Erstes Urteil im Telekom-Prozess: Zwanzig Monate bedingt

Erstes Urteil: Zwanzig Monate bedingt
Erstes Urteil: Zwanzig Monate bedingt(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Die geständige Werberin Tina Haslinger erhielt 240.000 Euro, die in den Vorzugsstimmen-Wahlkampf von Ex-BZÖ-Justizministerin Karin Gastinger flossen.

Wien/Eid. Waren es die 32 Grad im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts? Nach der stundenlangen Befragung von Zeugen zu den beiden Verfahren um Geldflüsse von der Telekom Austria an FPÖ (600.000 Euro) und BZÖ (960.000 Euro) machte Richter Michael Tolstiuk am Montag kurzen Prozess: Er verurteilte die Werberin Tina Haslinger zu 20 Monaten bedingt.

Haslinger, die sich im Sinne des Beitrags zur Untreue schuldig bekannt hat, war vom Sprecher der Ex-BZÖ-Justizministerin, Karin Gastinger, dem ebenfalls angeklagten Christoph Pöchinger, für den Persönlichkeitswahlkampf der Politikern engagiert worden. Dafür erhielt sie 240.000 Euro von der Telekom Austria – und rechnete diese mittels Scheinrechnungen ab, so die Anklage. „Sie haben bewusst ein falsches Anbot und eine falsche Rechnung gelegt“, stellte Tolstiuk fest. Der Tatbeitrag sei aber „ein einmalig falscher Schritt“ gewesen: „Sie haben sich dazu hinreißen lassen.“ Im Hinblick auf die geständige Verantwortung und ihre bisherige Unbescholtenheit kam die Werberin mit einer Bewährungsstrafe davon.

Sekretärin gegen BAK-Beamte

Zuvor ging es um die Geldflüsse an die FPÖ, wo Ex-FPÖ-Werber Gernot Rumpold wegen Untreue angeklagt ist. Sein Anwalt Markus Singer versuchte die zwei als Zeugen geladenen Beamten des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK) auszuspielen, als sie zur Einvernahme von Rumpolds Ex-Sekretärin Natascha R. befragt wurden. R. soll laut Anklage im Auftrag Rumpolds eine an die Telekom adressierte Rechnung der Rumpold-Agentur Mediaconnection erstellt und der Telekom mit vier wertlosen Vorkonzepten übermittelt haben.

In der Hauptverhandlung hatte R. am 10.Juni unter Wahrheitspflicht beklagt, sie sei von den Beamten „sehr oft missverstanden worden“, zitierte Singer aus dem Protokoll. Die Polizisten hätten sie in ihrer Wohnung regelrecht überfallen und „nur ein paar Fragen“ avisiert. Nach fünfeinhalb Stunden Einvernahme hätte sie das Protokoll nicht gelesen oder gesehen.

Die BAK-Beamten ließen sich nicht irritieren: Natascha R. habe ihre Befragung, die per Laptop aufgezeichnet wurde, „ständig mitgelesen“. Das Protokoll sei ausgedruckt und ihr noch einmal übergeben worden. Auch als Singer nachlegte („Waren Sie bei derselben Einvernahme?“), blieben die BAK-Ermittler cool: Rumpolds Ex-Sekretärin habe gemeint: „Gott sei Dank fragt mich jemand, ich hab' so viel zu berichten.“

Dann ging es um Konzepte wie den mobilen Verkaufsstand Q-Bus und die „Park your bike“-Kampagne. Rumpold trug sie nicht nur der Telekom an – die Wiener Städtische und Telering setzten die Idee 2004/05 um. Gezahlt worden sei nicht für das Konzept, sondern für die Werbefläche, versicherten Vertreter beider Unternehmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2013)

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