Vor der Wahl: 650 Millionen Euro mehr für Pflege

Pflegebedürftiger Mann
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Sozialminister Hundstorfer bereitet gerade die Verlängerung der Finanzierung bis zum Jahr 2016 vor. Für Betroffene ändert sich an dem Fleckerlteppich mit unterschiedlichen Kosten je nach Bundesland allerdings wenig.

Wien/Graz. Noch vor der Nationalratswahl soll alles im Nationalrat unter Dach und Fach sein. Mit einem neuen Pflegefondsgesetz peilt Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) an, dass zur Finanzierung der Pflege bis 2016 insgesamt 650 Millionen Euro in die Bundesländer fließen. Damit werden noch einmal die ärgsten finanziellen Engpässe bei der Pflege überbrückt, ehe die Finanzierung dann neu aufgestellt wird.

Der Haken an dem Gesetzesentwurf, der bereits vorbereitet ist und nach Ostern in Verhandlungen fixiert wird: Zwar strebt der Sozialminister eine möglichst weitreichende bundesweite Regelung der Standards für die Pflege an. Was hunderttausende Betroffene weniger freuen wird, ist, dass die derzeit je nach Bundesland völlig unterschiedlichen Kosten (siehe das Beispiel in der Grafik) der Pflege kaum beseitigt werden. Ändern wird sich vorerst auch nicht, dass zwar in Kärnten der Regress für die Heimpflege, also der Rückgriff auf Geld der Angehörigen, abgeschafft wird, jenseits der Landesgrenze in der Steiermark bleibt er hingegen – auch wenn der Sozialminister damit keine Freude hat – vorerst aufrecht.

Welche Neuerungen werden nach den Informationen der „Presse“ kommen?

Zweite Tranche der Finanzierung bis 2016

Schon seit Längerem ist beschlossen, dass bis 2014 in Summe 680 Millionen Euro für die Pflege vom Bund bereitgestellt werden. Das neue Pflegefondsgesetz sieht vor, dass 650 Millionen zusätzlich bis zum Jahr 2016 aufgebracht werden, wie der „Presse“ im Sozialministerium bestätigt wird. Das ist vorerst einer der konkretesten Punkte des Gesetzesvorhabens. Die Bundesländer und Gemeinden kämpfen schon seit Jahren mit steigenden Kosten für die Pflege.

Länder dürfen nicht verwendetes Geld behalten

Die bisherige Regelung sieht vor, dass Bundesländer, die das zusätzlich für Pflege bereitgestellte Geld nicht benötigen, jenes an den Bund refundieren müssten. Bei einem Bundesland würde das tatsächlich schlagend – um welches Land es sich dabei handelt, wird jedoch nicht preisgegeben. Jedenfalls gibt es Bestrebungen von Länderseite, dass die Bestimmung, das nicht für die Pflege verbrauchte Geld abzuliefern, im neuen Pflegefondsgesetz gestrichen wird. Diese Bemühungen dürften auch von Erfolg gekrönt sein: Denn nach dem derzeitigen Gesetzesplan ist keine Refundierung überschüssiger Mittel mehr vorgesehen, die Länder können das Geld für künftige Pflegeausgaben behalten.

Es kommt nur eine teilweise Vereinheitlichung

Sozialminister Hundstorfer hat nach Kritik des Rechnungshofs ab 2012 eine Vereinheitlichung bei der Auszahlung von Pflegegeld an insgesamt rund 432.000 betreuungsbedürftige Menschen erreicht. Bis dahin gab es Pflegegeld des Bundes und auch von den Ländern, was zu Verwirrung und Unmut bei betroffenen Personen und deren Angehörigen führte. Nunmehr sind statt 300 Behörden nur mehr sieben für die Auszahlung zuständig. Diese Änderung wird seither auch von Experten ausdrücklich gelobt.

Bei der weiteren Vereinheitlichung gibt es allerdings Schwierigkeiten: Die Länder halten wegen unterschiedlich entwickelter Strukturen im Pflegebereich an eigenen Regelungen fest. Hundstorfer will erreichen, dass zumindest Qualitätsstandards bundesweit einheitlich sind. Bei den Zuschüssen und Förderungen gibt es Probleme, weil das System derzeit von Land zu Land unterschiedlich ist. Hundstorfer hat bereits eingeräumt, dass man sich bei einer Angleichung wohl nicht an den höchsten und niedrigsten Tarifen orientieren könne. Schon eine solche Umstellung würde aber bedeuten, dass manche Länder ihre Zahlungen erhöhen müssten, was auf Widerstand stößt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.03.2013)

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