Wahl 2013: Ein Kostendeckel für SPÖ und ÖVP

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Wahl 2013 Kostendeckel(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Ab Dienstag sind die Ausgaben für Wahlwerbung mit sieben Millionen Euro beschränkt. Das soll die Parteien vor sich selbst schützen. Schlupflöcher gibt es dennoch.

Wien. Für die Buchhalter der Parteien ist der 9. Juli 2013 ein beinahe historisches Datum. Denn ab heute, Dienstag, sind die Ausgaben für Wahlwerbung erstmals gesetzlich beschränkt. Bis zur Nationalratswahl am 29.September dürfen die Parteien maximal sieben Millionen Euro für Plakate, Folder, Inserate, Geschenke und andere Werbemittel ausgeben. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss Strafe zahlen.

Die Obergrenze war Teil des neuen Parteienfinanzierungsgesetzes und wurde vor einem Jahr beschlossen. Wirksam wird die Beschränkung immer am Stichtag für die Nationalratswahl, also an jenem Tag, an dem alle wichtigen (Beinspruchungs-)Fristen zu laufen beginnen. Das ist in der Regel zweieinhalb Monate vor dem Wahltag.

Für die Parteien – vor allem für die beiden größeren – ist das Gesetz auch eine Selbstbeschränkung. Denn Nationalratswahlkämpfe haben in den Kassen von SPÖ und ÖVP meist millionenschwere Schuldenberge hinterlassen. Zu groß war die Versuchung, kurz vor der Wahl noch einmal kräftig in die Tasche zu greifen, um vielleicht noch den einen oder anderen Prozentpunkt herauszuholen.

Dementsprechend lesen sich die Parteibilanzen aus den vergangenen Wahljahren. 2008 gab die ÖVP 12,4Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit aus. Die SPÖ war mit zehn Millionen Euro nur unwesentlich sparsamer, während die Oppositionsparteien weit unter sieben Millionen Euro blieben.

50 Millionen Euro für Werbung

Noch aussagekräftiger sind die Zahlen aus dem regulären Wahljahr 2006. Anders als 2008, als der Koalitionsbruch auch die Parteizentralen überraschte (und finanziell überforderte), gingen SPÖ und ÖVP schuldenfrei in die Wahl. Spitzenreiter bei den Werbeausgaben war auch damals die ÖVP mit 17,3Millionen Euro, gefolgt von der SPÖ mit 14,5 Millionen. Insgesamt verschlang der Wahlkampf 2006 rund 42Millionen Euro, wobei die Ausgaben der Landesparteien, der ÖVP-Bünde oder der SPÖ-Gewerkschafter noch nicht eingerechnet sind. All inclusive kommt der Politologe Hubert Sickinger auf einen Betrag von 50 Millionen Euro.

Die Beschränkung der Wahlkampfkosten, die auch die Werbeausgaben der Teilorganisationen inkludiert, hält Sickinger daher für „etwas sehr Sinnvolles“. Allerdings gibt es nach wie vor Schlupflöcher. Personenkomitees für Spitzenkandidaten, die sich aus privaten Spenden finanzieren, fallen beispielsweise nicht in das neue Reglement.

Wenig überraschend gibt es bereits die ersten Initiativen. Dem Verein „Anliegen für Österreich“, der sich im April konstituiert hat, ist vor allem Michael Spindelegger ein Anliegen. Finanzielle Zuschüsse aus der ÖVP gebe es nicht, versichern Vereinsführung und Partei. Ein Komitee für Bundeskanzler Werner Faymann ist ebenfalls in Planung, wie der „Presse“ in der SPÖ-Zentrale bestätigt wurde – privat finanziert, natürlich.

Eine Ausnahme macht das Gesetz auch für (angehende) Nationalratsabgeordnete. Jeder Kandidat darf 15.000Euro für persönliche Wahlwerbung ausgeben. Allerdings nur privates Geld. Zuschüsse aus der Partei sind nicht gestattet.

Kommt die Frist zu spät?

Interessant ist auch, dass der Stichtag für die Wahlkampfkosten-Obergrenze auf einen Zeitpunkt fällt, an dem die Regierungsparteien schon mehrere Plakatwellen hinter sich gebracht haben. Die Maikampagne der SPÖ („Partei der Arbeit“) oder die Familiensujets der ÖVP im April fielen noch nicht darunter. Die aktuelle Kanzlerwerbung („Sichere Hand“) muss nur anteilsmäßig eingerechnet werden, weil sie vor dem Stichtag startete, aber darüber hinausgeht. Sickinger sieht darin allerdings keine Umgehung. Wirklich viel Geld sei nämlich immer erst in der Intensivphase des Wahlkampfs ausgegeben worden. Und die beginne „vier bis sechs Wochen vor der Wahl“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.07.2013)

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Ab Dienstag darf jede Partei bis zum Wahltag am 29. September maximal sieben Millionen Euro für Werbung ausgeben. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.

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