Österreicher, die mit ausländischen Frauen Kinder haben, erhalten bis vier Wochen nach der Geburt des Kindes Zeit, um ihre Vaterschaft anzuerkennen.
VP-Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz kündigt für die geplante Novelle des Staatsbürgerschaftsrechts eine Änderung des bisherigen Entwurfs an. Die in vielen Stellungnahmen kritisierte Regelung, dass eine Erteilung der österreichischen Staatsbürgerschaft für uneheliche Kinder mit österreichischem Vater und ausländischer Mutter nur dann automatisch erfolgt, wenn die Anerkennung der Vaterschaft schon vor der Geburt stattfindet, fällt. Stattdessen soll für die Anerkennung eine vierwöchige Frist nach der Geburt gelten.
Laut bisherigem Entwurf wäre eine Zuerkennung der Staatsbürgerschaft im Falle einer Anerkennung der Vaterschaft erst nach der Geburt mit höheren Aufwand sowie mit Kosten verbunden gewesen. Dies wurde in den Stellungnahmen zum Teil kritisiert.
Staatsbürgerschaft auch einkommensabhängig
Kurz freue sich über diese "Rückmeldungen". Er werde dem Vorschlag der Wiener Landesregierung folgen, wonach auch bei Anerkennung der Vaterschaft bis zu vier Wochen nach der Geburt die Staatsbürgerschaft für das uneheliche Kind automatisch verliehen wird.
Keine Änderung will Kurz bei dem ebenfalls zum Teil kritisierten Plan, die Staatsbürgerschaft an ein Einkommen von durchschnittlich 1000 Euro zu knüpfen. Diese Regelung bestehe schon seit 2006 und werde auch so vollzogen. Insgesamt sieht Kurz die Novelle "auf gutem Weg". Festhalten will er daher auch am Zeitplan: Die Änderungen sollen demnach im Juli in Kraft treten.
Staatsbürgerschaft schon nach sechs Jahren
Grundsätzlich sieht die Novelle vor, die Staatsbürgerschafts-Verleihung für sehr gut integrierte Migranten künftig schon nach sechs Jahren - und nicht erst wie bisher in der Regel erst nach zehn Jahren - möglich zu machen. Die Kriterien dafür sind, dass die betreffende Person einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann (ein Einkommen von rund 1000 Euro pro Person und Monat - und zwar im Schnitt über die letzten sechs Jahre hinweg) und über Deutschkenntnisse auf Fremdsprachen-Maturaniveau (B2-Level) verfügt. Die betreffende Person muss in diesen sechs Jahren regelmäßig einer Arbeit nachgegangen sein, Steuern und Abgaben gezahlt haben, ohne Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen zu haben.
Verfügt der Bewerber nicht über Deutschkenntnisse auf Fremdsprachen-Matura-, sondern nur auf Fremdsprachen-Mittelschulniveau (B1-Level), kann er ebenfalls nach sechs Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen, allerdings muss er dann eine nachhaltige persönliche Integration nachweisen. Er muss sich dafür zumindest drei Jahre lang gemeinnützig engagiert haben. In der zweiten Stufe ist der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren möglich. Dafür reichen die Kriterien der Unbescholtenheit, der Selbsterhaltungsfähigkeit (Einkommensnachweis), der Sprachkenntnisse auf Fremdsprachen-Mittelschulniveau sowie ein erfolgreicher Staatsbürgerschaftstest.
(APA)