Justizministerium: Strafgesetzreform bis 2015?

(c) Clemens Fabry
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Ein Expertenteam steht Ende Jänner fest. Ex-Justizminister Böhmdorfer will Geldstrafe statt Haft bei Vermögensdelikt.

Wien/Uw. 2015 soll es so weit sein. Zu seinem 40. Geburtstag will ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl – so sie noch in der Regierung sitzt – dem Strafgesetzbuch eine Generalüberholung „schenken“. Ende Jänner wird sie ein „Redaktionsteam“ aus internen und externen Experten vorstellen, die ein Jahr lang „ohne Vorgaben“ über Verbesserungen nachdenken sollen – öffentliche Enqueten inklusive. 2014 soll dann der Debatte gewidmet sein. Ein Reformthema steht schon fest: die oft kritisierte, fehlende Verhältnismäßigkeit zwischen Strafdrohungen bei Vermögensdelikten und bei Delikten gegen Leib und Leben.

In dem Kontext ließ anlässlich der Causa Strasser auch Ex-Justizminister (und Uwe-Scheuch-Anwalt) Dieter Böhmdorfer aufhorchen. Er schlägt vor, Korruptions- bzw. generell Vermögensdelikte statt mit Haft mit einer hohen Geldstrafe zu sanktionieren oder mit Diversion (Tatausgleich) in Form von Geldbußen zu lösen.

Das sei für die Resozialisierung effektiver. Zum Vorwurf, dass das eine „Zweiklassenjustiz“ bedeute, in der man sich freikaufen könne, sagt er: „Lineare Gleichmacherei ist nicht möglich“, das Problem gebe es überall im Leben. Aus Karls Ministerium heißt es, Diversion bei Korruption sei kein Thema. 2012 hatte Karl selbst Diversion für gewisse Korruptionsfälle vorgeschlagen. Nach Protesten gab sie die Idee auf.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2013)

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