Aus Ministerkabinetten ans Gericht: „Das sind ausgewiesene Expertinnen“

 Harald Perl
Harald Perl(c) Clemens Fabry
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Präsident Harald Perl über die Qualifikationen werdender Richter, und über „Polenwitze“ auf einer Website.

Die Presse: Halten Sie es im Rückblick für eine gute Idee, dass die Regierung die Liste der 80 weiteren Richter am Bundesverwaltungsgericht beim Beschluss am Montag geheim gehalten hat?

Harald Perl: Ja. Schon deshalb, weil die Bundesregierung einen Vorschlag zu erstatten hat. Es war, glaube ich, richtig, dass die Veröffentlichung der Kolleginnen und Kollegen, die mit Jänner 2014 ihr Richteramt antreten werden, erst nach der Entscheidung durch den Herrn Bundespräsidenten erfolgte.

Man hätte den Vorschlag doch auch als einen solchen erklären können, ohne dem Bundespräsidenten vorzugreifen.

Dem Vorschlag ist ein viermonatiges Auswahlverfahren vorausgegangen. Ein ausführliches Assessment war speziell auf Fragen wie Kommunikationsfähigkeit, Entschlusskraft, Selbstorganisation als Basisvoraussetzungen für das Richteramt ausgerichtet. Für 201 Bewerberinnen und Bewerber gab es dann noch ein Hearing, in dem ein Gesamtbild erstellt wurde aus den bisherigen beruflichen Erfahrungen, den persönlichen Voraussetzungen und dem allgemeinen Eindruck und Zugang der Bewerber zum Richteramt. Dann wurde ein Gutachten für die Bundesregierung erstellt und dem Ernennungsvorschlag zugrunde gelegt. Worüber ich mich sehr freue, ist, dass der Vorschlag eins zu eins übernommen wurde. Mit 538 Bewerbern war es das umfassendste Auswahlverfahren, an das ich mich im Bereich des öffentlichen Dienstes erinnern kann.

Wenn die Regierung die Liste präsentiert und die Entscheidungsfindung erklärt hätte, hätte sie sich damit nicht einige Vorwürfe ersparen können?

Das ist eine Vertauschung von Ursache und Wirkung. Wenn nicht die Diskussion schon im Vorfeld gewesen wäre, wäre es meine Absicht gewesen, genau das darzustellen. Bei der Präsentation der endgültig ernannten Namen werden wir auch noch darlegen, wie das Verfahren abgelaufen ist. Die Diskussion hat aber etwas früher begonnen und ist teilweise nicht in einer gewissen Breite erfolgt.

Haben Sie den 337 Bewerbern, die nicht ins Hearing gekommen sind, erklärt, warum sie nicht eingeladen wurden, und können sich diese mit rechtlichen Mitteln wehren?

Wir haben die Bewerber auf dem Laufenden gehalten, wo sie sich befinden. Ich stehe selbstverständlich Bewerbern, die ein Feedback zum Auswahlverfahren haben wollen, gern zur Verfügung.

Eine rechtliche Kontrollmöglichkeit gibt es nicht, weil das Verfahren nicht gesetzlich geregelt ist.

Es gibt keinen Rechtsanspruch. Es ist gesetzlich geregelt, dass ein Vorschlag erstattet wird und die Bundesregierung ihn dem Bundespräsidenten vorlegt.

Auf der Liste finden sich hochverdiente Persönlichkeiten. Es steht aber auch ein 31-jähriger Jurist darauf, der auf seiner privaten Website – jedenfalls bis heute – polenfeindliche Ausländerwitze, Blondinenwitze und Regeln für „Schlafzimmergolf“ online stehen hat. Glauben Sie, er hat die nötige Reife für das Amt eines Richters?

Ich kann diese Information nicht bestätigen.

Aber ich.

Alle Richter, die zur Ernennung vorgeschlagen worden sind, haben im Auswahlverfahren einen solchen Eindruck hinterlassen, dass wir davon ausgehen können, dass sie bestmöglich geeignet sind. In weiterer Folge unterliegen sie sehr, sehr strengen dienstrechtlichen Regelungen. Das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz ist bei Richtern sehr streng, und ich bin zuversichtlich, dass man damit das Auslangen finden wird.

