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Strasser-Urteil: „Abschreckung gerechtfertigt“

15.01.2013 | 18:03 |  Von MANFRED SEEH UND ULRIKE WEISER (Die Presse)

Strafrechtsexpertin an der Universität Wien: Die Strafe ist streng, aber lässt sich mit „grassierender Korruption“ argumentieren. Hoffnung auf Fußfessel kann sich Ernst Strasser vorläufig keine machen.

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Wien. Vier Jahre Gefängnis für Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser. Ist das angemessen? Zu hart? Jedenfalls ist es auch der „Wille des Volkes“. Denn ausgesprochen wurde der Schuldspruch von einem Schöffensenat des Wiener Straflandesgerichts. Dieser bestand aus zwei Laien, Vertretern des Volkes bei der Rechtsprechung, und dem vorsitzenden Richter Georg Olschak. Insofern war es zum Gutteil das österreichische Volk, das die – freilich noch nicht rechtskräftige – Entscheidung getroffen hat.

Strasser hat laut Urteil den Tatbestand der Bestechlichkeit erfüllt. Aus „generalpräventiven“ Erwägungen erhielt er die vier Jahre Haft. „Mögliche Nachahmungstäter“ – damit sind Politiker und/oder Lobbyisten gemeint – sollen abgeschreckt werden. Bewegt sich die starke Betonung der Generalprävention noch im Rahmen jener Grundregel, die das Erforschen der „individuellen Schuld“ vorsieht? Und sind vier Jahre Haft für Geld, das man nie bekommen hat, zu viel (Strasser forderte 100.000 Euro Honorar pro Jahr für die Einflussnahme auf EU-Bestimmungen)?

Nicht zu streng, aber streng findet Susanne Reindl-Krauskopf, Strafrechtsexpertin an der Uni Wien, die Strafe, während sie etwa der Innsbrucker Strafrechtler Klaus Schwaighofer als „eindeutig zu hart“ empfindet. Für Strasser spreche, sagt Reindl-Krauskopf, dass er nicht vorbestraft sei. Die 100.000 Euro, die er gefordert hat, liegen auch nicht allzu weit über jener Grenze (50.000 Euro), deren Überschreitung erst zu höherer Strafdrohung führt. Und: Der Betrag ist nie geflossen. Wobei das Delikt bereits begangen ist, wenn man das Geld nur fordert oder sich versprechen lässt.

Für das hohe Strafmaß sprechen wiederum erschwerende Faktoren: Gewertet wird etwa, ob der Beschuldigte Reue gezeigt hat. Hat er nicht. Stattdessen servierte er eine „abenteuerliche“ (Zitat Richter) Verteidigung, in der er sich als Agentenjäger darstellte. Es sei auch richtig, sagt Reindl-Krauskopf, die abschreckende Wirkung der Strafe herauszustreichen. Der Oberste Gerichtshof – ebendort wird der Fall landen – betont, dass die Generalprävention vor allem dann wichtig ist, „wenn es sich um sich ausweitende Missstände in einem bestimmten Milieu handelt“, ergänzt die Juristin. „Das ließe sich mit Verweis auf das grassierende Phänomen der Korruption in der Politik argumentieren.“

Neue Härte bei der Justiz?

Nach außen konnte zuletzt der Eindruck entstehen, Richter packen Politiker härter an: Sieben Monate bedingte Haft für Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch, 5,5 Jahre (nicht rechtskräftig) für Kärntens Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz. Gab es da ein Umdenken? Auf Mediendruck? Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, verneint.
Schon weil der Vergleich fehle: „So viele Anklagen gegen Prominente gab es früher nicht.“ Natürlich könnten sich Richter der Berichterstattung nicht verschließen, Verdächtige und Verteidiger würden sich medial auch stärker inszenieren, aber: „Es ist Teil unserer Arbeit, uns nicht beeinflussen zu lassen.“ Reindl-Krauskopf meint aber auch: Allein durch die Verschärfung der Korruptionsdelikte seien Bevölkerung und Richter sensibilisiert worden.

