Politikern droht künftig Amtsverlust bei Korruption

Parteien beraten am Mittwoch, bei welchen Vergehen Mandatare zwingend zurücktreten müssen.

Wien/Apa. Politiker sollen künftig ihr Mandat verlieren, wenn sie bestimmte Delikte begehen. Am Mittwoch beraten die Parteien über einen Gesetzesentwurf des Zweiten Nationalratspräsidenten, Fritz Neugebauer (ÖVP): Demnach würden Politiker durch ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ihr Mandat verlieren, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder zu einer unbedingten Strafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurden. Bei bestimmten Vergehen würde bereits eine rechtskräftige Verurteilung reichen: etwa bei Verstößen gegen das Verbots- oder das Finanzstrafgesetz, bei Korruptionsdelikten, Veruntreuung, Betrug, Untreue, Geldwäsche, Hochverrat, strafbaren Handlungen gegen den öffentlichen Frieden sowie gegen die Rechtspflege und bei Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses.

Ob es bereits am Mittwoch eine Einigung geben wird, stehe noch nicht fest, hieß es aus Neugebauers Büro. Die Vertreter der Parteien würden zuerst noch ein mal ihre Vorschläge einbringen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.05.2013)

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