Fiskalpakt: Opposition bringt Verfassungsklage ein

Fiskalpakt: Opposition bringt Verfassungsklage ein
Fiskalpakt: Opposition bringt Verfassungsklage einAPA/ROBERT JAEGER
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FPÖ, Grüne und BZÖ sehen im EU-Fiskalpakt einen Eingriff in die Budgethoheit des Nationalrats, über den eine Volksabstimmung nötig gewesen wäre.

FPÖ, Grüne und BZÖ haben am Freitag ihre Klage gegen den EU-Fiskalpakt eingebracht. Der von SPÖ und ÖVP mit einfacher Mehrheit beschlossene Vertrag verpflichtet Österreich zu einem strengen Sparkurs . Die Opposition hat nun ihre Möglichkeit genutzt, mit einem Drittel der Nationalratsabgeordneten eine Verfassungsklage gegen den Pakt einzubringen.

Der Fiskalpakt schreibt den einzelnen Staaten vor, dass ihr um die Auswirkungen von Konjunkturschwankungen bereinigtes strukturelles Defizit nicht mehr als 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung betragen darf. Liegt der Schuldenstand des Staates über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung (was in Österreich der Fall ist), so muss er jährlich um ein Zwanzigstel reduziert werden. Die Klage wird von 70 Abgeordneten der drei Parteien unterstützt.

"Das bedeutet, dass der Nationalrat völkerrechtlich gezwungen wird, 20 Jahre lang jeweils 4,7 Milliarden Euro an Schulden abzubauen", kritisierte FP-Obmann Heinz-Christian Strache. Er sieht darin einen massiven Eingriff in die Budgethoheit des Nationalrats, über den zwingend eine Volksabstimmung nötig gewesen wäre. "Die FPÖ will nicht, dass Österreich seine Souveränität aufgibt und in den 'Vereinigten Staaten von Europa' untergeht", so Strache.

Grünen-Budgetsprecher Werner Kogler argumentiert, dass mit dem Fiskalpakt eine "Schuldenbremse" völkerrechtlich ohne jede verfassungsrechtliche Voraussetzung verankert werde. Außerdem würden Hoheitsrechte in unzulässigem Ausmaß an EU-Kommission und Europäischen Gerichtshof übertragen.

Auch BZÖ-Obmann Josef Bucher glaubt, dass eine Volksabstimmung nötig gewesen wäre, um den Fiskalpakt umzusetzen - zumindest aber eine Verfassungsmehrheit im Nationalrat. Er verweist darauf, dass Österreich mit dem Vertrag Teile seiner Souveränität nach Brüssel abgebe. Diese Möglichkeit sehe die Verfassung für den Fall des Fiskalpaketes aber nicht vor, so Bucher.

(APA)

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