der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) für den Landeswohnbaufonds aufgenommen und mit 445 Mio. Euro davon dann spekuliert. Burgstaller wird deshalb nun auch geklagt.

Es sei eindeutig nachweisbar, dass die Mittel der ÖBFA nur für die Wohnbauförderung verwendet worden seien, so Monika R. Das würden die Bilanzen belegen. Ihr Anwalt assistierte: Die 445 Mio. lägen „in den Bilanzen drinnen“. Das Geld sei „nie weg gewesen“.

Der „Presse“ liegt eine Übersicht über die Gebarung des Fonds vor: Die Ausgaben von 2006 bis 2011 lagen bei 1800 Mio Euro. Dafür wurden 1650 Mio. Euro aus Landesmitteln überwiesen, wofür die Aufnahme von ÖBFA-Geld nötig war. Die Verbindlichkeiten des Wohnbaufonds mit Ende 2011 beliefen sich auf 1061,1 Mio. Euro. Diese Summe entspricht nahezu dem Darlehen, das bei der ÖBFA aufgenommen wurde.

Irrtum wegen Verzinsung?

Hier steckt – jedenfalls aus Sicht der Beschuldigten – der Teufel im Detail: Das ÖBFA-Darlehen wird nicht direkt an den Fonds überwiesen, sondern an das Land. Und dieses verrechnet dem Fonds nicht die vollen Zinsen. So wurden dem Fonds lediglich für 605 Mio. Euro Zinsen verrechnet. Der Restbetrag von 445 Mio. Euro wurde nicht verzinst – was offensichtlich zur falschen Annahme geführt habe, dieses Geld sei „verschwunden“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.01.2013)

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