Wie geht es nun weiter? Bis Ende März soll die schriftliche Ausfertigung des Urteils vorliegen. Im Hinblick darauf hat die Verteidigung schon Rechtsmittel angemeldet. Ob die Anklage dies auch macht, ob diese also möglicherweise eine strengere Strafe fordert, stand zuletzt noch nicht fest. Das letzte Wort hat der OGH. Dieser könnte noch heuer entscheiden.

Würde es beim vorliegenden Urteil bleiben, müsste Strasser mindestens zwei Jahre absitzen, ehe er einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann. In diesen zwei Jahren dürfte er aber nicht vom Gefängnis in den elektronisch überwachten Hausarrest (Fußfessel) wechseln. Dies verbietet nämlich das vorliegende Urteil. Übrigens: Die Höchststrafe wären sieben Jahre Haft gewesen, da einer der Tatorte (Treffen mit zwei vermeintlichen Lobbyisten) London war. Und dort „nur“ maximal sieben und nicht wie in Österreich bis zu zehn Jahren Haft drohen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2013)

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1107 Kommentare

Re: Der Strasser

Und gut ist es, er hat Österreich extrem geschadet, eine Schande und mehr immateriellem Schaden angerichtet als Frau Burgstaller, es war halt Schüssel der so eine kultur förderte.

Re: Der Strasser

der tatbestand der bestechlichkeit ist mehr als erfüllt!!!

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Re: Der Strasser

Nicht er hatte die Unterzeichnung des Vertrages mit den als Lobbyisten getarnten Journalisten hinausgezögert, sondern die Reporter, die keine Zahlungsverpflichtung eingehen wollten. Strasser hatte im Gegenteil den Abschluss des Vertrages vordatieren lassen, um nur ja vom Anfang dieser Geschäftsbeziehung an kassieren zu können. Und die Überweisung der ersten Rate über 25.000 Euro war bereits fix vereinbart.

Früher

hätte man solch Ehrenmännern eine "Walther" hingelegt und sie hätten ihre Konsequenzen gezogen aber solche Formate sind in der Politik mittlerweile ausgestorben.

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Re: Früher

Damals hielt man noch auf Ehre, das gibt es nur noch bei bestimmten isl. Gruppen.

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Re: Re: Früher

Die bringen aber andere um und sich selbst nur dann, wenn es sich nicht vermeiden lässt.

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Gut gemacht, liebe Justiz !

Und jetzt möchten wir einmal einen Roten auf der Anklagebank sitzen sehen.
Aspiranten dafür gibt es ja genug

Re: Gut gemacht, liebe Justiz !

Sie haben gar nichts verstanden

Re: Gut gemacht, liebe Justiz !

genau, Recht haben Sie! selber bis zum Hals in der Gacke aber schön mit dem Finger auf die anderen zeigen! Chapeau!!

Du meine Güte!

Warum wollen Sie unschuldige auf die Anklagebank schicken?
Proporz oder wie?

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SPÖ Unschuldslämmer

Immerhin gibt es etliche bereits ein Mal abgeurteilte Verbrecher bzw. SPÖ Politiker, die sich auch heut noch täglich in den ORF drängen (Androsch, Blecha ec.) deren Hintergrund als Unternehmer sehr überprüfbar sind. Abgesehen von denen, die leider noch frei herumlaufen, da sie bis jetzt der Justiz entkommen sind...

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Re: SPÖ Unschuldslämmer

Jeden Tag einen Sozi fressen, das hält jung.

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Re: Re: SPÖ Unschuldslämmer

Aber dabei leidet der Intellekt, falls je vorhanden geweseb!

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Re: Re: SPÖ Unschuldslämmer

in der Regel ist das in der Tat geschmacklich, teilweise onologisch (Häupl) aber immer olfaktorisch eine physische Herausforderung - der man sich aus moralischen Überlegungen einfach stellen muss.

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Re: Gut gemacht, liebe Justiz !

das wird eine sehr, sehr lange Anklagebank...

