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Strasser-Urteil: „Abschreckung gerechtfertigt“

15.01.2013 | 18:03 |  Von MANFRED SEEH UND ULRIKE WEISER (Die Presse)

Strafrechtsexpertin an der Universität Wien: Die Strafe ist streng, aber lässt sich mit „grassierender Korruption“ argumentieren. Hoffnung auf Fußfessel kann sich Ernst Strasser vorläufig keine machen.

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Wien. Vier Jahre Gefängnis für Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser. Ist das angemessen? Zu hart? Jedenfalls ist es auch der „Wille des Volkes“. Denn ausgesprochen wurde der Schuldspruch von einem Schöffensenat des Wiener Straflandesgerichts. Dieser bestand aus zwei Laien, Vertretern des Volkes bei der Rechtsprechung, und dem vorsitzenden Richter Georg Olschak. Insofern war es zum Gutteil das österreichische Volk, das die – freilich noch nicht rechtskräftige – Entscheidung getroffen hat.

Strasser hat laut Urteil den Tatbestand der Bestechlichkeit erfüllt. Aus „generalpräventiven“ Erwägungen erhielt er die vier Jahre Haft. „Mögliche Nachahmungstäter“ – damit sind Politiker und/oder Lobbyisten gemeint – sollen abgeschreckt werden. Bewegt sich die starke Betonung der Generalprävention noch im Rahmen jener Grundregel, die das Erforschen der „individuellen Schuld“ vorsieht? Und sind vier Jahre Haft für Geld, das man nie bekommen hat, zu viel (Strasser forderte 100.000 Euro Honorar pro Jahr für die Einflussnahme auf EU-Bestimmungen)?

Nicht zu streng, aber streng findet Susanne Reindl-Krauskopf, Strafrechtsexpertin an der Uni Wien, die Strafe, während sie etwa der Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer als „eindeutig zu hart“ empfindet. Für Strasser spreche, sagt Reindl-Krauskopf, dass er nicht vorbestraft sei. Die 100.000 Euro, die er gefordert hat, liegen auch nicht allzu weit über jener Grenze (50.000 Euro), deren Überschreitung erst zu höherer Strafdrohung führt. Und: Der Betrag ist nie geflossen. Wobei das Delikt bereits begangen ist, wenn man das Geld nur fordert oder sich versprechen lässt.

Für das hohe Strafmaß sprechen wiederum erschwerende Faktoren: Gewertet wird etwa, ob der Beschuldigte Reue gezeigt hat. Hat er nicht. Stattdessen servierte er eine „abenteuerliche“ (Zitat Richter) Verteidigung, in der er sich als Agentenjäger darstellte. Es sei auch richtig, sagt Reindl-Krauskopf, die abschreckende Wirkung der Strafe herauszustreichen. Der Oberste Gerichtshof – ebendort wird der Fall landen – betont, dass die Generalprävention vor allem dann wichtig ist, „wenn es sich um sich ausweitende Missstände in einem bestimmten Milieu handelt“, ergänzt die Juristin. „Das ließe sich mit Verweis auf das grassierende Phänomen der Korruption in der Politik argumentieren.“

Neue Härte bei der Justiz?

Nach außen konnte zuletzt der Eindruck entstehen, Richter packen Politiker härter an: Sieben Monate bedingte Haft für Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch, 5,5 Jahre (nicht rechtskräftig) für Kärntens Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz. Gab es da ein Umdenken? Auf Mediendruck? Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, verneint.
Schon weil der Vergleich fehle: „So viele Anklagen gegen Prominente gab es früher nicht.“ Natürlich könnten sich Richter der Berichterstattung nicht verschließen, Verdächtige und Verteidiger würden sich medial auch stärker inszenieren, aber: „Es ist Teil unserer Arbeit, uns nicht beeinflussen zu lassen.“ Reindl-Krauskopf meint aber auch: Allein durch die Verschärfung der Korruptionsdelikte seien Bevölkerung und Richter sensibilisiert worden.

