Staatsbürgerschafts-Novelle passiert Ministerrat

Staatsbuergerschaft Verordnung fuer PromiEinbuergerung
Staatsbuergerschaft Verordnung fuer PromiEinbuergerung(c) APA (HANS KLAUS TECHT)
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Für die Einbürgerung von Prominenten soll bis zum Sommer eine Verordnung beschlossen werden. Die Kriterien seien "in Vorbereitung".

Das neue Staatsbürgerschafts-Gesetz hat am Dienstag den Ministerrat passiert. Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (beide ÖVP) zeigten sich damit zufrieden. VP-Vizekanzler Michael Spindelegger erklärte nach dem Beschluss: "Neuland wird betreten." SP-Bundeskanzler Werner Faymann verwies auf die Verbesserung, dass nun unter klaren Bedingungen schon eine frühere Einbürgerung möglich wird.

"Es gibt keine Verschlechterung", betonte Kurz und hält es für "legitim", dass von Neo-Österreichern gefordert wird, dass sie gute Sprachkenntnisse beherrschen, arbeiten gehen oder ehrenamtlich tätig sind. Die geforderte Einkommensgrenze sei nicht höher als früher und "sinnvoll", so der Staatssekretär. Die Staatsbürgerschaft bleibe folglich ein "hohes Gut", außerdem gebe es nun ein "modernes Anreizsystem".

Promi-Verordnung vor dem Sommer

Konkret sieht das neue Gesetz ein Drei-Stufen-Modell vor, in dem sich die Vergabe der Staatsbürgerschaft künftig nicht mehr an der bloßen Aufenthaltsdauer, sondern am Fortschritt der Integration orientieren soll. Wer sehr gut integriert ist, soll die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren bekommen, wer ausreichend integriert ist, nach zehn, und wer die vorgegebenen Standards nicht erfüllt, der bekommt die Staatsbürgerschaft gar nicht.

>> Details zur Staatsbürgerschafts-Novelle

Noch nicht beschlossen wurden am Dienstag die Kriterien, die künftig für Prominente bei der Einbürgerung gelten sollen. Dies soll per Verordnung geregelt werden und diese soll noch vor dem Sommer beschlossen werden, meinte Mikl-Leitner. Die Kriterien seien "in Vorbereitung". Bisher konnten sich SPÖ und ÖVP nämlich nicht auf den Stellenwert jener Kriterienliste einigen, die künftig vor jeder Verleihung wegen "bereits erbrachter und noch zu erwartender außerordentlicher Leistungen" angewandt werden soll.

Vor dem Bundeskanzleramt versammelte sich Dienstag früh von SOS Mitmensch eine kleine Gruppe, die gegen die Gesetzesnovelle protestierte. Auf ihren Tafeln stand etwa: "Geld darf nicht über Pass entscheiden".

(APA/Red.)

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