Die Wahlkampfkosten der Parteien

Jede Partei darf bis zum Wahltag am 29. September maximal sieben Millionen Euro für Werbung ausgeben. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.

Die Kosten des Nationalratswahlkampfs werden in diesem Jahr erstmals beschränkt. Die Parteien dürften laut Gesetz in der Zeit zwischen dem 9. Juli und 29. September maximal sieben Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben.

Zum Vergleich: Im Jahr 2008 kostete das Rittern um Wählerstimmen die Bundesparteien zwischen 25 Millionen Euro (offizielle Wahlbudgets) und 33 Millionen Euro (Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit laut Parteibilanzen).

Wahlkampfkosten 2013 - Aktualisiert
Wahlkampfkosten 2013 - Aktualisiert(c) APA

(APA)

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