Causa Strasser könnte im Mai beim OGH landen

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Strasser(c) APA HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Richter Olschak will im März die schriftliche Version seines Urteils vorlegen. Damit könnte der Fall noch heuer vom Obersten Gerichtshof entschieden werden.

In zwei Monaten will Richter Georg Olschak sein schriftliches Urteil in der Causa Ernst Strasser vorlegen. Das erklärte der Vorsitzende jenes Schöffensenats, der den früheren Innenminister und VP-Delegationsleiter im EU-Parlament am Dienstag wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt hat, am Mittwoch. Die Causa könnte damit bereits Mitte Mai beim Obersten Gerichtshof (OGH) landen. Nach Vorliegen des schriftlichen Urteils hat Strassers Verteidiger Thomas Kralik nämlich vier Wochen Zeit, um seine Rechtsmittel auszuführen. Kralik hat gegen den Schuldspruch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen die Strafhöhe angemeldet.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) hat danach noch allenfalls Gelegenheit zu einer Gegenäußerung. Ob sie ein Rechtsmittel ergreift und eine höhere Strafe für Strasser fordert oder das Urteil des Erstgerichts akzeptiert, ist noch offen. "Wir haben uns diesbezüglich noch nicht entschieden. Ob die Strafe angemessen ist, ist noch Gegenstand interner Diskussionen", erklärte Behördensprecherin Eva Habicher am Mittwoch.

Die WKStA hat ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung drei Tage Zeit, Strafberufung anzumelden, falls sie zur Überzeugung gelangt, dass Strasser zu mild oder zu streng bestraft wurde. Die Frist läuft somit formal am Freitagnachmittag ab.

OGH-Urteil noch 2013 erwartet

Sollte der Fall tatsächlich im Mai dem OGH vorliegen, dürfte das Höchstgericht mit ziemlicher Sicherheit noch in diesem Jahr entscheiden, ob Strasser seine vierjährige Freiheitsstrafe antreten muss.

Bei einer Bestätigung des Ersturteils würde der ehemalige Innenminister eine Aufforderung zum Strafantritt erhalten. Falls er keine gravierenden Gründe für einen Strafaufschub geltend machen könnte oder bis dahin nicht vollzugsuntauglich wäre, müsste er zumindest zwei Jahre im Gefängnis absitzen.

Erst nach der Strafhälfte könnte Strasser eine Fußfessel bzw. seine vorzeitige bedingte Entlassung beantragen, wobei er keine Garantie hätte, dass ihm letztere gewährt wird: Bei der Entlassung nach der Strafhälfte sind explizit generalpräventive Erwägungen zu berücksichtigen. Gerade solche hatte Richter Olschak in der Urteilsbegründung für die bei einem Strafrahmen von bis zu sieben Jahren durchaus harte Strafe ins Treffen geführt.

Orientierung am englischen Strafmaß

Entgegen kam Strasser, dass der Schöffensenat beim Strafrahmen die englischen und nicht die heimischen Bestimmungen für Bestechlichkeit heranzuziehen hatte. Das österreichische Strafgesetzbuch sieht für korrupte Beamte nämlich bis zu zehn Jahre Haft vor.

Strasser war in seiner Funktion als damaliger EU-Parlamentarier jedoch als Gemeinschaftsbeamter anzusehen, sodass bei seinen Treffen mit den britischen Enthüllungs-Journalisten in London und Brüssel, die belgischen sowie die englischen Bestimmungen zum Tragen kamen. In Belgien drohen korrupten Amtsträgern für die pflichtwidrige Vornahme von Amtsgeschäften bis zu fünf, in Großbritannien bis zu sieben Jahren Haft.

Strasser-Urteil

Der frühere Innenminister Ernst Strasser (V) ist am Montag wegen Bestechlichkeit (§304 StGB) zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Begründung: Das Gericht sah es "ohne Zweifel" als erwiesen an, dass Strasser den als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten Jonathan Calvert und Claire Newell bei Treffen zwischen 2010 und 2011 versprochen hat, für 100.000 Euro im Jahr auf die EU-Gesetzgebung in ihrem Sinne Einfluss zu nehmen.

(APA)

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