Richter sperrt 940.000 Euro BZÖ-Geld

Richter sperrt 960000 Euro
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Die Telekom-Affäre bringt das BZÖ im Superwahljahr in schwere finanzielle Turbulenzen. Weil der Richter eine Pleite der Orangen befürchtet, soll ihre Parteienförderung "eingefroren" werden.

Die Telekom-Affäre bringt das BZÖ in schwere finanzielle Turbulenzen. Ein Richter veranlasste nun die Sperre von knapp 940.000 Euro Parteifördergeld, wie das die Staatsanwaltschaft beantragt hat. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Dem BZÖ soll also fast eine Million Euro an Parteienförderung im Sommer nicht ausbezahlt werden. Denn der zuständige Richter Michael Tolstiuk befürchtet, das BZÖ könnte den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen und zahlungsunfähig werden. Daher fordert er in seinem Beschluss das zuständige Bundeskanzleramt auf, vorsorglich knapp 940.000 Euro aus der den Orangen zustehenden Parteiförderung "einzufrieren".

In der Affäre geht es um Geldflüsse der Telekom-Austria an das BZÖ. Laut Staatsanwaltschaft zahlte die Telekom im Jahr 2006 über Scheinrechnungen knapp eine Million Euro an BZÖ-nahe Agenturen. Eine adäquate Gegenleistung habe es nicht gegeben. Es besteht der Verdacht, dass das Geld (bzw. ein Teil davon) als Gegenleistung für eine Telekom-freundliche Gesetzesinitiative floss. Konkret ging es um die unter dem damaligen BZÖ-Verkehrsminister Hubert Gorbach beschlossene Universaldienstverordnung.

Anlage gegen Hochegger, Wittauer

Im Jänner wurden in dem Fall mehrere Personen angeklagt: der Lobbyisten Peter Hochegger, Ex-Telekom-Manager Rudolf Fischer, der ehemalige FPÖ-/BZÖ-Politiker Klaus Wittauer, die Werber Kurt S. und Tina H., Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher und der frühere Pressesprecher von Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger. Sie stehen unter dem Verdacht der Untreue, der falschen Beweisaussage sowie der Geldwäscherei. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Auch gegen Gastinger wurden Ermittlungen eingeleitet. Nach "Presse"-Informationen soll das Verfahren aber vor der Einstellung stehen (--> mehr dazu).

In ihrer Anklage hat die Staatsanwaltschaft auch beantragt, das Gericht möge im Fall von Schuldsprüchen den Betrag, um den sich das BZÖ bereichert haben soll, für verfallen erklären. Da die Anklagebehörde aber offenbar nicht davon ausgeht, dass das BZÖ bei der Nationalratswahl Ende September den Wiedereinzug ins Parlament schaffen und damit neuerlich Anspruch auf Parteienförderung erlangen wird, hat sie bei Gericht die vorsorgliche Sicherstellung der knapp 939.680 Euro beantragt.

BZÖ zeigt sich empört

Das BZÖ reagierte erbost auf den Beschluss des Straflandesgerichts Wien. Dass den Orangen Parteienfördergelder gesperrt werden sollen, sei "eine hinterfragenswerte Entscheidung gerade in einem Wahljahr"m erklärte Bündnissprecher Rainer Widmann. Das BZÖ habe noch keinen Gerichtsbeschluss erhalten, werde diesen dann aber genau prüfen. Es wäre jedenfalls skandalös, wenn das Bundeskanzleramt die dem BZÖ gesetzlich zustehende Parteiförderung quasi auf Verdacht einbehalten würde, so Widmann.

Das BZÖ hat in der Causa wiederholt jede Schuld zurückgewiesen. Die Beschuldigten seien keine Parteimitglieder mehr. Sollte es zu rechtskräftigen Urteilen kommen und die Partei die knappe Million zurückzahlen müssen, werde man sich diesen Betrag von den involvierten Personen über den Zivilrechtsweg zurückholen, hieß es im Jänner.

(Red.)

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