Wie geht es nun weiter? Bis Ende März soll die schriftliche Ausfertigung des Urteils vorliegen. Im Hinblick darauf hat die Verteidigung schon Rechtsmittel angemeldet. Ob die Anklage dies auch macht, ob diese also möglicherweise eine strengere Strafe fordert, stand zuletzt noch nicht fest. Das letzte Wort hat der OGH. Dieser könnte noch heuer entscheiden.

Würde es beim vorliegenden Urteil bleiben, müsste Strasser mindestens zwei Jahre absitzen, ehe er einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann. In diesen zwei Jahren dürfte er aber nicht vom Gefängnis in den elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) wechseln. Dies verbietet nämlich das vorliegende Urteil. Übrigens: Die Höchststrafe wären sieben Jahre Haft gewesen, da einer der Tatorte (Treffen mit zwei vermeintlichen Lobbyisten) London war. Und dort „nur“ maximal sieben und nicht wie in Österreich bis zu zehn Jahren Haft drohen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2013)

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1107 Kommentare

Versuch/Untauglicher Versuch;

Täter: Unsympathisch
Schaden: 00,00 Euro;
Tatort: Ausland
Beweismittel: Versteckte Kamera; Erlaubt???
Lt. Presse vom Oktober 2012 gleiche Tat im Inland zum damaligen Zeitpunkt straffrei;
Resulat: 4 Jahre unbedingt;
Kronen Zeitung jubelt;

:-)

Re: Versuch/Untauglicher Versuch;

Täter: stimme zu
Schaden: möglicher Schaden wenn das geänderte Gesetz so gekommen wäre wie es die Journalisten "wollten" ist enorm für die Bevölkerung.
Tatort: Irrelevant. Er war als österreichischer Vertreter in Brüssel, damit österreichische Zuständigkeit.
Beweismittel: Irrelevant. In österreich sind (im Gegensatz zB zu den USA) auch unrechtmässig erlangte Beweise verwertbar.

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"Urteil ist Signal, dass Justiz keine Gnade mehr kennt"

Ja genau...aber dann bitte auch bei Gewaltverbrechen!!!

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Dem Richter

BRAVO! BRAVO! BRAVO! Daß er sich nicht von all den Lügengeschichten hat umgarnen lassen! Bravo der absolut richtigen Begründung, wer kann die Entrüstung und das Kopfschütteln des Richters nicht nachvollziehen, wenn der meint, das wäre die lächerlichste Geschichte, die man ihm je aufgetischt hatte!Der arme Verteidiger muß sich eine Ausrede einfallen lassen, warum er beruft und Nichtigkeit beantragt!Ich würde mich an seiner Stelle in Grund und Boden genieren, ebenso wie es Strasser sollte.Der Mann sollte vollkommen von der Bildfläche verschwinden und das Höchstmaß an Strafe ausfassen.Erstens-abschreckendes Beispiel, zweitens, die Begründungen des Urteils waren blütenrein!Perfektes Urteil!

Versuch/Untauglicher Versuch;


Mal sehen, ob das Signal auch für die SPÖ gilt:

Faymann, Schmied, Bures, Ostermeier, Huntsdorfer, Darabos, Häupl, Brauner, Laska, Dobosch, Burgstaller, Brenner, Kairo, Rohr ....

Wenn ich mir den Ausgang des BAWAG-Prozesses betrachte, kommen mir schon die ersten starken Zweifel ....

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Re: Mal sehen, ob das Signal auch für die SPÖ gilt:

Es gibt aber auch noch einige ÖVP-ler !

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Re: Mal sehen, ob das Signal auch für die SPÖ gilt:

Es ist nur komisch, dass Sie immer geflissentlich Herrn Strasser, Herrn Hochegger, Herrn Scheuch und auch Herrn Dörfler vergessen...offenbar braucht man nur lange genug durch die schwarze Brille schauen, um rot zu sehen!

