Grasser klagt die Republik - Prozess nächste Woche

Grasser klagt Republik Prozess
Grasser klagt Republik Prozess(c) APA HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Die Staatsanwaltschaft hat in einer Aussendung über laufende Hausdurchsuchungen bei dem Ex-Finanzminister berichtet. Die Höhe des geforderten Schadenersatzes ist noch offen.

Eine Klage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Republik Österreich wird nächste Woche vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien verhandelt. Dabei geht es um die Feststellung auf Haftung der Republik wegen einer Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien, in der Medien über eine laufende Hausdurchsuchung beim Ex-Finanzminister informiert worden waren. Grasser fühlt sich dadurch in seinen persönlichen Rechten und seinem wirtschaftlichen Fortkommen geschädigt. Am strafrechtlichen Rechtsweg ist Grasser mit einer Klage bereits abgeblitzt.

Die Klage richtet sich gegen den Bund, der in solchen Fällen durch die Finanzprokuratur vertreten wird. Verhandelt werde am Montag, 11. Februar, um 9 Uhr am Landesgericht, sagte Grassers Rechtsanwalt Michael Rami. Grasser selber werde am ersten Tag nicht zu Gericht kommen, ob er später geladen werde sei noch ungewiss. Zunächst gehe es nur um die grundsätzliche Feststellung einer Haftung der Republik. Die Höhe des geforderten Schadenersatzes sei noch offen.

Anzeige wegen "Amtsmissbrauchs"

Stein des Anstoßes ist eine Aussendung der Anklagebehörde: Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien hatte am 26. Mai 2011 eine Presseaussendung über laufende Hausdurchsuchungen bei Grasser veröffentlicht. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte daraufhin eine Anzeige eingebracht, dass diese Medienmitteilung "Amtsmissbrauch" darstelle.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte die Ermittlungen gegen den damaligen Leiter der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien eingestellt. Die Innsbrucker hatten die Einstellung u.a. damit begründet, dass die Wiener Pressestelle "aus sachlichen Erwägungen aufgrund einer Interessensabwägung" zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an Informationen und dem Interesse der Verfahrensbetroffenen an Geheimhaltung gehandelt habe.

Diese Interessensabwägung erfolgte demnach vonseiten der Staatsanwaltschaft Wien "aufgrund nachvollziehbarer Erwägungen". Es sei davon auszugehen gewesen, dass die Öffentlichkeit ohnehin von den Hausdurchsuchungen Kenntnis erlangen hätte. Die frühzeitige Information der Medien sollte dazu dienen, unsachliche Spekulationen zu vermeiden.

Vorwurf: Untreue und Amtsmissbrauch

Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Privatisierung von Bundeswohnungen (Buwog) in Grassers Amtszeit ermittelt. Der Vorwurf lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, da der knapp siegreiche Bieter Immofinanz für den entscheidenden Tipp aus dem geheimen Bieterverfahren fast 10 Millionen Euro Provision an Hochegger und Meischberger zahlte.

Hochegger wiederum hatte den Tipp von Meischberger, dieser beteuert, die Quelle seiner Infos nicht mehr zu wissen. Grasser sei es sicher nicht gewesen, versichern Meischberger und Grasser. Zahlreiche Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen wurden bereits durchgeführt. Die Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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