Bund und Länder für Spekulationsverbot in Verfassung

Einigung: Spekulationsverbot in Verfassung kommt
Einigung: Spekulationsverbot in Verfassung kommtAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die Details der neuen Finanzregeln sollen in Verträgen zwischen Bund und Ländern geregelt werden. Bei Verstößen sind Strafzahlungen vorgesehen.

Bund, Länder und Gemeinden haben sich am Freitag auf die nach dem Salzburger Finanzskandal versprochenen Regeln gegen die Spekulation mit Steuergeldern geeinigt. Bis 30. Juni soll ein "Spekulationsverbot" in der Finanzverfassung verankert werden, die näheren Details regelt ein 15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern. VP-Finanzministerin Maria Fekter und SP-Staatssekretär Andreas Schieder zeigten sich nach der Verhandlungsrunde am Mondsee zuversichtlich, die Spekulation mit öffentlichen Geldern damit künftig zu verhindern.

Mit dem verfassungsrechtlichen Spekulationsverbot hat sich die SPÖ gegen Bedenken von ÖVP und Ländern durchgesetzt. Länder-Chefverhandler Markus Wallner (ÖVP) aus Vorarlberg hatte sich diesbezüglich im Vorfeld des Treffens am Freitag noch skeptisch gezeigt. Dass dieser Weg dann doch gewählt wurde, begründete er nach der mehrstündigen Verhandlungsrunde damit, dass lediglich das Staatsziel eines "risikoaversen" Finanzmanagements in die Verfassung kommen soll, "aber nicht mehr".

Tatsächlich soll die näheren Details ein 15a-Vertrag zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regeln. Geplanter Inhalt: Neue Fremdwährungskredite sowie die Veranlagung öffentlicher Gelder in Fremdwährungen werden verboten, ebenso Geschäfte mit Derivaten, die nicht der Absicherung eines Grundgeschäfts (etwa gegen Zinsschwankungen, Anm.) dienen. Auch die Spekulation mit eigens dafür aufgenommenen Krediten wird untersagt.

Rechnungshof und Staatsschuldenausschuss sollen mehr Einblick in die Finanzen erhalten. Die günstigen Kreditaufnahmen über die Finanzierungsagentur sollen nur noch jenen Ländern möglich sein, die die 15a-Vereinbarung unterzeichnen. Bei Verstößen sind Strafzahlungen von 15 Prozent der spekulativ veranlagten Mittel vorgesehen. Diese müssten allerdings vom Koordinationskomitee des innerösterreichischen Stabilitätspakts verhängt werden, das bei Verstößen schon in der Vergangenheit wenig Biss zeigte.

Fekter: "Umfassendes Paket"

Dennoch zeigten sich Fekter und Schieder als Chefverhandler des Bundes nach der Verhandlungsrunde zufrieden. Fekter lobte ein "umfassendes Paket, mit dem Spekulation mit Steuergeld nicht mehr stattfinden kann". Ähnlich Schieder: "Damit wird Spekulation mit öffentlichen Geldern ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben."

Eckpunkte der Einigung

Umgesetzt werden sollen die neuen Regeln bis Ende Juni. Für die Verfassungsbestimmung ist die Koalition allerdings auf die Zustimmung von Grünen oder FPÖ angewiesen, weil SPÖ und ÖVP im Nationalrat nicht über die nötige Zweidrittelmehrheit verfügen. Die Zustimmung der Grünen scheint allerdings in Reichweite: Vizeparteichef Werner Kogler sieht die Einigung vom Mondsee als "taugliche Grundlage" für die kommende Woche anstehenden Verhandlungen. Die FPÖ lehnt das Paket dagegen als zu wenig weitreichend ab - ebenso das BZÖ. Das Team Stronach sprach von einem ersten Schritt.FINANZ-VERFASSUNG: Im Finanz-Verfassungsgesetz wird ein eigener Artikel "VI Spekulationsverbot" eingefügt. Darin werden für Bund, Länder und Gemeinden "risikoaverse" Finanzierung und Veranlagung festgeschrieben. Diese Verfassungsbestimmung soll offenbar allgemein gehalten werden.

15A-VEREINBARUNG: In einem Bund-Länder-Vertrag soll unter anderem festgehalten werden, welche Geschäfte der öffentlichen Hand künftig untersagt sind. Dazu gehören das Verbot neuer Fremdwährungskredite sowie das Verbot der Veranlagung öffentlicher Gelder in Fremdwährungen. Ebenfalls untersagt werden spekulative Geschäfte mit Derivaten ohne Grundgeschäft (die Verwendung von Derivaten zu Absicherungszwecken bleibt dagegen erlaubt). Verboten wird auch die Aufnahme von Krediten, um die Gelder dann mittel- oder langfristig zu veranlagen (die kurzfristige Veranlagung von Krediten zur Überbrückung unterschiedlicher Zahlungstermine bleibt dagegen erlaubt).

Ebenfalls festgelegt werden soll in der 15a-Vereinbarung, dass die Abteilungen für Treasury (also Veranlagung) und Risikomanagement getrennt werden müssen und dass es ein durchgängiges Vier-Augenprinzip geben muss. Bestehende Risiken sollen transparent ausgewiesen werden. Bei Verstößen gegen die Regeln soll es Strafzahlungen bis zu 15 Prozent der spekulativ veranlagten Mittel geben.

BUNDESFINANZIERUNGSGESETZ: Verschärft werden soll auch das Bundesfinanzierungsgesetz, das die Grundlagen für die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) regelt. Demnach dürfen die Länder über die ÖBFA nur noch dann Geld aufnehmen, wenn sie die 15a-Vereinbarung (siehe oben) unterzeichnet haben und das verfassungsrechtliche Spekulationsverbot umsetzen. Dabei muss auch die ÖBFA "risikoavers" vorgehen, darf also keine vermeidbaren Risiken eingehen. Auch hier werden Fremdwährungsfinanzierungen, Derivate ohne Grundgeschäft sowie die lang- und mittelfristige Veranlagung von Krediten verboten. Außerdem festgelegt werden sollen neue Transparenzbestimmungen: eine Berichtspflicht der Länder an den Staatsschuldenausschuss und laufender Einblick des Rechnungshofs in alle Transaktionen.

(APA)

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