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Re: Mal sehen, ob das Signal auch für die SPÖ gilt:

Leider stehen diese Schurken vor keinem Gericht, aber die Gefängnisstrafen, die die alle ausfassen würden, könnten sich sehen lassen! Sehr schade!

Re: Mal sehen, ob das Signal auch für die SPÖ gilt:

Uups, nach Kairo will ich den Kaiser nicht verfrachten *gg*;-)

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Re: Re: Mal sehen, ob das Signal auch für die SPÖ gilt:

vergessen haben Sie Schüssel, Fekter, Spindelegger, Pröll 1 und 2, Sobotka, Bartenstein, Amon, Molterer , Juraczka,
Haslauer und und und.....

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Wenn Strassers Anwalt das Strafmass für zu hoch einschätzt ist das ein Schuldeingeständnis! Und das Strafmass eigentlich zu niedrig!

Eigentor!

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Viel zu Milde! Und in Österreich wäre es sicher unter den Tisch gekehrt worden!

Der Weinskandal wurde auch über England aufgedeckt. Und so avancierten wir dann vom Heckenklescher in Haut-Corture der Weinwelt! Österreich (im Speziellen Wien) ist der Anfang vom Balkan und der etablierte Sumpf braucht immer den Kick von aussen, damit irgendetwas weiter geht!

strafe

recht so. endlich schluss mit dieser kuscheljustiz. die strafrahmen sind moeglichst auszuschoepfen. abschreckung ist die beste praevention. und amtsenthebung von verurteilten politikern sollte doch das normalste von der welt sein. wenn ich an scheuch und konsorten denke kotz ich in die tastatur.

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Was hat er denn?

Er muss das von der anderen Seite sehen, jeder Raubkopierer freut sich, wenn er nur 4 Jahre bekommt.

Korruption sollte zurecht auch härter Bestraft werden als zB Mord. Immerhin ist das ein Vergehen am Volk (das nebenbei unsere Demokratie aushöhlt) und nicht an einem Einzelnen.

Geheimdienst Geschichte

Aber die Geschichte mit dem BVT scheint mir noch nicht ganz geklärt, mir kommt sogar vor das wurde am Ende großteils ignoriert, obwohl es am Anfang das mediale Hauptthema war.

Die Aussagen der Polizisten sind meiner Meinung nach eher spärlich ausgefallen, zudem war ja seine Paranoia nicht ganz unbegründet weil er wirklich mit dem Geheimdienst zu tun gehabt haben könnte. Der 3. Polizist hat sogar gemeint er tippt auf einen westlichen Geheimdienst.
Wenn man die ganze Geschichte ins Auge fasst, dann verstehe ich eigentlich nicht wie dieser Prozess mit den spärlichen Infos des BVT seinen Abschluss finden konnte, da es ja sein könnte dass Streeter wirklich von einem Dienst überwacht wurde, er das gecheckt hat und darauf eine Paranoia gekriegt hat und dann auf die Journalisten überreagiert hat, weil er sich verfolgt gefühlt hat.

Naja, das Urteil wurde typisch Österreichisch gefällt, 4 Jahre unbedingt, für ein 0€ verbrechen.


Re: Geheimdienst Geschichte

Also von einem Juristen, und Strasser ist ein Jurist, kann man sich schon erwarten, dass er, falls er einen GEheimdienst aufdecken will und dabei Äußerungen zu tätigen gedenkt, die ihm als Bestechlichket auslegen kann, sich absichert und seine Absicht vorher bei einem Notar zu Protokoll gibt.
Dies hat Strasser aber offenbar nicht getan. Warum nicht. So unbedarft, dass man an eine solochen Möglichleit nicht denkt, darf man als Politiker ganz einfach nicht sein.

Hätte er diesen/seinen Agenten-Thriller....

vom ersten Augenblick an penibel als solchen protokolliert und bei Polizei, BVT oder einem Notar jeweils aktualisiert hinterlegt.............
.
So endet dieser Blödsinn als skurille wie blöde Verteidigungsstrategie, die auch hoffentlich in der Berufung als Erfindung beurteilt werden wird.

