Telekom-Anklage gegen Hochegger und Co.

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Sieben Personen sind beschuldigt, darunter Ex-Telekom-Vorstand Fischer, der Lobbyist Hochegger und Ex-BZÖ-Politiker Wittauer. Es geht um verdeckte Parteienfinanzierung des BZÖ in Höhe von 960.000 Euro.

Wien. Gegen ungefähr 40 Beschuldigte ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien in der weit verzweigten Causa Telekom. Und das seit Monaten. Am Montag traf die Anklagebehörde eine brisante Entscheidung. Sie erhob Anklage gegen den Lobbyisten Peter Hochegger, den Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer, den früheren FPÖ- bzw. BZÖ-Politiker Klaus Wittauer, weiters gegen die Werber Kurt S. und Tina H., den Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher und den früheren Pressesprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger.

Thema der (noch nicht rechtskräftigen) Anklage sind Geldtransaktionen im Gesamtwert von 960.000 Euro. Diese Summe soll von der Telekom Austria im Rahmen des Nationalratswahlkampfes 2006 über den Umweg dreier Werbeagenturen an das BZÖ geflossen sein. Übrigens: Für Hochegger – er gilt als Drehscheibe diverser Geldflüsse in Richtung Politik – ist es die bisher erste Anklage. Seine Verteidigung will sich nun entscheiden, ob sie ein Rechtsmittel dagegen einbringt.

Ob sich die Telekom mit ihren Zahlungen für das Abändern der Universaldienstverordnung „erkenntlich“ zeigen wollte, sei noch Gegenstand von Ermittlungen, hieß es aus der Staatsanwaltschaft Wien. Der von der Anklage als Telekom-Kronzeuge vorgesehene Ex-Telekom-Manager Gernot Schieszler ließ dies durchblicken. Diese Frage spiele aber – laut Anklage – bei einem Untreuevorwurf keine große Rolle.

Bei der genannten Verordnung ging es um die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Telefonzellen. Die 2006 unter BZÖ-Infrastrukturminister Hubert Gorbach erfolgte Änderung der Bestimmung brachte der Telekom finanzielle Vorteile.

Zurück zu den Geldflüssen: Laut Anklage wurden diese durch Scheinrechnungen gerechtfertigt. Die Gelder der Telekom seien über zwischengeschaltete Agenturen „ohne Wissen der Aktionäre und ohne adäquate Gegenleistung“ in Richtung BZÖ geflossen.

Das Modell dieser Art mutmaßlicher Parteienfinanzierung ist hinlänglich bekannt. Erst kürzlich wurden auch der FPÖ-Werber Gernot Rumpold und auch der nunmehr erneut angeklagte Ex-Telekom-Manager Rudolf Fischer wegen ähnlicher Vorkommnisse aus dem Jahr 2004 angeklagt. Damals soll Rumpolds „mediaConnection“ das Geld (600.000 Euro) kassiert haben. Und im Gegenzug auf offene FPÖ-Forderungen verzichtet haben. Für Rumpold-Anwalt Markus Singer sind diese Vorwürfe nicht nachvollziehbar. Rumpold habe sehr wohl Leistungen für das Geld erbracht.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen

Die Vorwürfe im Einzelnen: Fischer muss Untreue (Strafdrohung bis zu zehn Jahre Haft) verantworten. Er wird für zwei Zahlungen im September 2006 (720.000 und 240.000 Euro) an zwei BZÖ-nahe Agenturen verantwortlich gemacht. Außerdem soll er vor dem Korruptions-U-Ausschuss falsch ausgesagt haben.

Alle anderen Beschuldigten, bis auf Eccher, werden wegen des Verbrechens der Beteiligung an der Untreue – und teilweise ebenfalls wegen falscher Beweisaussage beschuldigt. Eccher muss als Einziger Geldwäscherei verantworten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Indessen hat die Anklage auch beantragt, dass das BZÖ zur Zahlung von 939.680,53 Euro verurteilt wird. Und zwar im Rahmen der „Abschöpfung der Bereicherung“. Mit diesem Instrument sollen Gelder aus der mutmaßlichen Straftat eingezogen werden. Die Telekom könnte ihr Geld zurückverlangen. Auch Wittauer soll laut Antrag der Anklage eine Rückzahlung leisten: 20.319,47 Euro.

Was geschieht mit Ex-Minister Gorbach? Sein Verfahren ist nach wie vor anhängig. Er ist derzeit jedenfalls nicht angeklagt. Auch gegen Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, deren Vorzugsstimmenwahlkampf 2006 mit den Telekom-Geldern finanziert worden sein soll, laufen noch immer Ermittlungen. Ihr nunmehr angeklagter Exsprecher Pöchinger reagierte mit Unverständnis auf die Anklageschrift. Sein Anwalt Johannes Öhlböck zur „Presse“: „Ich bin davon überzeugt, dass die Anklage den Falschen trifft.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.01.2013)

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