"Kröten"-Prozess: Scheuch muss sich entschuldigen

Kurt Scheuch heute wegen
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Der FPK-Chef kam mit einer Diversion davon. Wenn er sich öffentlich bei dem Richter, den er beleidigt hat, entschuldigt und 6600 Euro bezahlt, wird das Verfahren eingestellt.

Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreter und FPK-Chef Kurt Scheuch musste sich am Freitag wegen Beleidigung in Leoben vor Gericht verantworten.
Die Verhandlung endete mit einer Diversion: Scheuch muss sich bei Richter Christian Liebhauser-Karl öffentlich in schriftlicher Form entschuldigen und 6600 Euro zahlen. Dann wird das Verfahren eingestellt. Andernfalls drohen bis zu drei Monate Haft.

Scheuch soll den Klagenfurter Richter Liebhauser-Karl 2011 laut Staatsanwaltschaft auf einer Veranstaltung als "Kröte und wildgewordenen Rambo" bezeichnet haben, nachdem dieser Scheuchs Bruder Uwe wegen Korruption in der "Part of the Game"-Affäre verurteilt hatte.

"Ich war in einer emotionalen Ausnahmesituation", erklärte Scheuch nun vor Gericht laut kleinezeitung.at. Er habe damals mit einem Freispruch seines Bruders gerechnet - der bekanntlich nicht eingetroffen ist. Deshalb sei er "wie paralysiert" gewesen. Die ihm zur Last gelegten Aussagen ("wildgewordener Rambo und Kröte") seien sinngemäß richtig. Was er wörtlich gesagt habe, wisse er aber nicht mehr. "Kröte" sei noch das harmloseste gewesen, was ihm eingefallen sei. Nett gemeint war aber auch das nicht, so Scheuch wenig überraschend.

Er sei im Sinne der Anklage jedenfalls "nicht schuldig". Das betonte auch sein Verteidiger: "Eine Entrüstungsbeleidigung ist straffrei". Laut Strafgesetzbuch ist eine Beschimpfung dann zu entschuldigen, wenn die "Entrüstung, insbesondere auch im Hinblick auf die seit ihrem Anlass verstrichene Zeit, allgemein begreiflich ist". Der Richter sah das aber anders: Weil zwischen Urteil und Veranstaltung mehrere Stunden verstrichen sind, liege keine Entrüstungsbeleidigung vor.

Als einziger Zeuge sagte ein Journalist aus, der bei der Veranstaltung anwesend war. Wie kleinezeitung.at berichtet, erklärte er vor Gericht: "Die Stimmung im Saal war sehr aufgepeitscht. Ich weiß nicht, was passiert wäre, wenn Richter Christian Liebhauser-Karl im Saal gewesen wäre." Scheuch sei emotional gewesen, das habe er an seiner Gesichtsfarbe erkannt. Der "Kröten"-Sager sei auch gefallen.

Uwe Scheuch war in der "Part of the game"-Affäre erstmals im August 2011 verurteilt worden. Das Urteil wurde aber aufgehoben. Im zweiten Prozess fasste Scheuch dann sieben Monate bedingt und eine Geldstrafe von 150.000 Euro aus. Der Schuldspruch wurde vom Oberlandesgericht kurz vor Weihnachten bestätigt, die Geldstrafe allerdings auf 67.000 Euro herabgesetzt.

(Red.)

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