Strafen für Sexualtäter: Rasche Verschärfung kommt

(c) Clemens Fabry
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Der Wunsch von Bewährungshelfern, die Reform des Sexualstrafrechts zu verschieben, wird von Justizministerin Beatrix Karl abgelehnt. Man müsse rasch handeln, weil es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie gehe.

Wien. Justizministerin Beatrix Karl will dem Wunsch von Bewährungshelfern, die Reform des Sexualstrafrechts auf Eis zu legen, nicht nachkommen. Man müsse schon deswegen rasch handeln, weil es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie gehe, hieß es am Donnerstag aus dem Justizministerium. Ansonsten würden Österreich Strafzahlungen drohen. Karl möchte die Novelle, die höhere Mindeststrafen bei Sexualstraftaten vorsieht, per 1. Mai umsetzen.

Der Verein Neustart, der für die Resozialisierung von Straffälligen und für die Opferbetreuung zuständig ist, hatte eine Verschiebung auf das Jahr 2015 gefordert. Bis dahin erarbeitet nämlich eine Expertengruppe eine Reform des Strafgesetzbuchs, bei der die Verhältnismäßigkeit von Strafen hinterfragt wird. „Neustart“ hatte in seiner Stellungnahme zum aktuellen Karl-Entwurf gefordert, dass man die Expertenmeinung auch in die Reform bei den Sexualdelikten einbeziehen sollte. Ganz grundsätzlich würden höhere Strafen nicht die Kriminalität senken.

Hinterngrapschen: Geldbuße?

Ein Dauerbrenner bleibt auch die Frage, inwieweit das (strafrechtlich nicht relevante) Grapschen an den Hintern verfolgt werden soll. Die grüne Mandatarin Judith Schwentner brachte im Nationalrat einen Antrag ein, laut dem die Tat als Verwaltungsstrafe mit bis zu 2180 Euro Buße geahndet werden soll.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2013)

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