Der Rechnungshof bemängelt fehlendes Kostenbewusstsein, speziell in der Steiermark.
Wien/Ett. Ein Teil der finanziellen Probleme bei der Betreuung von Flüchtlingen in den Bundesländern sei „hausgemacht“. Ein Problem, auf das der Rechnungshof nach einer Kontrolle in Wien, Salzburg und der Steiermark aufmerksam geworden ist: Aufgrund der seit 2004 geltenden Vereinbarung zur Grundversorgung von Flüchtlingen müssen Mehrkosten in einem Bundesland von den anderen Gebietskörperschaften – letztlich vom Steuerzahler – mitgetragen werden.
Die Grundversorgung im Asylwesen, deren Kosten sich Bund und Länder im Verhältnis 60 zu 40 teilen, ist teurer als nötig. So bemängelten die Prüfer im Bericht, der dem Parlament übermittelt wurde, in Salzburg und der Steiermark würden anders als in Wien Flüchtlinge „überwiegend in organisierten Quartieren“ untergebracht. Möglichkeiten „zur kostengünstigeren individuellen Unterbringung“ blieben ungenützt.
Schleierhafte Sondersubvention
Die Steiermark wurde besonders gerüffelt. Dort lagen die Ausgaben je betreuter Person im Schnitt der Jahre 2007 bis 2010 mit rund 6200Euro pro Jahr um zwölf Prozent über jenen in Salzburg und um 19 Prozent über den Ausgaben Wiens. Bei Subventionen ließ sich die Steiermark nicht lumpen. Jene Organisation, die die Beratung übernahm, erhielt ab 2008 jährlich eine Sondersubvention von 200.000 Euro pro Jahr. Wofür diese gewährt wurde, blieb schleierhaft.
Rechnungshof zu Steuern S.16
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2013)