Geldwäscherei: Freispruch für Mensdorff

Geldwaescherei Freispruch fuer Mensdorff
Geldwaescherei Freispruch fuer Mensdorff(c) EPA (ROLAND SCHLAGER)
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Der Lobbyist wird nur wegen Vorlage eines gefälschten Beweismittels verurteilt. Dafür erhält er zwei Monate bedingte Haft. DiePresse.com berichtete live aus dem Wiener Straflandesgericht.

"Die Sache stinkt nicht genug." Das Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag den Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen. In einem Neben-Anklagepunkt - Vorlage eines gefälschten Beweismittels - wurde der "Graf" zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt.

Einen Freispruch gab es zudem vom Vorwurf der Falschaussage in zwei parlamentarischen U-Ausschüssen. Auch der Mitangeklagte, Mensdorffs "Geldbote" Kurt D., wurde freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem "Grafen" vorgeworfen, von dem britischen Rüstungskonzern BAE Systems 12,6 Millionen Euro erhalten und als Schmiergeld weiterverteilt zu haben. Richter Stefan Apostol sah dafür keinen Beweis: "Die Sache stinkt gewaltig, aber sie stinkt nicht genug".

Es bleibt ein "special smell"

Das Ergebnis des Verfahrens ist für den Richter "unbefriedigend". Es bleibe ein "special smell", sagte er mit Bezug auf den wenige Tage zuvor am selben Ort verurteilten Ex-Innenminister Ernst Strasser und dessen Aussage "a lobbyist has a special smell".

Der Staatsanwalt habe sich in "einer denkbar schlechten Position" befunden. Nachdem sich BAE Systems in Großbritannien durch Bußzahlungen einem Bestechungs-Verfahren entzogen hatte und die BAE-Manager nicht mit der heimischen Justiz kooperierten, sei der Ankläger "auf verlorenem Posten" gestanden: "Aus Topfen kann man keine Butter mehr machen", meinte der Richter.

Direkt an Mensdorff gewandt sagte Apostol: "Sind Sie korrupt? Das ist durchaus möglich. Haben Sie mit Bestechung zu tun? Das kann sein." Aber: Nachweisbar sei das nicht, und "wir führen keine Schauprozesse". Mensdorff müsse mit sich selbst ausmachen, ob sein Verhalten moralisch zu rechtfertigen sei.

Als erwiesen sah der Richter nur an, dass Mensdorff im Ermittlungsverfahren eine gefälschte Zahlungsbestätigung vorgelegt hatte. Damit hätte nachgewiesen werden sollen, dass von den Konten der Briefkastenfirma Brodmann 4,7 Millionen Euro in ein Technologie-Projekt in Dubai investiert wurden.

Das Gericht wies am Donnerstag auch den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, Mensdorffs Schloss Luising im Südburgenland zu beschlagnahmen. Der Staatsanwalt hatte dagegen keine Einwände mehr, er nahm explizit von einer Beschwerde Abstand.

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(hell/kron)

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