Bei den Zivil- und Strafgerichten lernen die Richter in einer jahrelangen Ausbildung, was unabhängiges Entscheiden bedeutet. Nun kommen ganz überwiegend weisungsgebundene Persönlichkeiten aus der Verwaltung ans Gericht und sollen plötzlich unabhängig entscheiden. Haben sich Richter um die neuen Stellen beworben?

Soweit ich das jetzt unter Berücksichtigung des Datenschutzes sagen kann, waren die Bewerbungen enden wollend. Eine Richterkollegin hat ihre Bewerbung zurückgezogen, die Gründe sind mir nicht bekannt. Wir müssen bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit eine Besonderheit berücksichtigen: die Notwendigkeit auch einer Kenntnis der Verwaltung und des Verwaltungsverfahrens. Daher ist für die Verwaltungsrichter eine fünfjährige juristische Berufserfahrung Ernennungsvoraussetzung. Bei den Justizrichtern ist der Weg vom Studium in den Richterberuf quasi auf direktem Weg möglich. Der Richteramtsanwärter- und der Richterprüfung entsprechen im Bereich der Verwaltungsgerichte die Verwaltungspraxis und die Dienstprüfung. Auch die Justizrichter haben in dem Moment, in dem sie ernannt werden, mit der Unabhängigkeit neu umzugehen. Das trifft auch die Verwaltungsrichter. Die Unabhängigkeit ergibt sich aus der Stellung heraus, verbunden mit der fachlichen Qualifikation als Grundvoraussetzung. Das ist eine Unabhängigkeit, die heute schon beispielsweise von den Mitgliedern der Unabhängigen Verwaltungssenate und des Asylgerichtshofs gelebt wird. Und diesen Zugang werden wir auch den neuen Kolleginnen und Kollegen mitgeben.

Zwei Persönlichkeiten auf der Liste kommen aus Ministerkabinetten. Die haben also Erfahrung nicht nur in der Verwaltung, sondern auch im politischen Spiel. Macht das eine gute Optik?

Beide sind ausgewiesene Expertinnen in ihren Bereichen, im wirtschaftsrechtlichen einerseits, im sozial- und gesundheitsrechtlichen andererseits. Ein Minister kann durchaus stolz sein, Expertinnen auch in seinem Büro zu haben. Das ist nicht eine Frage der Optik, sondern wir sind der Meinung, dass sie die besten Voraussetzungen für ein Richteramt mitbringen.

Sie haben den Asylgerichtshof erwähnt, dem Sie derzeit vorstehen. Der Verfassungsgerichtshof hat heuer mindestens zwei Entscheidungen des Asylgerichtshofs wegen gravierender Fehler aufgehoben, das eine Mal, weil eine eindeutige Bestimmung nicht richtig gelesen und dem Gesetz ein „denkunmöglicher Inhalt unterstellt“ wurde, das andere Mal, weil ein Asylwerber mit alten Textbausteinen abgefertigt und „Willkür“ geübt wurde. Sind Sie mit der Qualität der Mitglieder am Asylgerichtshof zufrieden? Die wechseln ja alle ans Bundesverwaltungsgericht.

Wenn Sie den Prozentsatz der Aufhebung von Entscheidungen des Asylgerichtshofs durch den Verfassungsgerichtshof ansehen, werden Sie sehen, dass er verschwindend gering ist. Jedes aufhebende Erkenntnis führt innerhalb des Gerichtshofs zu einem Diskussionsprozess innerhalb der Richterschaft und bedeutet eine ständig weitergehende qualitative Verbesserung.

Zur Person

Harald Perl ist Präsident des Asylgerichtshofs und wird ab 1.1.2014 dem neuen Bundesverwaltungsgericht vorstehen. Perl wurde für diese Funktion auf Empfehlung aller fünf Parlamentsparteien sowie der Höchstgerichtspräsidenten Gerhart Holzinger und Clemens Jabloner einstimmig von der Regierung vorgeschlagen. Das Bundesverwaltungsgericht, ein Bundesfinanzgericht und neun Verwaltungsgerichte der Länder bieten ab 2014 umfassenden Rechtsschutz in der Verwaltung. [Clemens Fabry]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.07.2013)

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