Die dazugehörige Umfrage geht doch am Thema vorbei

Die Presse fragt ihre Leserinnen und Leser, ob das Urteil abschreckt. Was für eine absurde Idee. Das Urteil wird sicherlich in vielen Anwaltskanzleien des Landes sehr begrüsst, denn es zwingt die professionellen Verbrecher im politischen Betrieb, sich neue Strategien zu überlegen und noch öfter die Hilfe der Anwälte in Anspruch zu nehmen. Es darf davon ausgegangen werden, dass noch mehr betrogen wird, die Betrüger aber mehr Zeit auf die Ausschöpfung rechtlicher Möglichkeiten verwenden werden. Die Kriminalität ist der Verbrechensbekämpfung immer einen Schritt voraus.

Bla bla bla, dieses Urteil ist kein Erfolg unserer Justiz sondern der (englischer) Journalisten

Die Journalisten haben alles auf dem Silbertablett serviert und wäre sie nicht gewesen und es hätten es europaweit puliziert würde Strasser heute noch von vorne bis hinten (auch von unserer Justiz) bekniet werden.

Unsere Justiz - LOL - die hat eine Strafanzeige gegen Strasser einfach so lange liegen gelassen bis sie verjährt war. Und was ist die Konsequenz für den veantwortlichen Staatsanwalt: Keine (vielleicht hat er hinten herum von seinen Kollegen noch eine Belobigung bekommen, weil er ihnen arbeit erspart hat).

Für Faymann, Grasser, Kommunalkriedt, Skylinke etc etc gilt genau das gleiche (und auch bei Scheuch wollte UNSERE JUsTIZ 2 x einstellen)

Das ist unsere Justiz eine Schande für das Land.

Hier gehöhrt ein Untersuchungsausschuss her.

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Re: Bla bla bla, dieses Urteil ist kein Erfolg unserer Justiz sondern der (englischer) Journalisten

"...Justiz - LOL - die hat eine Strafanzeige gegen Strasser einfach so lange liegen gelassen bis sie verjährt war."

Blamieren Sie sich doch nicht andauernd !
Wäre die Tat bereits verjährt, dann wäre Strasser nicht einmal vor Gericht gestanden !!!

Die Verjährung beträgt in Österreich 10 Jahre bei Delikten, die mit Freiheitsstrafen von 5 bis 10 Jahren geahndet werden.

Re: Re: Bla bla bla, dieses Urteil ist kein Erfolg unserer Justiz sondern der (englischer) Journalisten

Nun ja, die SAche mit Strassers Maseuse wurde von der Staatsanwaltschaft so lange liegen gelassen, bis sie verjährtr war. Wär ja blöd gewesen, wenn man einen Minister wegen Amtsmißbrauchs verurteilen hätte müssen.

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Re: Re: Re: Bla bla bla, dieses Urteil ist kein Erfolg unserer Justiz sondern der (englischer) Journalisten

Er hat für den Job seiner Masseusseurin beim Rechnungshof interveniert!

Gegen welchen Paragrafen des Strafgesetzbuches hätte diese Intervention verstoßen?
Eine Intervention ohne Bestechung ist ja kein Amtsmissbrauch, daher auch keine Verjährung!!!
Sie liegen da völlig daneben!

Politikerversorgungsansprüche

Ab welchem Strafmass verlieren hierzulande die Politiker Ihre Privilegien, Monatssalär, Pensionsansprüche, usw..... ?? Reichen hierzu die vier Jahre? Oder ist dies hierzulande gar nicht geregelt?
So ein Subjekt sollte alles verlieren, was er glaubt, sich als Politiker zusammengerafft zu haben.

Strafmausmaß ...

