Staatsbürgerschaftsgesetz: Einigung zeichnet sich ab

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Im Grunde sei man mit der ÖVP einig, sagt Sozialminister Hundstorfer. Er stößt sich aber noch am "gesicherten Lebensunterhalt" und an DNA-Tests. VP-Staatssekretär Kurz sieht die Verhandlungen ebenfalls in der Zielgeraden.

Die Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes beschäftigt die Regierung seit mehreren Monaten. Nun scheint sich eine Einigung abzuzeichnen. Laut dem vorläufigem Begutachtungsentwurf ist die ÖVP der SPÖ im Bereich Sprachkenntnisse näher gekommen, berichtete die Austria Presse Agentur, der das Papier vorliegt. VP-Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz signalisierte am Montag ebenfalls Optimismus: Die Verhandlungen seien schon in der Zielgeraden.

Zuvor hatte SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Ö1-„Morgenjournal" erklärt, die Regierungsparteien seien sich in den Grundfragen einig. In den nächsten Tagen sollten die Details geklärt werden.

Drei Jahre "gemeinnütziges" Engagement

Der Entwurf sieht nun vor, dass Antragsteller bereits nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten können, wenn sie in dieser Zeit einer Arbeit nachgehen, Steuern und Abgaben zahlen ohne Sozialleistungen in Anspruch genommen zu haben und über Deutschkenntnisse auf Maturaniveau für Fremdsprachen verfügen (B2-Level).

Sprechen sie Deutsch nur auf Mittelschulniveau (B1), gibt es dennoch eine Möglichkeit, bereits nach sechs Jahren einen Pass zu bekommen: Sie müssen dann aber zusätzlich drei Jahre lange "gemeinnützig" engagiert gewesen sein - entweder ehrenamtlich bei einer gemeinnützigen Organisation, beruflich im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich oder ehrenamtlich in einem nicht gesetzlichen Interessensverband.

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Damit hat sich die ÖVP bei den sprachlichen Bedingungen bewegt. Bisher hatte sie nämlich ein strikteres Modell vorgesehen, demnach als Voraussetzung für die Staatsbürgerschaftsverleihung nach sechs Jahren in jedem Fall Deutsch auf Maturaniveau vorgesehen war. Außerdem hätte man auch in diesem Fall gemeinnützig engagiert gewesen sein müssen. Das fällt laut aktuellem Entwurf für die sprachlich besonders gut geschulten weg.

Wer Deutsch nur auf B1-Level beherrscht und keine gemeinnützige Tätigkeit nachweisen kann, der hat auch nach dem aktuellen Entwurf erst nach zehn Jahren Chance auf die Staatsbürgerschaft. Er muss aber ebenso unbescholten sein, "Selbsterhaltungsfähigkeit" vorweisen können sowie erfolgreich den Staatsbürgerschaftstest erfüllt haben.

Vergabe der Staatsbürgerschaft

Wer derzeit eine österreichische Staatsbürgerschaft erwerben will, muss neben einem geregelten Einkommen auch einen ununterbrochenen 10-jährigen Aufenthalt sowie Deutschkenntnisse auf Maturaniveau und ein positives Ergebnis der Staatsbürgerschaftsprüfung nachweisen können. Lebt man ununterbrochen mit 30-jährigem Hauptwohnsitz in Österreich, kann die Staatsbürgerschaft aufgrund eines Rechtsanspruchs verliehen werden - auch wenn die allgemeinen Kriterien nicht erfüllt werden. Bei „beruflich und persönlichen gut Integrierten" gilt das schon ab 15 Jahren Aufenthalt.

Hundstorfer hielt gegenüber „Ö1" aber fest: „Was nachverhandelt werden muss ist sicher die Frage, was ist ein gesicherter Lebensunterhalt." Zeiten einer Elternkarenz zum Beispiel dürften bei der Berechnung der Gesamtzeit nicht herausfallen. Auch bei den Sprachniveaus äußerte er Bedenken - konkret daran, dass man für einen Antrag nach sechs Jahren ein höheres Niveau (B2) brauchen soll als nach zehn Jahren (B1). Er gehe aber davon aus, "dass solche Dinge gestaltbar sind".

Strittig ist auch noch die Regelung für Kinder von Eltern mit gemischter Staatsbürgerschaft. Sind die Eltern unverheiratet, bekommt das Kind den Pass nur, wenn die Mutter Österreicherin ist. Zur Diskussion steht ein DNA-Test als Nachweis. Hundstorfer: "Dass es begründete Zweifel der Behörde geben kann, sei zugegeben. Aber ob das der Anlass für einen DNA-Test ist, darüber sollte man diskutieren und wird auch diskutiert."

Vorgesehen sind im Entwurf weiters Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen oder schweren gesundheitlichen Einschränkungen, die auch ohne Kriterien-Erfüllung Anspruch auf Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren haben sollen.

(Red./APA)

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