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Re: Re: Gut gemacht, liebe Justiz !

Ganz bei Ihnen.
Die Anklagebank ist die einzige Bank in Österreich, welche die Roten noch nicht verzockt haben

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Abgesehen davon, dass man auch die Anklagebank...

vor dem Verzocken durch die SPÖ schützen muss, wird auf Grund der beeindruckenden Körperfülle der Aspiranten (Häupl, Burgstaller ec.) ein Pölzen der Bänke unumgänglich werden.

Re: Abgesehen davon, dass man auch die Anklagebank...

Graf Ali ist auch nicht mager. Androsch verurteilt? Strafrecht? Bitte um Aufklärung.

Re: Re: Abgesehen davon, dass man auch die Anklagebank...

Androsch verurteilt ?
Ist schon eine Weile her....

Erst nach 1980 kam es zur Aufnahme von gerichtlichen Erhebungen wegen länger zurückliegender finanzieller Unklarheiten und zur Anklage wegen privater Schwarzgeldkonten Androschs. Seine Angabe, ein reicher Wahlonkel habe ihm viel Geld zur Verfügung gestellt, erwies sich nicht als tragfähig: Androsch wurde nach einem langen Gerichtsverfahren, welches sämtliche Instanzen durchlaufen hatte, schließlich rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt, wodurch er auch sein Amt bei der CA verlor.[2]

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Mir muss jemand erklären...

Wo liegt der Unterschied zu dem was Strasser vorhatte gegenüber dem was geschätzte 20.000 Lobbyisten in Brüssel tagtäglich völlig legal machen und dafür überall gepriesen werden? Selbst Angela Merkel verweist stolz auf ihre Berater - die Lobbyisten. Wo ist der Unterschied zu dem was Rauch Kallat mit ihrer Lobbying Firma
www.publicinterest.at
jedermann gegen gutes Geld professionell anbietet?
Gegen Geld die Gesetzeswerdung schon im Vorfeld durch Beratung zu beeinflussen. Oder hab ich da was falsch verstanden?

Re: Mir muss jemand erklären...

Weil Dr. Strasser eben nicht als irgendein Lobbyist in irgendeinem Büro in Brüssel gesessen ist sondern als österr. EU Abgeordnet im EU Parlament (als gesetzgebendes Organ) und daher befähigt war "Amtsgeschäfte" im Sinne des StGB vorzunehmen.
Und lt StGB - auch der Versuch ist strafbar.

Re: Mir muss jemand erklären...

Ja alles

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Re: Mir muss jemand erklären...

Der Unterschied liegt (oder sollte liegen) in der Tatsache, dass die 20.000 Lobbyisten nicht gleichzeitig Mandatare sind. Strasser hat sich im Video selbst als Lobbyist bezeichnet. Lobbyisten haben einen Auftraggeber, der sie bezahlt, seine Interessen durchzusetzen. Dies dürfen sie jedoch nicht zum persönlichen Vorteil eines Mandatares ausarten lassen, das ist dann Bestechung. Den Graubereich zu erfassen ist sicher schwierig, wären doch eigentlich alle Politiker Lobbyisten ihrer Wähler. Wäre das Video-Gespräch derart verlaufen, dass Strasser gesagt hätte, dass ihn das Thema schon interessierte, er würde sich damit beschäftigen und dann sein Urteil darüber bilden, ohne natürlich über sein "Honorar" zu sprechen, wäre es sicher korrekt gewesen.

Re: Mir muss jemand erklären...

dass sie keine gwählten EU Parlamentarier sind!!!

Du meine Güte!

Man muss in Österreich schon ein ziemlich schlimmer Finger sein, wenn man dann eine Strafe für bekommt.
Der KHG zum Beispiel ist da viel zurückhaltender gewesen.
(Und fescher ist er auch! Damits es gleich wißts)

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Re: Du meine Güte!

es kann auch bedeuten das das System eine Ablenkung des Plebs von anderen, weit gröberen Problemen in einem Wahljahr braucht und die "Themenführerschaft" entsprechend steuert
"Haltet den Dieb!"

