Strasser zu vier Jahren Haft verurteilt

Strasser vier Jahren Haft
Strasser vier Jahren Haft(c) APA HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Der Ex-Politiker ist wegen Bestechlichkeit schuldig gesprochen worden. Strasser habe bei seinen Treffen mit den vermeintlichen Lobbyisten "Eurozeichen in den Augen" gehabt, sagt der Richter.

Hartes Urteil gegen Ernst Strasser: Der frühere VP-Innenminister und EU-Abgeordnete ist am Montag wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Wiener Straflandesgericht schloss die Anwendung einer elektronischen Fußfessel aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Strassers Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Das Gericht sieht es "ohne Zweifel" als erwiesen an, dass Strasser den als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten Jonathan Calvert und Claire Newell bei Treffen zwischen 2010 und 2011 versprochen hat, für 100.000 Euro im Jahr auf die EU-Gesetzgebung in ihrem Sinne Einfluss zu nehmen. Strasser habe den "Lobbyisten" gesagt, er werde sich in seinen Ausschüssen und im Plenum für Änderungen zweier Richtlinien einsetzen: "Das kann nur so verstanden werden, dass Strasser Einfluss nehmen wollte", erklärte Richter Georg Olschak.

Strassers Verteidigungslinie - er habe hinter den  "Lobbyisten" einen Geheimdienst vermutet und dafür Beweise sammeln wollen - ist für Olschak nicht glaubhaft. Dessen eigenes Verhalten spreche gegen diese These: "Sie haben niemanden ins Vertrauen gezogen. Es ist daher nur die Variante nachvollziehbar, dass Sie die Journalisten für Lobbyisten gehalten haben und dass bei den Treffen das Eurozeichen in Ihren Augen aufgeblitzt ist."

"Dem Ansehen der Republik geschadet"

Korruption oder Freunderlwirtschaft seien keine Neuerscheinung - neu sei aber die Offenheit, mit der diese betrieben werden. "Und es hat in der Zweiten Republik wenige Menschen gegeben, die dem Ansehen so viel Schaden zugefügt haben wie Sie", wandte sich Olschak an Strasser. "Darum war es notwendig, eine Strafe zu verhängen, die eine abschreckende Wirkung auf mögliche Nachahmungstäter hat. Und davon gibt es wohl einige."

Strassers Verteidigung gehöre jedenfalls "zum Abenteuerlichsten, was mir in meiner 20-jährigen Laufbahn untergekommen ist", schloss der Richter. Strasser selbst gab zu dem Urteil keine Stellungnahme ab. Mit starrer Miene lauschte er den Worten des Richters, dann eilte er aus dem Großen Schwurgerichtssaal.

Reuters

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