Warum mokiert sich Strassers Anwalt eigentlich über das Strafausmaß? Sein Mandant ist doch der Prozessstrategie folgend ein Held, der es mit den dunklen Mächten ausländischer Geheimdienst aufgenommen hat. Dafür gibt es Freispruch und kein gemildertes Strafmaß.

Das zeigt doch, dass nicht einmal Strasser und Kralik selbst an die ausgedachte Geschichte geglaubt haben. Weniger Schmalz hätte es vielleicht gegeben, wenn Strasser ein ehrliches Geständnis abgelegt hätte. Hat er aber nicht. Das sind jetzt eben die Konsequenzen. Ich hoffe, dass der OGH das Urteil bestätigt.


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Re: Strafmausmaß ...

... das hoffe ich auch SEHR! Diese Dummheit gehört noch viel ausreichender bestraft!

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Worin bestand eigentlich die Straftat


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Re: Worin bestand eigentlich die Straftat

Strasser hat doch nur versprochen, einen Gesetzesantrag einzubringen. Das gehört zur normalen Tätigkeit von Abgeordneten. Der Gesetzesantrag sollte einer bestimmten Lobby zu Gute kommen. Das ist ganz normal für Gesetzesanträge - wie kam denn sonst das Glühbirnenverbot zustande? De facto dient ein Gutteil der Gesetze dazu, irgendwelchen pressure groups zu wirtschaftlichen Vorteilen zu verhelfen. Wenn Grasser dewegen vier Jahre ausfassen soll, sollte die Kommission lebenslänglich in Workuta absitzen.
Je länger ich über die Affäre nachdenke, desto weniger kann ich einen Unterschied zwischen Strassers Aktivitäten und dem normalen politischen Geschäftsbetrieb erkennen.

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Re: Re: Worin bestand eigentlich die Straftat

Schauen´s im Strafgesetzbuch §304 nach:

§ 304. (1) Ein Amtsträger oder Schiedsrichter, der für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe.........."

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Re: Re: Re: Worin bestand eigentlich die Straftat

Wie kann das Einbringen eines Gesetzesantrages pflichtwidrig sein?
Das Problem besteht nicht darin, dass es keinen entsprechenden Paragraphen gibt, sondern wie dieser inhaltlich zu beurteilen ist.

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Re: Re: Re: Re: Worin bestand eigentlich die Straftat

Ganz einfach: wenn der Antrag ERKAUFT ist.

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Re: Re: Re: Re: Re: Worin bestand eigentlich die Straftat

Ein Antrag ist aber noch kein Beschluss. Sauber wäre das deswegen nicht, aber es ist jedenfalls nicht so, dass der andere etwas dafür sicher bekommt.

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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Worin bestand eigentlich die Straftat

Das Einbringen eines Antrages gegen die Zuwendung eines persönlichen Vorteils ist
"die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts", die der § 304 StGB als Tatbestand beschreibt.

Der Beschluss dieses auf diese Weise beantragten Gesetzes liegt ja nicht mehr in der Kompetenz eines einzelnen Abgeordneten, sondern bei der Parlamentsmehrheit.

Re: Re: Re: Worin bestand eigentlich die Straftat

wenn überhaupt(falls man ihm die variante eines scheinverhaltens seinerseits nicht abnimmt), hat er einen vorteil
1. "gefordert" - - aber von jemandem, der AUF KEINEN FALL etwas bezahlt hätte, sondern ihm eine solche bereitschaft VORGELOGEN hatte;
bzw.
2."sich versprechen lassen" von jemandem, der in wahrheit gar nichts versprechen wollte, sondern ernsthaftigkeit hiezu vorlog und nur ein scheinversprechen abgab !!
abgesehen von rechtsfragen :
DAFÜR vier jahre unbedingt ? (neben nationaler und internationaler gesellschaftlicher ächtung )

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Re: Re: Re: Re: Worin bestand eigentlich die Straftat

Lesen´s noch einmal nach:

"...einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, annimmt oder sich versprechen lässt,..."

