Manche könnten sich vor der Registrierung drücken. Zudem herrschen rechtliche Unklarheiten.
Wien/Red./Apa. Um Korruption vorzubeugen, müssen sich heimische Lobbyisten ab heuer in ein eigenes Register eintragen lassen. Das Interesse an der Eintragung ist aber bis jetzt höchst enden wollend. Erst eine einzige Firma ließ sich in das Register, das seit 1.Jänner geführt wird, eintragen. Die Übergangsfrist läuft allerdings noch bis zum 31.März. Erst ab dann gilt: Nur wer in dem öffentlich einsehbaren Register geführt wird, darf Lobbyingaufträge durchführen.
Andreas Kovar, Geschäftsführer der bisher einzigen ins Register eingetragenen Firma, Kovar& Köppl, fürchtet, dass andere die Registrierungspflichten umgehen wollen. Vor allem Anwälte würden es „bewusst darauf anlegen“, das Register zu meiden, um Vorteile zu lukrieren. Aber auch als NGOs getarnte PR-Projekte könnten nicht angemeldet werden, so Kovar. Wer als Lobbyist die Registrierungspflicht umgeht, erspart sich auch, seine Auftraggeber zu nennen.
Firmen, die nur betriebseigene Lobbyisten beschäftigen, müssen hingegen bloß die Namen dieser Mitarbeiter eintragen und angeben, ob sie mehr als 100.000 Euro für Lobbying ausgeben. Doch in der mittelständischen Wirtschaft herrscht Unsicherheit darüber, welche Mitarbeiter einzutragen sind. „Man befindet sich wieder in einer Grauzone und das ist nicht wünschenswert“, sagte die Präsidentin des Österreichischen Gewerbevereins, Margarete Kriz-Zwittkovits.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2013)