Geld für Asylwerber sorgt für Streit: Alle gegen Wien

(c) Clemens Fabry
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Bund und Länder meinen, Wien gewähre Grundversorgung für Asylwerber und andere Schutzbedürftige zu leicht und auf Kosten aller anderen. Die Situation ist verfahren und politisch hochbrisant.

Wien. „Die Fronten“, sagt ein Verhandler, „verlaufen so: ganz Österreich gegen Wien“. Das Thema ist vor dem Hintergrund der aufgeheizten Asyldebatte derart sensibel, dass keiner der Beteiligten mit Namen auftreten will. Es geht um die Finanzierung der Grundversorgung für Asylwerber und andere Schutzbedürftige. Acht Bundesländer und der Bund sind der Meinung, dass Wien auf Kosten aller überdurchschnittlich viele Personen in Grundversorgung nimmt, die anderen dafür zahlen lässt und dabei den Kritikern obendrein vorwirft, ihre eigenen Aufnahmequoten, zu denen sie sich verpflichtet haben, nicht zu erfüllen.

Womit das Hauptargument Wiens zur Verteidigung seines Standpunkts auch schon gesagt ist. In der Hauptstadt beruft man sich nämlich auf das Gesetz. Dieses sei zu erfüllen, weshalb man sich – im Gegensatz zu den anderen – bei der Aufnahme von Bedürftigen in die Grundversorgung nur an die Vorschriften halte.

Die Situation ist verfahren und politisch hochbrisant. Obendrein geht es um mehrere Millionen Euro. Dabei findet die eigentliche Auseinandersetzung nicht zwischen Politikern, Experten und NGOs im Rampenlicht statt, sondern im kaum bekannten und mit Beamten besetzten Koordinationsrat. Das Gremium ist oberste Verwaltungsstelle für Angelegenheiten der Grundversorgung. Vertreten sind neun Bundesländer und der Bund, die neun Landesgesetze und ein Bundesgesetz zur Grundversorgung abwickeln. Und sich gegenseitig bei der Auszahlung der Grundversorgung kontrollieren. Vereinbart ist, dass 60 Prozent der Mittel vom Bund kommen, 40 Prozent von den Ländern. Den Länderanteil trägt jedoch nicht jenes Land, das die Grundversorgung auszahlt, allein, sondern gemeinsam mit allen anderen. Die Höhe hängt von der Bevölkerungszahl der Bundesländer ab. Demnach zahlt Wien nicht 40, sondern nur acht Prozent der Kosten für die Grundversorgung, die in der Hauptstadt laut den der „Presse“ vorliegenden Dokumenten 6,7 Mio. Euro pro Quartal betragen. Oder in anderen Worten: 92 Prozent davon zahlen der Bund und die anderen Länder.

Eigenaufnahmen statt Zuweisungen

Zwar erfüllt Wien als einziges Bundesland die vom Bund vorgegebenen Quoten zur Grundversorgung von Schutzbedürftigen. Genau genommen werden sie mit 142 Prozent sogar übererfüllt. Ein Blick in die interne Statistik des Koordinationsrates zeigt aber auch, warum. Wien ist in Österreich das einzige Land, das mehr Personen aus eigener Entscheidung in Grundversorgung nimmt, als es vom Bund zugewiesen bekommt (siehe Grafik). 2012 etwa standen 376 Zuweisungen 2743 Eigenaufnahmen gegenüber. In den Ländern ist dieses Verhältnis umgekehrt. Dort erreicht die Zahl der Eigenaufnahmen nur die Hälfte bis ein Zehntel der Zuweisungen vom Bund. Warum?

Wien sagt, dass die hohe Zahl an Eigenaufnahmen mit dem Zuzug sogenannter subsidiär Schutzberechtigter (sie genießen in Österreich zeitlich befristeten Schutz) aus den Bundesländern zu tun habe. Ihnen steht, neben Mindestsicherung, auch Grundversorgung zu. Bund und Länder hingegen meinen, dass Wien zu großzügig bei der Auszahlung von Grundversorgung für abgewiesene Asylwerber umgeht. Im Gespräch mit der „Presse“ äußerten sie Verständnis dafür, dass Wien diese Personen nicht sich selbst und der Straße überlassen wolle. Geht es allerdings ums Geld, ist es mit diesem Verständnis bei den Geldgebern schnell wieder zu Ende.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2013)

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