Es ist völlig egal, ob der "Versprechende" oder derjenige, der die "FORDERUNG" erhält zu einer Annahme fähig ist oder nicht!

Re: Re: Re: Re: Re: Worin bestand eigentlich die Straftat

..Sie meinen also, der fall wäre gleich zu beurteilen und die gleiche strafe angemessen, wenn
1. wenn es sich nicht um journalistische provokateure, sondern tatsächlich um vetrteter einer firma gehandelt hätte, die an einem bestimmten amtsgeschäft interesse hatten;
und
2. strasser die versprochenen 100.000 euro für das vorgenommene amtsgeschäft vereinbarungsgemäß auch tatsächlich erhalten hätte ?
....auch recht ;)

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Re: Re: Re: Re: Re: Re: Worin bestand eigentlich die Straftat

JA !!!

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Niemand ins Vertrauen gezogen als Beleg?

Ich halte das für normal, dass man ohne Not niemanden ins Vertrauen zieht, wenn man einen Verdacht hat, dass eine Geheimdienst-Sache läuft. Man weiß ja nicht, wer eine undichte Stelle sein könnte. Die Schlussfolgerung des Richters ist also ziemlich eigenartig.

Schamlos

Ich unterstelle sämtlichen derzeit agierenden Politikern vollkommene Schamlosigkeit, sodass sie ein derartiges Urteil nicht abschrecken wird.

Als gelernter Österreicher weiß man was passieren wird:

1. Das Urteil wird in der 2. Instanz wesentlich reduziert,
2. Herr Strasser wird einen hochdotierten Versorgungsposten bekommen,
3. In Ermangelung fähiger Persönlichkeiten wird er zu einem späteren Zeitpunkt reaktiviert.

Urteil richtig, aber.........

Ich bin der Meinung, dass das harte Urteil sicher gerechtfertigt ist. Was mich an der Sache stört ist - ein Vergewaltiger bekommt die Fußfessel - eine korrupte Person geht ins Gefängnis. Hier stimmt die Relation nicht! (Haftstrafe unbedingt für Vergewaltiger - nicht umgekehrt!)

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Re: Urteil richtig, aber.........

Für beides!

Bin neugierig, ob die Justiz in diesem Fall auch keine Gnade kennt?

Profil schreibt im Aug. 2012 :Der damalige Verkehrsminister Faymann und sein Kabinettschef Ostermayer sollen ab 2007 staatlichen Unternehmen wie Asfinag und ÖBB vorgeschrieben haben, in befreundeten Medien Inserate zu schalten. Im April 2012 beantragte die Staatsanwaltschaft die Einstellung der Verfahren. Begründung: Die betroffenen Unternehmen hätten keinen Vermögensnachteil erlitten, da die ­inkriminierten Inserate durchaus einen Werbewert aufwiesen. Die Oberstaats­anwaltschaft Wien unterstützte den Vorhabensbericht der Kollegen – mit einer Ausnahme: In Zusammenhang mit einer Inseratenkampagne der ÖBB in der „Kronen Zeitung“ wurde ein Gutachten in ­Auftrag gegeben. Parallel dazu ­stellte die Staatsanwaltschaft Wien weitere Ermittlungen an und führt derzeit Einvernahmen durch. Vor allem frühere Manager der Asfinag stehen noch auf der Zeugenliste.

Obwohl das Verfahren also formell nicht eingestellt wurde, frohlockte der Kanzler. „Ich sehe die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft als Erfolg an und gehe davon aus, dass sich herausstellen wird, dass alles rechtlich in Ordnung ist.“


Ergänzung

Das bestellte Gutachten - welches von der SPÖ und den roten Genossen in der ÖBB so gerne zitiert wird - ist ein reines Gefälligkeitsgutachen eines fachlich unbeschlagenen 'Gutachters' aus dem Umfeld der deutschen SPD. Und was noch haarstreubender ist, in der ersten, schließlich eingestellte Voruntersuchung der Wiener Staatsanwaltschaft, wurden die damals betroffenen ASFINAG Manager NICHT EINMAL BEFRAGT. Das war offenbar auch ein Hauptgrund, weshalb das Justizministerium eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

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Re: Bin neugierig, ob die Justiz in diesem Fall auch keine Gnade kennt?