Re: Re: Du meine Güte!

Sehr naiv, Strasser wurde für ein Verbrechen verurteilt.

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Sehr naiv, Strasser wurde für ein Verbrechen verurteilt.

Richtig - für ein "Gedankenverbrechen" ® George Orwell "1984" das den Steuerzahler keinen Heller gekostet hat - in Salzburg, NÖ und Wien sitzen Milliardendefraudanten nicht nur weiter auf ihren Posten, sondern stellen sich ernsthaft zur nächsten Wahl!

Das nenn ICH Verbrechen!

Re: Sehr naiv, Strasser wurde für ein Verbrechen verurteilt.

Vorsicht, das könnte man als Kreditschädigung auslegen. Pauschale Anwürfe helfen niemandem.

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Kreditschädigung :-)

das passt auf Salzburg

1 0

Re: Re: Sehr naiv, Strasser wurde für ein Verbrechen verurteilt.

In der Tat wurde der internationale Kredit den Österreich am Finanzsektor genießt von der Salzburger SPÖ Zusammenrottung nicht unbeträchtlich beschädigt - und da geht es, da es um Bundesinteressen geht, um unser aller Geld. Wenn ihnen das wurst ist, dann ist das nur im Fasching verständlich.

Der Onkel Doktor

Falls fuer Strasser kein anderer Ausweg besteht wird sich wohl ein Mediziner finden, der ihm aus irgendeiner bis dato nicht vorhandenen Erkrankung eine Haftunfaehigkeit zimmert.
Er waere bekanntlich nicht der erste, der diese Strategie faehrt.
Leider...

Re: Der Onkel Doktor

Hier kann nur ein Psychiater eine relevante Krankheit finden, das hat sich aus der Rechtfertigung selbst für einen medizinischen Laien gezeigt. Nennt man das mit den Geheimdiensten nicht Paranoia...?

Re: Re: Der Onkel Doktor

Richtig, bei der Verteidigungslinie muss man am Geisteszustand zweifeln.

Ergo dessen bliebe dann nur noch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

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Re: Re: Der Onkel Doktor

Meinen Sie ernsthaft, dass es keine Geheimdienste gibt? Selbstverständlich tun die auch was. Die sind nicht nur einfach da.

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Schuldig oder nicht schuldig?

Ich weiß es nicht. Beides ist möglich, und jedenfalls hat die Sache für Strasser von Beginn an tatsächlich nicht gut ausgesehen.
Jedenfalls hat er im Endeffekt kein Geld genommen.
Was aber schon zu denken gibt, ist eine in letzter Zeit häufige unverständliche, fast willkürlich aussehende Bemessung der Strafe.
Da gab es auch den Prozess gegen Küssel, in dem, und man kann zu ihm stehen wie man will, kein einziger Beweis für sein "Verbrechen" gefunden werden konnte. Trotzdem wird er zu neun Jahren verurteilt. Sieht schon ein bißerl nach Vorverurteilung und Schauprozess aus. Auch der bisher unbescholtene Strasser faßt eine ungewöhnlich hohe Strafe aus. Andererseits sticht einer seinem Streitgegner in den Rücken und bekommt ein (!) Monat unbedingt.
Es gibt in Österreich mittlerweile so viele unverständliche Urteile, daß man an der Justiz, aber vor allem auch am Gesetzgeber zu zweifeln beginnt. Ich halte diese und auch andere Urteile für Politijustiz.

Re: Schuldig oder nicht schuldig?

Mit ein wenig Information ist nichts unverständlich, die Richter sind unabhängig, das hat Olschak bewiesen.

Re: Schuldig oder nicht schuldig?

In die Strafhöhe spielen mehr Faktoren als nur die Unbescholtenheit hinein.

- Ist der Angeklagte geständig und hilft bei der Aufklärung? Tut er dies ist das ein Milderungsgrund, tut er es nicht ist es ein Grund für eine härtere Strafe.

