Causa Telekom: Gericht darf BZÖ-Gelder nicht einfrieren

Das BZÖ darf im Wahlkampf doch über sein gesamtes Geld verfügen.
Das BZÖ darf im Wahlkampf doch über sein gesamtes Geld verfügen.(c) APA (Elmar Gubisch)
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Das Oberlandesgericht gab der BZÖ-Beschwerde statt. Die orange Kassa bleibt damit vom Straflanderdgericht unberührt. Das Bündnis ist zufrieden und sieht "SPÖ und ÖVP gescheitert, eine unbequeme Partei loszuwerden".

Das BZÖ darf im Wahlkampf doch über sein gesamtes Geld verfügen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat entscheiden, dass das Straflandesgericht Wien im Zuge des Telekom-Prozesses keine BZÖ-Gelder einfrieren darf. Die Causa dreht sich um angebliche Zahlungen der Telekom an zwei Agenturen, die den BZÖ-Wahlkampf 2006 abwickelten. Der Verdacht: illegale Parteienfinanzierung.

Bereits vorab beantragte die Staatsanwaltschaft daher, rund 940.000 Euro aus der orangen Kasse einzufrieren, um im Falle einer Verurteilung der Partei die Schadenssumme, um die im Prozess geht, beim BZÖ abzuschöpfen.

Einfrieren wäre "unbillig hart"

Für die Kleinpartei wäre das ein harter Schlag gewesen, denn die 939.680 Euro machen fast ein Viertel der 4,1 Millionen Euro aus, die dem Bündnis 2013 an Parteienförderung zustehen. Die Orangen haben deswegen Beschwerde eingelegt und nun vor dem Oberlandesgericht recht bekommen, da das Einfrieren der Gelder im Wahlkampf "unbillig hart" gewesen wäre. Abgesehen von der Parteienförderung verfüge das BZÖ schließlich "über keine nennenswerten sonstigen Einkunftsquellen", heißt es in der Entscheidung.

Das Oberlandesgericht akzeptierte zudem die Begründung des Strafgerichts, wonach das Geld einbezogen werden müsste, weil das BZÖ den Wiedereinzug in den Nationalrat verpassen und zahlungsunfähig werden könnte, nicht. Die entsprechende Feststellung des Richters stütze sich "nur auf Vermutungen, denn der bloße Umstand, dass das Einziehen des BZÖ in den Nationalrat nach den Nationalratswahlen 2013 aufgrund zweier Meinungsumfragen vom Jänner 2013 zweifelhaft ist, stellt keine Tatsache dar", so das OLG.

BZÖ: "SPÖ und ÖVP sind gescheitert"

Das BZÖ hat sich über die Entscheidung des OLG am Mittwoch erfreut gezeigt. Der Spruch des Oberlandesgerichts werde gerade vom Anwalt geprüft, man habe aber mit dieser Entscheidung gerechnet, sagte ein Spracher. Man habe der Justiz vertraut und nun seien "SPÖ und ÖVP mit dem Versuch gescheitert, eine unbequeme Oppositionspartei auf diesem Weg loszuwerden". Das BZÖ betonte gleichzeitig, dass es "mit und ohne das Geld wahlkampffit ist".

Causa Telekom

Bei dem Prozess, der nächste Woche startet, geht es um den Vorwurf, die Telekom Austria (TA) habe über Umwege im Jahr 2006 den Nationalratswahlkampf des BZÖ mitfinanziert. Über "Scheinrechnungen" sollen an zwei Agenturen, die für den Wahlkampf der Orangen verantwortlich zeichneten, ohne Gegenleistung TA-Gelder ausbezahlt worden sein. Letztlich sollen der mittlerweile rechtskräftigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien zufolge dem BZÖ damit exakt 939.680 Euro zugeflossen sein.

Der Lobbyist Peter Hochegger, der frühere Telekom-Manager Rudolf Fischer, der ehemalige BZÖ-Politiker Klaus Wittauer und drei weitere Personen, denen neben Untreue teilweise auch Geldwäsche angekreidet wird, müssen sich dafür nun vor Gericht verantworten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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