Die Staatsanwaltschaft ist ja weisungsgebunden. Da wird nichts herauskommen. Diese Leute kann man nur mit nassen Fetzen aus dem Amt jagen. Wer dieses Gesindel noch einmal wählt, sollte eigentlich entmündigt werden.

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Re: Re: Bin neugierig, ob die Justiz in diesem Fall auch keine Gnade kennt?

Schon passiert. Eine Mehrheit hat die Koalitionsparteien gewählt - de facto sind jetzt auch alle entmündigt. Qed.

schade..

.. dass dieser Spruch nicht standhalten wird. Das wäre mal ein richtiger Weg gewesen

und der Vergleich mit der Vergewaltigung einer 15 Jährigen hinkt gewaltig. (nicht dass der Täter nicht auch eine ordentliche Strafe verdient hätte..)

aber Strasser als MEP sitzt im höchsten Organ Europas.


Bei 4 Jahren Gefängnis wird zukünftig

doch der eine oder andere Politiker und Amtsträger BESSER überlegen, ob er das wegen ein paar hundert tausendern wirklich riskieren will.

Für eine Bedingte Gefägnistrafe oder gar noch weniger, wird die Korruption in diesem Lande weiter die Politik und den Staat durchdringen, und wir steuerten auf griechische und rumänische Verhältnisse zu.

Der Fisch fängt am KOPF zu stinken an, daher halte ich Abschreckung hier für ganz besonders sichtig und das Urteil daher für angebracht.

Es stimmt ausserdem, dass nur wenige andere dem Ruf der 2. Republik mehr geschadet hat als Grasser (nebst Strasser & Co). Auch von daher: Urteil angebracht.

Wahrscheinlich wären auch 2 Jahre UNBEDINGT abschreckend genug - aber da ist man dann nach einer Berufung auch bald bei einer bedingten Strafe oder gar Geldbuße - und das hätte dann sicher keine abschreckende Wirkung mehr.

Amtsträger mussen in Zukunft sehr viel vorsichtiger sein und/oder besser: sauber bleiben.

Das Urteil ist daher gut und richtig.

Scheuch ist gut weggekommen, aber er war auch wenigstens kein Delegationsleiter im EU- Parlament, der Gesetze für 500 Mio Europaer (mit)beschließt.

Re: Bei 4 Jahren Gefängnis wird zukünftig

des
halb
gibt
es
nur
einen
Ausweg
Club45
ÖVP
weg
von
der
Regierungsbank.

X Stronach/Strache

2 0

Re: Re: Bei 4 Jahren Gefängnis wird zukünftig

"CLUB 45 weg von der Regierungsbank..."!!

Das letzte CLUB 45 Mitglied VRANITZKY ist aber Aufsichtsrat bei Ihrem STRONACH !!!
Wer Stronach wählt, holt daher auch nach 20 Jahren das letzte CLUB 45 Mitglied wieder durch die Hintertüre herein.

Re: Re: Re: Bei 4 Jahren Gefängnis wird zukünftig

hast den Blecha vergessen.
und
den
Angler
und das es in dieser Partei von CLUB45 Jüngern nur so wimmelt.
Dank der Parteischmieden.

Das
Ergebnis
sehen
sie in
SALZBURG

Chapo!

Hoffentlich hat dieses Urtail auch in der Revision Bestand! Schon allein wegen der abenteuerlichen geheimdienst Gschichterln. Für so dumm lassen sich nicht einmal Ihre Wähler verkaufen, Herr Strasser! Hoffentlich bleibt die Justiz Ihrem weg treu. Dann werden Sie bald Gesellschaft bekommen.....