Frau Spindelegger: EU-Gehalt für Job im Rechnungshof

GRAZER OPERNREDOUTE 2013
GRAZER OPERNREDOUTE 2013APA/ERWIN SCHERIAU
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Die Gattin des Vizekanzlers ist vom Europäischen Rechnungshof nach Wien entsandt. Dort erhält sie gesetzeskonform das höhere Gehalt als EU-Beamtin.

Margit Spindelegger, Vizekanzler Michael Spindeleggers Ehefrau, arbeitet im österreichischen Rechnungshof als Abteilungsleiterin, bezieht aber weiterhin als vom Europäischen Rechnungshof in Luxemburg entsandte EU-Beamtin ihr höheres Gehalt. Der Anspruch auf die Differenz auf ihr EU-Gehalt und diverse Zulagen seien laut Rechnungshof durch das EU-Beamtenstatut gedeckt. Der frühere EU-Kommissar Franz Fischler sieht darin dennoch eine "komische Geschichte", berichtet das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe. ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch wiederum zeigte sich gegenüber der APA über den "frauenfeindlichen Unterton" des Berichts verwundert.

Margit Spindelegger wurde 2008 zeitgleich mit der Ernennung ihres Mannes zum Außenminister als nationale Expertin von Luxemburg für sechs Jahre nach Wien versetzt. Hier bekommt sie seit 2010 ein Gehalt als Abteilungsleiterin, das zwischen 5000 und 6000 Euro brutto betragen soll. Durch das Dienstverhältnis mit der EU-Institution erhalte sie die Differenz zu ihrem höheren EU-Gehalt ausbezahlt - laut "profil" aktuell 11.680 Euro brutto in der Besoldungsstufe AD12. Weiters stehen ihr mehrere Zulagen zu.

Die Frau des Vizekanzlers wollte gegenüber dem Magazin keine Stellungnahme abgeben. Der Pressesprecher des EU-Rechnungshofes bestätigte die Entsendung bis zum Jahr 2014, die Aufzahlung der Differenz auf das EU-Gehalt und die Zulagen seien durch das EU-Beamtenstatut gedeckt.

Fischler: "Komische Geschichte"

Der ehemalige EU-Kommissar Fischler nennt die Entsendung von Margit Spindelegger in "profil" dennoch eine "komische Geschichte": "Es kann doch nicht die Aufgabe des Europäischen Rechnungshofes sein, den österreichischen zu unterstützen."

ÖVP-Generalsekretär Rauch erklärte, es handle sich um einen "komplett legalen Vorgang", der gesetzlich geregelt sei. Ihn störe jedoch der "frauenfeindliche Unterton, nach dem Motto: Die Frau darf nicht Karriere machen": "Für mich ist das eine äußerst seltsame Interpretation von Gleichberechtigung, wenn die Frau aufgrund des Berufs ihres Mannes einen beruflichen Nachteil haben sollte." Weiters lehnt er ab, dass Frau Spindeleggers berufliche Karriere damit in den Wahlkampf hineingezogen werden soll: Dies sei "schlechter Stil", so Rauch zur APA.

(APA)

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