Wolff: Kritik an moralischen Urteilen

Rupert Wolff
Rupert Wolff (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Anwälte-Chef Wolff missfällt das Vorgehen der Richter in den Fällen Strasser und Mensdorff-Pouilly. Auch Professor Fuchs plädiert für mehr Zurückhaltung.

Wien. „Ich kann hören, ich kann sehen und ich kann riechen. Und die Sache stinkt. Sie stinkt sehr. Aber die Sache stinkt nicht genug.“ Sagte Richter Stefan Apostol und sprach den Angeklagten Alfons Mensdorff-Pouilly vom Vorwurf der Geldwäsche frei. Aber ist es als Richter nötig, die Moralkeule zu schwingen, oder sollte er sich doch nur darauf konzentrieren, juristisch nüchtern sein Urteil zu begründen? Diese Frage wird nach den Prozessen gegen Mensdorff-Pouilly und gegen Ernst Strasser in Juristenkreisen heftig diskutiert.

Anwälte-Präsident Rupert Wolff sind moralisierende Urteilsbegründungen ein Dorn im Auge: „Ich halte das für bedenklich und darüber hinaus für nicht notwendig“, sagt Wolff im Gespräch mit der „Presse“. Ein Richter solle sich jeglicher persönlicher Kommentare und Anmerkungen enthalten, die über juristische Fragen hinausgehen. „Es ist ja kein moralisches Urteil zu fällen, sondern ein rechtsstaatliches. Moralische Urteile erkenne ich nur vom jüngsten Gericht an“, meint der Advokat zu den aktuellen Fällen. Selbst bei Schuldsprüchen sollten Richter daher keine „flapsigen Kommentare“ von sich geben. Denn die Unschuldsvermutung gelte selbst nach einem erstinstanzlichen Urteil noch.

Auch Ex-Politiker Strasser bekam zusätzlich zu seinem (nicht rechtskräftigen) Schuldspruch wegen Bestechlichkeit eine Moralpredigt zu hören. „Es hat in der Zweiten Republik wenige Menschen gegeben, die dem Ansehen der Republik so viel Schaden zugefügt haben“, befand Richter Georg Olschak. Lobbyisten würden sich im Europäischen Parlament offenbar die Klinke in die Hand geben, erklärte der Richter. Zudem kritisierte er Strassers Verteidigungslinie, laut der er Geheimagenten hinter den Lobbyisten vermutete, scharf: „Sie werden in Österreich kein Gericht finden, das dieser Verantwortung glauben wird.“

Richter: Müssen Urteile begründen

Über die beiden konkreten Prozesse will Werner Zinkl, Präsident der Richtervereinigung, nicht sprechen. Er betont aber, dass es als Richter schon Aufgabe sei, gegenüber der Öffentlichkeit in einfachen Worten zu begründen, warum man zu einem Urteil gekommen ist. Und auch wenn man jemanden im Zweifel freispreche, werde man auf diese Zweifel hinweisen können. Jeder Richter dürfe bei der Urteilsbegründung nach seinem eigenen Stil vorgehen. Klar sei aber: „Die persönliche Meinung muss man hintanhalten.“

„Ein bisschen zu viel moralische Aussage“, ortet Helmut Fuchs, Leiter des Instituts für Strafrecht an der Uni Wien, in beiden aktuellen Richtersprüchen. „Große Zurückhaltung wäre angebracht“, appelliert er an die Gerichte. Natürlich müsse man begründen, warum man zu seinem Urteil gekommen ist. Aufgabe der Justiz sei es aber nur, die rechtliche Seite zu beurteilen. „Richter versuchen, darüber hinaus gesellschaftliche Probleme zu lösen, und das kann nicht gelingen“, analysiert der Professor.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2013)

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