Grasser klagt die Republik: "Bin kein Opferlamm"

GrasserKlage gegen Republik wird
GrasserKlage gegen Republik wird(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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Der Ex-Minister fühlt sich durch die Bekanntgabe einer Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Deren Pressesprecher verteidigt sich: "Es war eben ein besonderer Fall."

Im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wurde am Freitag die Klage des früheren Finanzministers Karl-Heinz Grasser gegen die Republik verhandelt. Der Vorwurf: Die Staatsanwaltschaft Wien habe durch ihre Aussendung anlässlich der Hausdurchsuchungen bei dem Ex-Politiker am 26. Mai 2011 Grassers Persönlichkeitsrechte verletzt und seinen "wirtschaftlichen Ruf" beschädigt. Er fordert nun Schadenersatz.

"Ich lasse mich nicht wie ein Opferlamm zur Schlachtbank führen", betonte Grasser am Freitag. "Ich werde als Staatsbürger für mein Recht kämpfen", er wolle damit auch anderen "Mut machen". Seit der Hausdurchsuchung im Mai 2011 habe er keine österreichischen Klienten mehr. Die Höhe seines finanziellen Schadens konnte er nicht benennen, da sich kein Geschäftspartner gefunden habe, der bereit war auszusagen, dass er wegen der Hausdurchsuchung den Kontakt zu ihm, Grasser, abgebrochen habe. "Es war eine gewisse Schockiertheit, die Platz gegriffen hat, eine völlig neue Dimension", schilderte er die Erschütterung in Folge der Hausdurchsuchung.

Grasser selbst war bei der Hausdurchsuchung gegen neun Uhr vormittags nicht zu Hause, er hat sich nach Eigenangaben im Ausland befunden und konnte nicht so schnell zurückkehren.

Klarstellung per Presseaussendung?

Vor Grasser wurde am Freitag der frühere erste Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Staatsanwalt Thomas Vecsey, von Richterin Romana Wieser als Zeuge einvernommen. Vecsey hatte die Presseaussendung zur Hausdurchsuchung bei Grasser am 26. Mai 2011 an zahlreiche Journalisten auf einem Mail-Verteiler geschickt. Die Ermittlungsverfahren gegen Grasser seien damals die "medial wichtigsten" gewesen, verteidigte er dieses Vorgehen.

Die Medien hätten bei prominenten Fällen immer innerhalb kürzester Zeit Bescheid gewusst, so Vecsey. "Woher weiß ich nicht, aber die Journalisten haben mir erzählt, dass sofort Nachbarn bei irgendwelchen Medien angerufen haben." Um Spekulationen zu verhindern, habe er mit der Presseaussendung klarstellen wollen, dass es bei der Hausdurchsuchung um das Finanzstrafverfahren gegen Grasser gehe.

Außerdem habe er vorher mit dem Einsatzleiter der Finanz gesprochen, dieser habe ebenfalls seine Pressestelle informieren müssen. Es gab damals zehn Hausdurchsuchungen mit 60 involvierten Beamten, der Kreis der informierten Personen sei also sehr groß gewesen. Er selber habe die Formulierung der Presseaussendung mit seiner vorgesetzten Behördenleitung abgesprochen und auch die Anweisung bekommen, diese Aussendung zu versenden, sagte Vecsey. In der Meldung seien auch keine Adressen genannt worden, wo die Hausdurchsuchung stattfinden sollten.

In "Angelegenheiten allgemeinen Interesses" seien schriftliche Informationen herauszugeben, hielt Vecsey weiter fest. Die Abwägung zwischen dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Partei im Ermittlungsverfahren gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit an Informationen sei zugunsten der Öffentlichkeit ausgefallen. "Es war eben ein besonderer Fall."

(APA)

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