Rechnungshof: Kritik an Partei-Werbung

Ministerien. Kritik an parteipolitischen Kampagnen unter dem Deckmantel der Information.

Wien (maf). Das Sozialministerium "informiert" in Inseraten, die in typischem BZÖ-Design gestaltet sind. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein veröffentlicht Werbeeinschaltungen, die vor allem eines zeigen: Ein Porträt von Martin Bartenstein. "Informationskampagnen" wie diese hatte Rechnungshofpräsident Josef Moser offensichtlich vor Augen, als er im jüngsten Rechnungshofbericht Richtlinien für staatliche Informations- und Werbemaßnahmen einforderte.

Die Kritik im Bericht ist deutlich: Werbemaßnahmen dürften in der Vorwahlzeit zwar fortgesetzt werden, heißt es da, aber "nicht auf parteipolitische Werbung ausgerichtet werden." Die Grenzen zwischen der zulässigen und der unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit seien erreicht, "wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt". Die Informations- und Werbemaßnahmen sollten jedenfalls bei den Bürgern den Eindruck einer werbenden Einflussnahme zu Gunsten einer Partei vermeiden.

Das Bundeskanzleramt reagierte auf das Ansinnen des Rechnungshofs ablehnend: Die vom Rechnungshof empfohlenen Grundsätze würden ohnehin "als Maßstab" für die Werbemaßnahmen angewandt. Eine darüber hinausgehende Detaillierung dieser Grundsätze sei aber "der erforderlichen Flexibilität einer effizienten Öffentlichkeitsarbeit abträglich".

Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat erst kürzlich das geplante Anti-Stalking-Gesetz des Justizministeriums abgelehnt, da der Entwurf die Folgekosten des Gesetzes nicht aufgelistet hat. Ein Umstand, der häufiger vorkommt, wie der Rechnungshofbericht enthüllt. Im Justizressort gab es bei sieben von 14 Gesetzesvorhaben keine ausreichenden Angaben über die Folgekosten. Im Wirtschaftsministerium gar bei neun von fünfzehn Gesetzen. Doch auch Grassers Ressort selbst ist bei der Angabe von Folgekosten säumig: Bei vier von vierzehn Gesetzen und sieben von neun Verordnungen fehlen jene Berechnungen, die Grasser selbst bei Ministerkollegin Gastinger so heftig eingefordert hat. Musterschülerin in dieser Beziehung ist Bildungsministerin Gehrer: Alle ihre Gesetze und 44 von 45 Verordnungen weisen die nötigen Kosten-Berechnungen auf.

Der Rechnungshof hat auch das "schwer überschaubare" System der öffentlichen Förderungen unter die Lupe genommen. Angesichts der angespannten Budgetsituation empfiehlt die Kontrollbehörde, das gesamte Förderungssystem zentral zu steuern. Damit sollte die Überschneidung von Förderungszielen vermieden werden. Man wünscht sich auch mehr Transparenz mit Hilfe eines gesamtösterreichischen IT-Systems.

Dieses könne auch Mehrfachförderungen innerhalb einer Gebietskörperschaft und durch andere Gebietskörperschaften systematisch erheben. In dieses System sollten Bund, Länder und Gemeinden einbezogen werden.

Im Tätigkeitsbericht findet sich auch eine im Zusammenhang mit der Visa-Affäre stehende Kritik am Außenministerium. Der Rechnungshof hatte bereits 2003 eine Aufstockung der Revisionsabteilung des Ministeriums angeregt, um die gleichzeitige Bildung von zwei Prüf-Teams zu ermöglichen. Die Empfehlung ist allerdings immer noch unerledigt.

Das Außenministerium argumentiert, dass eine Aufstockung wegen der personellen Sparmaßnahmen des Bundes weiterhin nicht möglich sei. Der Revisionsabteilung selbst hatte der Rechnungshof ein grundsätzlich gutes Zeugnis ausgestellt: Es weise einen hohen Anteil an Revisionstätigkeit auf und verfolgte seine Empfehlungen weiter; dadurch konnten erhebliche Einsparungen erzielt werden.


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