Experte: Spekulationsverbot "grenzt an Sinnlosigkeit"

Experte Spekulationsverbot grenzt Sinnlosigkeit
Experte Spekulationsverbot grenzt Sinnlosigkeit
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Stefan Pichler sieht in der Bund-Länder-Vereinbarung eine "verpasste Gelegenheit". Man halte nicht einmal "absolute Mindeststandards" ein. Ein Finanzskandal wie in Salzburg könne mit Abstrichen wieder passieren.

Für den Finanzwissenschafter Stefan Pichler geht die am Mittwochnachmittag zur Unterzeichnung anstehende Bund-Länder-Vereinbarung zum "Spekulationsverbot" nicht weit genug. "In Summe würde ich das ganze als enttäuschend bezeichnen, als verpasste Gelegenheit", kritisiert Pichler. Er wünscht sich insbesondere ein österreichweit vergleichbares Rechnungswesen für die Länder, sowie detaillierte Vorschriften für den Aufbau der Finanzabteilungen in den Ländern.

Pichler stößt sich weniger daran, dass die geplante Verfassungsbestimmung zum Spekulationsverbot wenig Details enthält. "Die Verfassungsbestimmung ist im Prinzip okay, die muss ja nicht so genau sein", meint der WU-Professor, der 2009 die Arbeitsgruppe zur Reform der Veranlagungsrichtlinien des Bundes geleitet hat. Unzureichend ist aus seiner Sicht aber die Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Spekulationsverbots.

Pichler vermisst hier sowohl eine Verpflichtung der Länder, ihre Buchhaltung von der veralteten "Kameralistik" auf ein modernes Rechnungswesen umzustellen, als auch strenge Vorgaben für den Aufbau der Finanzabteilungen.

Kern seiner Kritik: Während sich Banken beim Risikomanagement an detaillierte Vorschriften halten müssen, würden den Ländern auch nach dem Salzburger Finanzskandal detaillierte Vorgaben erspart. So werden für die "Aufbau- und Ablauforganisation" der Finanzabteilungen nur die Trennung von Veranlagung und Risikomanagement sowie nicht näher definierte "Kenntnisse und Erfahrungen" der handelnden Personen vorgeschrieben. Was Pichler vermisst: Vorschriften über Veranlagungslimits und deren Kontrolle, über die regelmäßige Marktbewertung der abgeschlossenen Geschäfte und über die Organisation des Rechnungswesens (Stichwort: "Kameralistik").

"Es ist eigenartig, dass der Gesetzgeber ständig neue Sachen erfindet, die die Banken erfüllen müssen, und sich selbst nicht einmal den absoluten Mindeststandard vorschreibt", kritisiert Pichler: "Jede Bank muss zehn neue Risikomanager einstellen und ein Bundesland macht diese Geschäfte in zehnfacher Größe mit zwei Leuten." Pichler plädiert dafür, die Sorgfaltsbestimmungen für die öffentlichen Finanzen in Anlehnung an das Bankwesengesetz zu regeln.

"Das grenzt an Sinnlosigkeit"

"Sowas wie in Salzburg kann mit kleinen Abstrichen wieder passieren", glaubt der WU-Professor. Auch die in der Vereinbarung verankerten Sanktionen hält er nicht für wirksam: "Der Rechnungshof kann das prüfen, aber er hat keinen Standard, nach dem er prüfen kann. Das grenzt an Sinnlosigkeit."

Umgekehrt könne die "schwammig" formulierte Verpflichtung, bei der Veranlagung jedes Risiko zu vermeiden, für staatsnahe Unternehmen zu streng sein, warnt Pichler. Er verweist darauf, dass für die Veranlagung von Pensionsrückstellungen sehr wohl langfristige Investmentziele verfolgt werden müssten. Gerade für staatsnahe Unternehmen müsste das Spekulationsverbot seiner Meinung nach daher präzisiert werden.

(APA)

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