Demokratiereform: Koalition und Grüne einigen sich

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Themenbild VolksbegehrenAPA/ROBERT JAEGER
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Volksbegehren sollen zu einer Volksbefragung führen, wenn sie von zehn bis 15 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden. Es soll nun doch eine Begutachtung geben.

Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP haben sich mit den Grünen auf eine Demokratiereform zur Aufwertung des Volksbegehrens geeinigt. Das teilte die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol am Dienstag mit. SPÖ und ÖVP wollten noch keine offizielle Stellungnahme abgeben.

Laut Musiol wird es nun doch eine Begutachtung für das Gesetz geben. Der Entwurf soll am Freitag in den Verfassungsausschuss eingebracht und eine sechswöchige Begutachtung angeschlossen werden.

Inhaltlich sieht der Entwurf vor, dass ein Volksbegehren, das von zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben wird, verpflichtend zu einer Volksbefragung führt. Bei Verfassungsgesetzen muss die Quote 15 Prozent betragen. Die Opposition hatte sich in einem gemeinsamen Vorschlag eigentlich eine Hürde von nur vier Prozent (bei einfachen Gesetzen) gewünscht.

Nur wenige Ausnahmen geplant

Ausnahmen sind laut Musiol nur für EU-Recht, Völkerrecht sowie Grund- und Menschenrechte vorgesehen. Über den Bundeshaushalt oder eine Gesamtänderung der Verfassung könnte damit in dem neuen Volksbefragungssystem abgestimmt werden.

Wird nach dem neuen Prozedere eine Volksbefragung gewünscht, muss Musiol zufolge ein Volksbegehren in Form eines Gesetzesantrags eingebracht werden. Die Bundeswahlbehörde entscheidet nach einem Gutachten des parlamentarischen Legislativdienstes, ob dieser unter die Ausnahmen fällt oder nicht. Gegen die Entscheidung kann man sich beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wehren. Nimmt das Volksbegehren die Hürde und wird vom Nationalrat nicht unverändert als Bundesgesetz beschlossen, kommt es zu einer Volksbefragung. Dabei könne der Nationalrat auch einen Alternativvorschlag vorlegen, erklärte Musiol, sodass der Wähler dann eine dieser beiden Varianten oder keine von beiden wählen könne.

Beschluss in Sondersitzung vor Wahl?

Bundespräsident Heinz Fischer hatte am Wochenende kritisiert, dass keine Begutachtung für die Reform vorgesehen war. Mit der nunmehr beschlossenen sechswöchigen Frist geht sich ein Beschluss im Nationalrat vor der Sommerpause nicht mehr aus. Er könnte aber noch vor der Wahl im Herbst mittels Sondersitzung über die Bühne gehen.

Am Mittwoch ist eine Runde aller Fraktionen geplant. Theoretisch würde den Regierungsparteien die Zustimmung der Grünen für die benötigte Zweidrittelmehrheit reichen. Man strebe aber eine breite Mehrheit an, sagte Musiol.

(APA/Red.)

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