Neue Regeln für Volksbegehren auf Schiene

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Ein Kompromiss macht Volksbegehren um einiges attraktiver: Zehn Prozent der Wahlberechtigten können eine Volksbefragung erzwingen.

Wien/Maf Wird es in Zukunft eine Flut an Volksbegehren und Volksbefragungen geben? Der Gesetzesantrag zum Demokratiepaket ist jedenfalls auf Schiene – auch wenn FPÖ, BZÖ und das Team Stronach am Mittwoch ihre Zustimmung verweigerten. Aber die Koalition hat sich schon am Dienstag gemeinsam mit den Grünen auf einen Kompromiss geeinigt. Und der macht Volksbegehren um einiges attraktiver.

Unterstützen zehn Prozent der Wahlberechtigten ein Volksbegehren, muss demnach eine Volksbefragung durchgeführt werden. Deren Ergebnis ist zwar rechtlich nicht bindend, wird aber politisch schwer zu ignorieren sein. Und damit steigt auch – nach den folgenlos gebliebenen Initiativen der vergangenen Jahre – die Motivation, ein Volksbegehren durchzuführen.

Keine Befragung gibt es lediglich über EU-Recht und bei Verletzung von Grund- und Menschenrechten. Ob eine solche vorliegt, entscheidet die Bundeswahlbehörde, im Streitfall der Verfassungsgerichtshof. Etwas höher liegt die Hürde bei Verfassungsgesetzen, da müssen 15 Prozent das Volksbegehren unterstützen.

FPÖ und BZÖ kritisieren vor allem, dass die Grünen vom gemeinsamen Oppositionsvorschlag abgegangen sind, der lediglich eine Vier-Prozent-Hürde vorgesehen hat. „Zehn Prozent wirken viel, sind aber keine unüberwindliche Hürde“, sagt die grüne Abgeordnete Daniela Musiol dazu. Dies vor allem deshalb, weil man künftig Volksbegehren auch über das Internet unterstützen kann.

Am Freitag wird der Antrag im Parlament eingebracht, danach läuft eine sechswöchige Begutachtungsfrist. Der Beschluss könnte bei einer Sondersitzung im September erfolgen – wenn es sich die Koalition bis dahin nicht doch noch überlegt hat.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.06.2013)

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