WKR-Ball: Verbot von Demo war verfassungswidrig

Demo gegen WKR-Ball 2012
Demo gegen WKR-Ball 2012APA/HERBERT P. OCZERET
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2011 wurde eine Kundgebung der ÖH gegen den Burschenschafter-Ball untersagt. Damit wurde das Recht auf Versammlungsfreiheit verletzt, urteilte nun der Verfassungsgerichtshof.

Das Verbot einer Demonstration gegen den Ball des Wiener Korporationsrings (WKR) war verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nun festgestellt. Die Höchstrichter sehen eine Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Die ÖH der Uni Wien, die gegen das Verbot durch die Wiener Polizei geklagt hatte, zeigte sich erfreut, wenn auch nicht überrascht.

Der VfGH bemängelt in seinem Spruch, dass die Behörde die Stehkundgebung untersagt habe, ohne dies mit einer spezifischen Begründung zu untermauern. Würde alleine der Umstand eines Risikos von Auseinandersetzungen in jedem Fall erlauben, eine geplante Versammlung zu untersagen, liefe dies auf ein mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarendes "vorbeugendes Versammlungsverbot" heraus, schreiben die Richter.

In der Causa ging es um den WKR-Ball im Jahr 2011, gegen den von der Hochschülerschaft eine Standkundgebung im Sigmund-Freud-Park nahe der Votivkirche geplant gewesen war. Die Polizei untersagte diese Veranstaltung jedoch mit Verweis auf eine unangemeldete Demo am Tag davor, bei der es zu Ausschreitungen gekommen sei. Zusätzlich wurde das Verbot mit Aufrufen im Internet zu "gewaltbereiten Protesten" argumentiert.

Das Vorsitzteam der ÖH Wien hofft nun nach dem Höchstrichter-Spruch, dass sich solche Verbote nicht mehr wiederholen: "Diese Feststellung des VfGH führt hoffentlich zu einer Legalisierung der Proteste", heißt es in einer Aussendung. Es müsse möglich sein, gegen gesellschaftliche Missstände und rechtsextremes Gedankengut auf die Straße zu gehen. Dieses Recht könne auch nicht "aus Bequemlichkeit der Polizei" spontan abgesprochen werden, was nun durch den VfGH-Entscheid klargestellt sei.

(APA)

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