"Riesenfortschritt" bei Transparenz, aber Pflichten für Länder fehlen

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Behördliche Akten und Ministerratsbeschlüsse werden ab 2014 öffentlich. Experte lobt Plan, doch Verbesserungen seien noch nötig.

Wien/Apa/Aich. Das Kanzleramt hat nun auch offiziell seine Vorschläge für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Wie „Die Presse“ bereits in einem Teil der Dienstagsausgabe berichtete, sollen Bürger ab 2014 innerhalb von zwei Wochen Auskunft von Behörden erhalten müssen. Die Amtsverschwiegenheit darf nur mehr in Ausnahmefällen greifen.

Der Vorschlag des Kanzleramts sieht auch ein Informationsregister im Internet vor. Damit sollen unter anderem Regierungsbeschlüsse künftig online gestellt werden. Die aktuelle Diskussion ist durch die Bürgerinitiative „Transparenzgesetz.at“ initiiert worden. Eines ihrer Mitglieder, der Politologe Hubert Sickinger, zeigt sich über den Plan des Kanzleramts erfreut. Sollte das Internetregister zur automatischen Veröffentlichung von Dokumenten dienen, so wäre dies ein „Riesenfortschritt“, sagt Sickinger. Allerdings müsse man noch das endgültige Gesetz abwarten, bisher liege nur eine Punktation vor, gibt Sickinger im Gespräch mit der „Presse“ zu bedenken.

Bereits ausformuliert ist momentan nur die Verfassungsbestimmung, auf der das neue Informationsfreiheitsgesetz fußen soll. Sickinger bemängelt aber, dass die Verfassungsbestimmung nicht die Länder dazu zwingt, wie der Bund eigene Informationsfreiheitsgesetze zu erlassen. Diese Pflicht soll aber ebenso in die Verfassung aufgenommen werden wie die Möglichkeit, staatsnahe Betriebe zur Publizität zu zwingen. Wobei man natürlich Geschäftsgeheimnisse von der Informationspflicht ausnehmen müsse, betont Sickinger. Auch dürfe das Redaktionsgeheimnis von ORF-Journalisten nicht leiden. Grundsätzlich sind sechs Fälle vorgesehen, in denen behördliche Auskunft auch in Zukunft verwehrt werden darf: Nämlich dann, wenn die Geheimhaltung aus außen- und EU-politischen Gründen, zur nationalen Sicherheit, zur militärischen Landesverteidigung, zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit, zur Wahrung besonders wichtiger öffentlicher Interessen sowie zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines anderen nötig ist.

Auch ÖVP will noch Veränderungen

Auch ÖVP-Chef Michael Spindelegger erklärte nach dem Ministerrat am Dienstag, dass ihm im Entwurf die Einbindung der Bundesländer sowie der staatsnahen Unternehmen fehle. Die ÖVP will den Vorschlag prüfen und dann mit dem Koalitionspartner über Veränderungen sprechen. SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer betonte, dass das Gesetz ein Umdrehen der Rechtslage brächte: Denn derzeit unterliege vereinfacht gesagt alles dem Amtsgeheimnis, was nicht öffentlich ist. Künftig sei alles öffentlich, was nicht der Geheimhaltung unterliegt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2013)

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