Volksbegehren: VfGH-Kritik am Demokratiepaket

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Symbolbild(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Verfassungsrichter sehen noch Änderungsbedarf bei der Aufwertung direkter Demokratie. Sozialpartner unterstützen Vorhaben von SPÖ, ÖVP und Grünen.

Wien. Bundespräsident Heinz Fischer hat ein Begutachtungsverfahren für das Demokratiepaket eingefordert – und das scheint auch dringend notwendig gewesen zu sein. Denn jetzt hat sich auch der Verfassungsgerichtshof mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet: Die Verfassungsrichter, die von dem Gesetz direkt betroffen wären, fordern etliche Änderungen.

Volksbegehren mit zehn Prozent Zustimmung für einfache Gesetze bzw. 15 Prozent für Verfassungsgesetze müssen künftig einer Volksbefragung unterzogen werden, so der Gesetzesentwurf, auf den sich SPÖ, ÖVP und Grüne Ende Juni geeinigt haben. Nicht abgestimmt darf über Vorhaben werden, die Grund- und Menschenrechte betreffen. Zu beurteilen haben das die Bundeswahlbehörde und in weiterer Folge der Verfassungsgerichtshof.

Hier setzt die Stellungnahme an: Der Gesetzesentwurf sei so formuliert, dass sich der VfGH möglicherweise mit ein und derselben Regelung zweimal befassen müsste. Der VfGH zweifelt auch am Sinn des Kriteriums, dass eine Volksbefragung unzulässig wäre, wenn das Volksbegehren keine Vorschläge enthält, wie ein finanzieller Mehraufwand eines geforderten Gesetzes zu decken wäre.

Nicht ganz einverstanden sind die Verfassungsrichter auch mit der geplanten Möglichkeit, Volksbegehren elektronisch im Internet zu unterstützen. Es stelle sich die Frage, ob nicht auch in diesem Fall zur Sicherung vor Missbrauch weitere gesetzliche Vorkehrungen geboten sind.

Das Begutachtungsverfahren läuft noch bis Mitte August, jetzt sind aber schon zahlreiche Stellungnahmen im Parlament eingelangt. Der Städtebund beispielsweise warnt vor zusätzlichen Belastungen für die Gemeinden. Ungewohnt einig sind sich in dem Fall die Sozialpartner: Die Wirtschaftskammer hält fest, man habe keinen grundsätzlichen Einwand gegen eine stärkere Einbeziehung der Bürger. Und auch ÖGB und Arbeiterkammer unterstützen die Aufwertung der Volksbegehren.

Zu einem Gesetzesbeschluss wird es bis zur Wahl aber wohl nicht mehr kommen: SPÖ und ÖVP haben schon angekündigt, das Vorhaben noch eingehend diskutieren zu wollen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2013)

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