Nur ein bisschen Slowenisch ist im Parlament erlaubt

Slowenisch Parlament
Slowenisch Parlament (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Wer im Nationalrat nicht Deutsch sprechen will, dem könnte das Wort entzogen werden. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer will im Einzelfall entscheiden.

Wien. Im Kärntner Landtag sorgte eine Grün-Abgeordnete für Aufregung bei der FPK. Denn sie sprach neben Deutsch auch Slowenisch. Aber darf man in Volksvertretungen in einer anderen Sprache als Deutsch reden? Und welche Regeln gelten im Nationalrat?

„Die deutsche Sprache ist die Staatssprache der Republik“, heißt es in der Verfassung – allerdings „unbeschadet“ der Minderheitenrechte. Auch laut Staatsvertrag haben die slowenischen und kroatischen Minderheiten „dieselben Rechte“ wie alle anderen Österreicher. Aber daraus ergebe sich kein Recht für Parlamentsreden in Minderheitensprachen, meint Heinz Mayer, Dekan der Wiener Jus-Fakultät. Wer eine rein slowenische Rede hält, müsste mit einem „Ruf zur Sache“ und in weiterer Folge mit dem Wortentzug sanktioniert werden. „Eine Grußbotschaft wäre aber zulässig“, sagt Mayer zur „Presse“. So hat etwa die einstige Grün-Mandatarin Terezija Stoisits in ihren Reden auch immer eine Begrüßung in Burgenlandkroatisch eingebaut.

„Ich halte es für zulässig, dass die in Österreich zugelassenen Minderheitensprachen in den gesetzlichen Vertretungen gesprochen werden“, meint hingegen Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Das Recht gelte für Nationalrat und Landtage und ergebe sich aus dem Schutz für autochthone Volksgruppen. Man müsste aber zum Verständnis die Rede auf Deutsch wiederholen oder dolmetschen lassen, sagt Funk.

Prammer: Im Einzelfall beurteilen

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer will im Einzelfall entscheiden. Ihr Büro verweist aber auf die Geschäftsordnung: So ist die „deutsche Sprache ausschließliche Verhandlungssprache des Nationalrates“ (für Kärntens Landtag gibt es eine ähnliche Regelung). Aber wenn im Nationalrat gerade über Minderheiten diskutiert werde, könne es zulässig sein, Redepassagen auch in der Minderheitensprache zu halten, meint Prammers Büro. Ins Protokoll aufnehmen könne man aber immer nur die deutschen Worte.

Sprachen, die keine anerkannte Minderheit betreffen, sind in Reden jedenfalls untersagt. Aber „Good morning“ dürfe man schon sagen, wird im Parlament betont.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.04.2013)

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