Anti-Scheuch-Posting: Kärntner freigesprochen

AntiScheuchPosting Kaerntner freigesprochen
AntiScheuchPosting Kaerntner freigesprochen(c) APA/GERT EGGENBERGER (GERT EGGENBERGER)
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Ein 50-Jähriger hatte in einem Posting gegen Ex-FPK-Obmann Kurt Scheuch gewettert. Ursprünglich sollte er dafür 1000 Euro zahlen, doch das Oberlandesgericht Graz hob das Urteil des Landesgerichts Klagenfurt auf.

Der frühere FPK-Chef Kurt Scheuch ist mit einer Klage gegen einen 50-jährigen Kärntner, der im Internet gegen ihn gewettert hatte, abgeblitzt. Der Poster war ursprünglich vom Landesgericht Klagenfurt zu 1000 Euro wegen übler Nachrede verurteilt worden, das Oberlandesgericht Graz hat dieses Urteil nun aufgehoben, berichtete die "Kleine Zeitung" am Freitag. Der Freispruch ist laut dem Oberlandesgericht Graz (OLG) rechtskräftig.

Der 50-Jährige hatte auf der Homepage der "Kleinen Zeitung" Richtung Scheuch gepostet, dass auf diesen "der Strick" schon warten würde. Der Richter am Landesgericht bewertete diesen Beitrag als über die Meinungsfreiheit hinausgehend, der Strick sei ein mittelalterliches Hinrichtungsmittel.

Keine Verbindung zwischen Strick und Straftat

Die Berufungsrichter fanden hingegen, dass mit dem Posting die Grenze zur freien Meinungsäußerung noch nicht überschritten worden sei, erklärte OLG-Sprecher Thomas Hofmann. "Die Berufungsrichter sagen, kein Österreicher würde einen Strick mit einer Straftat in Verbindung bringen, weil in Österreich ja selbst für die schlimmste Tat kein Strick droht", ärgerte sich Scheuchs Anwalt Michael Sommer. Das Argument sei verfehlt und lebensfremd. Er werde Scheuch raten, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzubringen.

Der Anwalt des Posters, Philipp Tschernitz, betonte am Freitag, dass für den Freispruch auch Scheuchs öffentliches Verhalten selbst eine Rolle gespielt habe. "Soll heißen: Weil Scheuch mehr austeilt, muss er auch mehr einstecken als andere Politiker", erklärte er.

Zivilrechtlich gibt es übrigens ein Urteil, wonach der 50-Jährige solche Postings zu unterlassen hat.

(APA)

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