Wien. Der jüngst verurteilte Ex-ÖVP-Delegationsleiter in Brüssel, Ernst Strasser, ist de facto kein Mitglied der ÖVP mehr – obwohl seine Mitgliedschaft formal nur „ruhend“ gestellt ist. Endgültig gelöscht werden kann diese nach Strassers selbstständigem Rückzug aus der Partei aber nicht: So kompliziert sind die Statuten der ÖVP zurzeit. Geht es nach der Chefin des parteieigenen Ethikrats, der steirischen Altlandeshauptfrau Waltraud Klasnic, werden diese bald „generell vereinfacht“. Dabei sollten insbesondere der Bundesparteichef und der Bundesparteivorstand ermächtigt werden, bei Verfehlungen von Spitzenfunktionären – wie bei Strasser in der Lobbying-Affäre 2010 – durchzugreifen, sagt Klasnic im „Presse“-Gespräch: Auch ein Rauswurf solle künftig ohne Umwege möglich sein. „Zurzeit hat der Bundesparteiobmann gemäß Statut keine Chance.“
Aktuell regeln die Landespartei- und Teilorganisationen die Parteimitgliedschaft – bis hin zum Ausschluss. Dazu Klasnic: Würde man Parteichef und Bundesparteivorstand im Statut aufwerten, würde die Meinung der Landesparteiobleute, die ja auch im Bundesparteivorstand sitzen, ohnehin gehört werden. Seit Mitte 2012 gibt es den ÖVP-Ethikrat, der Empfehlungen zum „richtigen Verhalten“ in der Partei abgibt. Etwa, wenn es nach einem geplatzten Bürgermeisterwechsel Streit gebe, so Klasnic.
Zum Fall Strasser deutet die Vorsitzende an, dass der Ex-Innenminister seine ÖVP-Mitgliedschaft endgültig löschen solle: „Ich erwarte, dass er selbst den richtigen Weg wählt und sagt: Ich möchte dieser Gemeinschaft nicht schaden.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2013)
BilderMord an Soldaten schockiert Großbritannien
Staatsbürgerschaftstest neuKönnten Sie Österreicher werden?
Zitate der Woche''Wie man mit Umfragen manipuliert, weiß ich auch''
X-47BGroßdrohne hebt erstmals von Flugzeugträger ab
''Kim on Tour''Der Diktator als Pappkamerad
