Nach Korruptionsvorwürfen gegen den BZÖ-Abgeordneten Uwe Scheuch schmettert das Handelsgericht eine Unterlassungsklage gegen den grünen Abgeordneten Peter Pilz ab.
Wien. Aus der Politik ist der frühere FPK-Chef Uwe Scheuch nach rechtskräftiger Verurteilung längst ausgeschieden, vor Gericht hat er jetzt eine weitere empfindliche Niederlage hinnehmen müssen: Eine Unterlassungsklage gegen den grünen Abgeordneten Peter Pilz ist in zweiter Instanz zurückgewiesen worden.
Pilz hat Scheuch indirekt mit Korruption in Verbindung gebracht. Ein Untersuchungsausschuss soll die Rolle des damaligen BZÖ-Abgeordneten Scheuch im Zusammenhang mit möglicherweise gekaufter Gesetzgebung im Bereich des Glücksspiels untersuchen, so die Forderung des Grünen bei einer Pressekonferenz. Hintergrund waren Aktivitäten von Walter Meischberger, der in den Parlamentsklubs von BZÖ und FPÖ lobbyierte und gegenüber der Staatsanwaltschaft keine Angaben über Details einzelner Aufträge machen konnte.
Scheuch sah sich schon allein durch die Forderung nach einem U-Ausschuss indirekt der Korruption bezichtigt und klagte vor dem Handelsgericht auf Unterlassung und Widerruf. Während die erste Instanz dem Kärntner Politiker recht gab, lehnte das Oberlandesgericht nun seine Klage ab. Die Begründung: Die Aussagen von Pilz seien durch ein zwar „dünnes“, aber doch ausreichendes Tatsachensubstrat gedeckt. Die Grenzen zulässiger politischer Kritik seien nicht überschritten worden.
Pilz sieht in dem Urteil, gegen das keine ordentliche Revision zulässig ist, eine wichtige Voraussetzung für die weitere politische Arbeit: Bei einer Niederlage wäre es nicht mehr möglich, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu fordern.
Uwe Scheuch war im Korruptions-U-Ausschuss übrigens kein Thema, eine Ladung des inzwischen zur FPK gewechselten Politikers wurde abgelehnt. Das BZÖ geriet dort trotzdem in Bedrängnis. Aber nicht wegen möglicher Lobbyingtätigkeiten Meischbergers für Novomatic und die Telekom, sondern weil die BZÖ-Agentur Orange bei der Gegenseite, den Lotterien, abkassiert hatte: 300.000 Euro flossen für eine fragwürdige Studie.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2013)