Grasser-Beleidigung: ORF lässt Moser nicht widerrufen

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laesst Moser Kritik Grasser(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
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Die Grüne nannte den Ex-Finanzminister einen "Schutzpatron der Steuersünder". Für sie ist "der Fall erledigt: Wenn ich nicht darf, was soll ich machen?"

Das Urteil ist rechtskräftig: Die Grüne-Abgeordnete Gabriela Moser muss ihre Aussage widerrufen, wonach Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ein "Schutzpatron der Steuersünder" gewesen sei. Auch muss sie zurücknehmen, dass Grasser einzelne Firmen im Zusammenhang mit Steuerprüfungen begünstigt habe.

Das alles hatte Moser im Jänner 2011 als Vorsitzende des Korruptions-Untersuchungsausschusses gesagt. Und zwar nicht nur im Parlament: In der "ZiB 2" des ORF wiederholte sie ihre Behauptungen. Eben dort soll sie laut Gericht nun widerrufen. Doch Österreichs Öffentlich-Rechtlicher weigert sich, wie "Der Standard" am Dienstag berichtete.

Laut dem Bericht antwortete der ORF auf Mosers Anfrage auf Widerruf im Juni 2013 negativ. Der Sender werde dem "Verlangen, den vorzunehmenden Widerruf zu veröffentlichen, nicht entsprechen. Für die Grün-Politikerin ist "der Fall erledigt: Wenn ich nicht darf, was soll ich machen?", wird sie vom "Standard" zitiert.

Grassers Anwalt Michael Rami kann die Haltung des ORF nicht nachvollziehen, schließlich müsste Moser für die Ausstrahlung bezahlen. "Es ist mir ein Rätsel, warum der ORF auf Werbegeld verzichtet", wird Rami in dem Bericht zitiert. Rechtliche Möglichkeiten, den Widerruf durchzusetzen, sieht er keine.

Der ORF verwies unterdessen erneut auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofes, wonach man zur Ausstrahlung nicht verpflichtet sei.

(APA/Red.)

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