NÖ-Wahl: Grüne wollen Wahlergebnis anfechten

Niederoesterreich Gruene fechten Wahlergebnis
Niederoesterreich Gruene fechten Wahlergebnis(c) APA/HERBERT P. OCZERET (HERBERT P. OCZERET)
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Die Grünen orten im Persönlichkeitswahlrecht eine Täuschung der Wähler. Angeblich planen sie, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Die Grünen wollen das Ergebnis der niederösterreichischen Landtagswahl anfechten, da sie im Persönlichkeitswahlrecht eine Täuschung der Wähler orten. Sie planen daher, vor das Verfassungsgericht zu ziehen, wie der "ORF" am Donnerstag berichtet.

Das Persönlichkeitswahlrecht in Österreichs größtem Bundesland sieht vor, dass, wenn ein Wähler auf seinem Stimmzettel "Partei eins" ankreuzt, seine Vorzugsstimme aber einem Kandidaten der "Partei zwei" gibt, er damit automatisch auch "Partei zwei" wählt. "Das ist ein Schummelwahlrecht, es gaukelt den Bürgerinnen und Bürgern etwas vor, was es nicht gibt, nämlich, dass man eine Partei und einen Namen ankreuzen kann und das dann dasselbe ist, das stimmt nicht", wird der Landesgeschäftsführer der Grünen, Thomas Huber, vom "ORF" zitiert.

Konkret geht es um 270.000 Vorzugsstimmen, die VP-Landeshauptmann Erwin Pröll bekommen hat. Die Grünen wollen, dass die Stimmen neu ausgezählt werden und erhoffen sich dadurch ein weiteres Mandat.

ÖVP: "Das ist scheinheilig von den Grünen"

Die ÖVP ist empört ob dieses Vorgehens. "Das ist besonders scheinheilig von den Grünen. Denn auf Bundesebene fordern sie ein modernes Persönlichkeitswahlrecht und genau ein solches Persönlichkeitswahlrecht haben wir in NÖ, nämlich Name vor Partei", sagt VP-Landesgeschäftsführer Gerhard Karner.

VP-Landeshauptmann Erwin Pröll betonte am Donnerstag, er habe "völliges Unverständnis" für das Vorgehen der Grünen. Auch verwies er darauf, dass nunmehr die bereits dritte Landtagswahl nach dem Persönlichkeitsrecht abgehalten wurde. Vor fünf Jahren habe der damalige Vorsitzende der niederösterreichischen SPÖ, Sepp Leitner, eine ähnliche Klage beim VfGH eingebracht. "Offensichtlich wollen die Grünen denselben Weg gehen wie Leitner - der ist heute Geschichte", so Pröll.

Die Landeswahlbehörde ist laut dem "ORF"-Bericht jedenfalls aufgefordert worden, eine Stellungnahme abzugeben - eine Entscheidung wird es frühestens aber im Herbst geben, heißt es beim Verfassungsgerichtshof.

(Red.)

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