- Hat der Angeklagte das Verbrechen als Privatperson oder in einer öffentlichen Position begangen? Bei einer Person die eigentlich ein Vorbild sein sollte spielt der generalpräventive Aspekt eine viel grössere Rolle.

- War es eine geplante Tat oder eine Spontane? Da es mehrere Gespräche über mehrere Monate gegeben hat kann man wohl von einer geplanten Tat ausgehen.

Natürlich gebe ich ihnen recht, dass es (gerade in letzter Zeit) einige unverständliche Urteile gegeben hat. Wenn zum Beispiel jemand der sein Kind totprügelt sechs Monate bekommt ist das nicht logisch und gehört vom Gesetz her geändert.

Aber die vier Jahre für Strasser finde ich OK.

Re: Schuldig oder nicht schuldig?

OK, aber Küsselurteil kann wohl bei 11 Vorstrafen nicht mehr geringer ausfallen, überhaupt weil er den Ermittlern nicht geholfen hat seine Festplatte zu entsperren, aber Sie haben sicher recht, dass es Kapitalverbrechen gibt, die nicht ordentlich verhandelt wurden, man denke nur an den fünffachen Vergewaltiger, der mit Fußfessel freigelassen wurde!

Re: Re: Schuldig oder nicht schuldig?

Wenn ihm aber nichts nachgewiesen werden konnte, dann sind seine Vorstrafen m.E. uninteressant. Man sollte in einem Rechtstaat nicht verurteilt werden, weil schon etwas gewesen sein könnte.

Re: Re: Schuldig oder nicht schuldig?

Wenn ihm aber nichts nachgewiesen werden konnte, dann sind seine Vorstrafen m.E. uninteressant. Man sollte in einem Rechtstaat nicht verurteilt werden, weil schon etwas gewesen sein könnte.

Bester Innenminister und Geheimdienstjäger aller Zeiten!


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Ein gerechtes Urteil!

Und richtungsweisend für künftige Korruptionsverfahren!

System ÖVP-NÖ

da sieht man wo es hinläuft, wenn in der Partei, Bundzugehörigkeit und Bundesland (in diesem Fall die starke niederösterreichische ÖVP) wichtiger sind als Qualifikation, Integrität und sogar (Vorzugs)stimmen bei Wahlen.

Strasser hätte niemals ÖVP-Delegationsleiter im EU Parlament werden dürfen!

"Strasser"S Tango corrupti haftet daher auch den Prölls an ! Ich hoffe die Prölls und andere lernen daraus!!

Re: System ÖVP-NÖ

Zusatz: ich find ihn echt zum Reiern!!!

Re: System ÖVP-NÖ

Da mach ich mir keine Sorgen, das ist glaub ich schon lang vergessen, so beliebt war der Kerl in NÖ nicht.

Schade...

dass er nicht mit den harten Burschen zamkommt, die ihn ordentlich wetzen.

hartes Urteil ?

10 Jahre Arbeitslager wären angebracht !

Strasser Anwalt erwartet ein milderes Urteil

in der 2. Instanz.

Wie denn das, ich dachte, er wäre unschuldig für den Anwalt.

Das ist quasi ein indirektes Schuldgeständnis durch den Anwalt !

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Re: Strasser Anwalt erwartet ein milderes Urteil

Das liegt daran, dass das Berufungsgericht bei korrekter Urteilsbegründung am Urteil selbst nichts ändern kann, sondern nur am Strafmass.
Nur wenn die Urteilsbegründung nicht rechtskonform ist, kann das Urteil in Teilen oder gesamt aufgehoben werden.

Recht und Unrecht

Es ist doch eigentlich belanglos was wer unter welcher parteifarbe getan oder nicht getan hat. Hier geht es darum, dass unrechtes Handeln bestraft wird.

Irgendwann wird halt abgerechnet - es muss doch in aller Sinne sein, das Recht von Unrecht unterschieden wird - trotz des blinden Parteigehorsams so macher.