Causa Kilometergeld: Köfer wehrt sich

Gerhard Köfer
Gerhard Köfer(c) APA ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Doch alles korrekt? Frank Stronachs Spitzenkandidat bestreitet nun, unrechtmäßig Kilometergeld bezogen zu haben. Die Parlamentsdirektion prüft.

Wien/UW. Es sind Nachrichten, die das Team Stronach vor dem Debüt bei der Kärntner Landtagswahl so gar nicht brauchen kann: Wie berichtet, steht der Spitzenkandidat Gerhard Köfer im Verdacht, der Parlamentsdirektion unrechtmäßig Kilometergeld verrechnet zu haben.

Köfer hat für Fahrten zu Parlamentssitzungen seinen Dienstwagen verwendet, den er als (SPÖ-)Bürgermeister von Spittal an der Drau erhalten hatte. Allerdings gibt es vom Parlament nur Kilometergeld für Privatautos – so steht es zumindest, gut lesbar, auf dem Verrechnungsformular. Hochgerechnet dürfte Köfer von 2006 bis 2011 mindestens 10.000 Euro bezogen haben, schätzt der „Kurier“. Das Geld ist laut Köfer in die Stadtkassa von Spittal geflossen. Köfer, der den Kilometergeldbezug nicht bestreitet und eine Rücküberweisung an den Bund ankündigte, rechtfertigte den „Formalfehler“ in einer ersten Reaktion mit einem „Mangel an Information“. Niemand hätte ihn auf den Fehler hingewiesen.

In der Parlamentsdirektion ist man ob der Blauäugigkeit erstaunt. „Es ist nicht unsere Aufgabe, das zu prüfen“, sagt Direktionssprecher Rudolf Gollia. Man prüfe bei der Abrechnung nur, ob die Fahrten für die Amtsführung nötig gewesen sein könnten. Daher setze nun auch keine Suche nach weiteren Fällen ein (die Parlamentklubs von ÖVP und SPÖ beteuern, keine derartigen Fälle in der eigenen Fraktion zu kennen.)

Auf die Causa Köfer sei die Direktion nur durch einen Bericht in den Medien aufmerksam geworden. Dort findet sich aber auch Entlastendes: So durfte Köfer sein Bürgermeister-Dienstauto gegen 600 Euro Lohnabzug privat nutzen. Damit, so Gollia, könnte der Dienstwagen hinsichtlich des Kilometergeldes ein Privatauto sein.

Staatsanwalt ermittelt nicht

Eine weitere Variante brachte am Freitag Köfer selbst ins Spiel: Er sieht sich inzwischen im Recht. Das Bundesbezügegesetz, auf dem das Kilometergeld basiert, unterscheide nicht zwischen Privat- und Dienstauto, solange die Kosten dem echten Eigentümer (Spittal) erstattet werden. Die Parlamentsdirektion will das prüfen. Strafrechtlich hätte Köfer nur ein Nachspiel zu erwarten, wenn man Betrug oder Anschlussunterschlagung (die Rechtswidrigkeit wird einem später bewusst) nachweist. Offen ist, ob die Staatsanwaltschaft einen Auslieferungsantrag stellen müsste. Derzeit ermittelt aber weder Wien noch Klagenfurt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.01.2013)

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