„Kröte“: Scheuch entschuldigt sich und zahlt Strafe

Kurt Scheuch
Kurt Scheuch(c) APA MARKUS LEODOLTER (MARKUS LEODOLTER)
  • Drucken

Mit einer Diversion endete in Leoben der Prozess gegen Kurt Scheuch wegen Beleidigung. Der FPK-Chef, der einen Richter beschimpft hat, muss sich öffentlich bei diesem entschuldigen und 6600 Euro Geldbuße zahlen.

Wien. Kurt Scheuch muss sich öffentlich entschuldigen und 6600Euro Geldbuße bezahlen. Das entschied am Freitag Richter Harald Stellwag am Bezirksgericht Leoben, weil der FPK-Landeshauptmannstellvertreter jenen Richter, der seinen Bruder Uwe in der ersten Instanz des „Part of the Game“-Prozesses verurteilt hatte, mit den Worten „Kröte“ sowie „wildgewordener Rambo-Richter“ beschimpfte. Rechtskräftig ist die Diversion, also die Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagen, noch nicht, da Staatsanwältin Nicole Dexer noch keine Stellungnahme abgegeben hat.

Scheuch gab sich nach der Verhandlung gar etwas einsichtig: „Nichts hindert mich daran, gescheiter zu werden.“ Nun wolle er dieses Thema hinter sich lassen, schließlich sei „für Kärnten“ viel zu tun. In der Tat sind es nur mehr sechs Wochen bis zu den Landtagswahlen in Kärnten.

Die Frage nach einem Rücktritt beantwortete der 45-Jährige breit lächelnd: „Ich habe keinen Eintrag in meinem Strafregister, bin nicht schuldig gesprochen. Wieso sollte ich zurücktreten?“ Eine Diversion gilt nicht als Verurteilung.

Nicht annähernd so souverän wirkte Scheuch während der zwei Stunden dauernden Verhandlung. Dass er in Bezug auf Richter Christian Liebhauser-Karl das Wort „Kröte“ bei einer FPK-Solidaritätskundgebung für seinen Bruder Uwe in den Mund genommen hatte, bestritt Scheuch nicht. Welche Bedeutung Kröte für ihn habe, wollte der Richter wissen. „Ich habe das sicherlich nicht nett gemeint“, antwortete Scheuch. „In meiner Stimmung war die Kröte mit Abstand das Geringste, was mir eingefallen ist.“ Liebhauser-Karl hat Uwe Scheuch am 2.August2011, wenige Stunden vor Kurt Scheuchs Äußerung, zu 18Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon sechs unbedingt. „Ich war in einem emotionalen Ausnahmezustand, ich dachte, ich bin in einem bösen Traum“, versuchte Kurt Scheuch seine Wortwahl zu rechtfertigen.

Entschuldigung: 14 Tage Zeit

Mehrmals unterstrich er das enge Verhältnis zu seinem Bruder. Doch der Richter war nicht überzeugt: „Eine Verantwortungsübernahme habe ich nicht vernommen.“ Erst nach einer Beratung mit seinem Verteidiger Michael Sommer meinte Scheuch, er sehe ein, dass seine Worte „unrichtig waren“. Im Zuge der Diversion muss sich Scheuch nun bei Liebhauser-Karl schriftlich entschuldigen. „Dies muss unbedingt öffentlich erfolgen“, verlangte die Staatsanwältin. Um die Auflagen zu erfüllen, hat Scheuch eine Frist von zwei Wochen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kurt Scheuch heute wegen
Politik

"Kröten"-Prozess: Scheuch muss sich entschuldigen

Der FPK-Chef kam mit einer Diversion davon. Wenn er sich öffentlich bei dem Richter, den er beleidigt hat, entschuldigt und 6600 Euro bezahlt, wird das Verfahren eingestellt.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.